Hochzeitskleid am Hochzeitstag pfänden?
Hallo,
Ich wollte endlich die Eintreibung älterer Schulde durchsetzen und habe entdeckt, dass die Schuldnerin bald heiraten.
Da dieser Fall schon länger besteht und die Schuldnerin unbelehrbar ist , würde ich die Pfändung gerne am Hochzeitstag vornehmen.
Dies soll aus zwei Gründen erfolgen:
Erstens werden ihr an diesem Tag Geldgeschenke übereignet und zweitens ist ein Hochzeitskleid doch nicht für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung gemäß §811 Abs. 1 ZPO notwendig.
Habe ich recht?
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