Hallo,

Ich wollte endlich die Eintreibung älterer Schulde durchsetzen und habe entdeckt, dass die Schuldnerin bald heiraten.

Da dieser Fall schon länger besteht und die Schuldnerin unbelehrbar ist , würde ich die Pfändung gerne am Hochzeitstag vornehmen.

Dies soll aus zwei Gründen erfolgen:

Erstens werden ihr an diesem Tag Geldgeschenke übereignet und zweitens ist ein Hochzeitskleid doch nicht für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung gemäß §811 Abs. 1 ZPO notwendig.

Habe ich recht?