Hallo!

Ich möchte wissen wie Gläubiger nach Umzug eines Schuldners dessen neue Adresse herausfinden können UND vor allem ob sie es dürfen? Fragen die beim letztbekannten Einwohnermeldeamt nach wohin der Schuldner verzogen ist? Darf das Amt überhaupt solch eine Auskunft erteilen?! Denn falls sich solch eine Streitigkeit bis zu einem Inkassoverfahren weiterzieht, könnte dem Verfahren die Rechtsgrundlage entzogen werden, weil die fragwürdige Adressenbeschaffung nicht rechtens war?

Ich freu mich über ernstgemeinte Antworten, die beim Thema bleiben.

DANKE!