Ablauf wie werde ich ProWin Beraterin?

meine Frage richtet sich an diejenigen, die schon Beraterinnen sind. Ich habe eine Anfrage, ob ich Beraterin werden will auf einer Putzparty bekommen. Ich schau mir diesen Monat noch ein Beratertreffen an und hätte jetzt doch vorab gerne mal ein paar Infos von unbeteiligten Dritten. Klar wird die Beraterin, die mich ja sozusagen wirbt, nur in den höchsten Tönen von ihrer Arbeit sprechen, da sie ja soweit ich weiß an meinen Umsätzen mitverdienen wird.

Meine Fragen wären folgende: Wenn ich nach dem Abend ja sage, was passiert dann? Werd ich gleich Beraterin? Muss ich vorher noch zig Schulungen machen? Ich hab gefragt ob sie mich ne Weile mitnehmen würde zum Gucken (vorher noch) das würd sie tun. Muss ich mich mit Gewerbeanmeldung bei ProWin anmelden? Und dann ? Mir wurde gesagt ich kann Startersets kaufen für 90 oder 190 Euro, was ist da drin? und wann müssen die bezahlt werden? Und wie läuft das mit den Gastgeschenken. Muss ich die selbst kaufen und sind die teuer? Kann man an einem Abend ins Minus laufen? Es gibt ja wohl auch noch ein Verabredungsgeschenk + Geschenk für diejenige die die Party macht + Gäste hm

Desweiteren würd mich natürlich interessieren, was man so verdient, was so erfahrungsgemäß Durchschnittsumsätze eines Abends sind, ob es leicht war Termine auszumachen, was es ggf. noch für Goodies gibt (bei Tupper bekommt man ja wenn man richtig gut ist ein Auto usw.)

Ich hätt da ja echt Bock drauf und bin ganz aus dem Häuschen was die Produkte angeht, aber ich hab halt auch meine Bedenken ob das nicht alles zu schön geredet wird. Für Erfahrungsberichte wär ich echt dankbar :-)

Nebenverdienst, prowin, Verdienst
Nageldesign als Hobby

Hallo,

ich habe seit einiger Zeit das Nageldesign für mich entdeckt. Für mich selber habe ich schon einiges ausprobiert und viel Equipment gesammelt.

Natürlich laufe ich auch mit meinen Kunstwerken durch die Gegend. Auch 2 Freundinnen haben mich gefragt ob ich Ihre Nägel mal bearbeiten würde. Natürlich möchte ich auch mal etwas neues ausprobieren und ausschließlich in meinem engen Freundeskreis die Nägel machen (ich bin zudem auch vollzeit berufstätig). Nun ich möchte hierfür kein Geld verlangen. Trotzdem kaufe ich dann das zeug für mich und gebe es ja auch dann irgendwie ab (Gel und Farben). Nun stellt sich mir die Frage. Wenn ich einmal in der Woche einer guten Freundin die Nägel mache (rein als Hobby), darf Sie mir dann für das benutzte Material ein paar Groschen geben? Wenn ja, wieviel dürfte es maximal sein. Wenn ich nun für 2-3 Freundinnen also 2-3 mal im Monat die Nägel für jemand mache....sollte ich dann ein Gewerbe anmelden (natürlich wenn dann nur in Absprache mit dem Arbeitgeber, dessen bin ich mir bewusst). Wie steht Ihr dazu? Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich mich verhalten soll. Auf der einen Seite gebe ich Geld für Material aus...auf der anderen Seite möchte meine Freundin (und ich möchte es auch gerne machen und Sie nicht enttäuschen) auch die Nägel von mir gemacht haben. Hoffe auf gute Ratschläge.

Existenzgründung, Arbeit, Selbständigkeit, Gewerbe, Naildesign, Nebenverdienst
Nebenverdienst durch verschiedene Dienstleistungen?Geht das legal? Kleingewerbe anmelden?

Guten Tag,

Mein Freund würde gerne etwas Geld nebenbei verdienen und ist auf Seiten wie z. B. myhammer, ServiceJobber u.  Ä. gestoßen. Auf diesen Seiten können die unterschiedlichsten Dienstleistungen angeboten werden, darunter z. B.: Laminat verlgenen, Keller entrümpeln, tapezieren... Also wenn ich es richtig verstanden habe darf ich nicht einfach so Dienstleistungen anbieten, da es dann Schwarzarbeit wäre auf manchen Seiten stand jedoch das es  bis zu einem gewissen Umsatz wohl möglich wäre…??? Was ist nun korrekt? Muss man ein Kleingewerbe anmelden oder gibt es andere Möglichkeiten? Darf denn jeder einfach ein Kleingewerbe anmelden? Also ich meine kann ich hin gehen und ein Gewerbe anmelden und dann einfach alles was ich kann anbieten? Oder darf man da wenn nur spezifisch eine bestimmte Sache anbieten? Außerdem habe ich auch gelesen, dass man für  viele Dienstleitungen einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterbrief) haben muss.Für welche Dienstleistungen gilt dies?Gibt es da etwas wo ich das ganz genau nachlesen kann was man darf und was nicht?Kann ich nur dann ein Kleingewerbe anmelden wenn ich den nötigen Befähigungsnachweis habe?Gibt es  die Möglichkeit seine Dienste auf legale Weise in Zeitung und/oder Internet anzubieten und dafür Geld zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

 

Dienstleistung, Gewerberecht, Kleingewerbe, Nebenverdienst, Steuerrecht
Einmalige Nebentätigkeit ohne Gewerbeanmeldung? Unterschiedliche Angaben vom FA

Hallo, ich hoffe ich kann hier meine Situation und die daraus resultierende Problematik im folgenden klar genug darstellen ohne dass wichtige Angaben fehlen. Sollte dies der Fall sein macht mich bitte darauf Aufmerksam. Ich werde die Angaben schnellstmöglich ergänzen.

Ich bin Hauptberuflichin einem Handwerksbetrieb angestellt. Jahresbruttoeinkommen ca. 16.320,00 €/ Netto 12.178,68€ Jetzt hatte die Möglichkeit, in unbezahltem Urlaub meiner Hauptberuflichen Tätigkeit, über die letzte Woche einmalig 2700€ zu verdienen. Dafür muss ich eine Rechnung stellen/schreiben. Da ich mich schnell entscheiden musste, von einem Tag auf den anderen, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen konnte ich mich nicht vorher Informieren wie ich jetzt verfahren muss. Ich ging davon aus dass ich dann im Nachhinein ein Nebengewerbe anmelden würde und damit wäre die Sache gegessen. Ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und nun steht warscheinlich ein Arbeitgeberwechsel bevor und dieser neue Arbeitgeber möchte nicht dass ich ein Nebengewerbe habe. Ich müsste also das Gewerbe anmelden und gleich, in ca. 2-3 Monaten, wieder abmelden. in dieser Zeit werde ich keine weiteren einnahmen aus dem Nebengewerbe haben. Das bedeutet ja dass ein Gewerbe im Grunde nicht gillt da keine Nachhaltigkeit besteht. Jetzt ist die Frage ob ich das ganze (einmaliges Nebeneinkommen) auch ohne Gewerbeanmeldung ordentlich versteuern und eine Rechnung stellen kann? Inzwischen war ich 2x beim FA und habe einmal dort angerufen und jedes mal unterschiedliche Aussagen erhalten.

Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 2: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben und ein formloses Schreiben ans FA schicken in welchem ich über diese Nebeneinkünfte informiere. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 3: Eine Rechnung von Privat ist nicht möglich. Ich muss ein Nebengewerbe anmelden um eine Steuernummer zu erhalten welche auf JEDE Rechnung gehört.

Welche der Aussagen trifft auf mich zu bzw welche Regeln werden in meinem Fall angewendet? Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?

Ich habe mich natürlich schon durch sämtliche Foren gelesen und bis jetzt keine eindeutige Aussage gefunden nach welcher ich guten Gewissens handeln kann. Sollte ich jetzt bei dieser Recherche etwas übersehen haben bitte ich um Entschuldigung, mir schwirrt mitlerweile der Kopf von den vielen, gegensätzlichen Angaben.

Für die Hilfe im vorraus vielen Dank!!

Steuern, Finanzamt, Gewerbe, Nebenverdienst