Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter
Waschbecken im Bad undicht. Wer muss dafür Aufkommen Miter oder Vermieter?

Hallo liebe Community,

ich bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe erst einiges nach der Wohnungsübergabe (diese war 2 Wochen vorher) bemerkt, dass mein Waschbeacken im Bad undicht ist. Leider kann man nicht sehen, was kaputt ist da so ein Porzellanteil am Becken mit dran hängt um die Roghre zu verdecken.

Ich weiß nur dass es tropft und die Wand hinunterläuft, mal mehr mal weniger stark.

Habe den Vermieter im Kundencenter in regelmäßigen abständen darauf aufmerksam gemacht, es ist bsit jetzt nix passiert. Immer nur gesagt man gibt es an den Hausmeister weiter. Vor einigen Tagen habe ich eine Email an den Zuständigen Bearbeiter geschickt (der mit uns die Vertragsunterzeichnung gemacht habe Keinerlei Reaktion.

Ich muss jeden Tag mein Bad putzen und bekomme fast die Krise.

Nun meine Frage(n):

  1. Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu

  2. Wer muss für den Schaden aufkommen? (Wenn der Vermieter, kann ich eine Frist setzen und ggf. Miete kürzen oder ähnliches)

(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)

  1. Wenn der Vermieter dafür nicht aufkommt, was soll ich tun? Das ganze Waschbeacken abbauen um erstmal zu sehen was da los ist?

(Bei bedarf kann ich noch Fotos reinstellen vom Waschbecken)

Liebe Grüße und Danke schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten

:)

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Frist, Mietmängel
Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel
Wohnflächenberechnung: Zimmer außerhalb abgeschlossener Wohnung

Guten Tag,

meine Frage zielt auf die Wohnflächenberechnung ab... es handelt sich um einen zu allen Seiten geschlossenen Raum, welcher sich auf der selben Etage befindet wie meine abgeschlossene Wohnung und über eine handelsübliche abschließbare Zimmertür nur von mir zu betreten ist. Im Mietvertrag ist dieser Raum als "Zimmer" deklariert, ein ganzjähriges Bewohnen ist aber nicht möglich, da sowohl kein Heizkörper vorhanden ist als auch eine weitere Türe, welche zum Dachboden des Hauses führt (einziger Aufgang im gesamten Haus)... wodurch natürlich ebenfalls Wärme entweichen würde. Seit meinem Einzug benutze ich den Raum als "größeren" Abstellraum... die Größe beträgt ca. 8,24 Quadratmeter.

Laut dem Schnitt der Wohnung soll der Raum eigentlich als Schlafzimmer genutzt werden, was auf Grund der Auslagerung natürlich sehr unpraktisch erscheint, da man um die Toilette zu erreichen über das Treppenhaus in die eigentliche Wohnung müsste. Die Wohnung befindet sich zwar im Dachgeschoss... praktisch ist es aber dennoch nicht.

Wird ein solcher Raum zu 100% zur Wohnfläche gerechnet oder nur zu 50%?

Da ich auf Grund einer Wohnflächenabweichung von 19% sowieso einen Mangel anzeigen muss, die Frage, ob sich dieser Wert eventuell sogar noch weiter erhöhen würde.

Vielen Dank für eure Beiträge :)

Wohnung, Miete, wohnen, Recht, Mietrecht, Mietmängel
Marodes Dach und undichte Fenster, fristlos kündigen möglich?

Hallo. Unsere Wohnung war schon von Anfang an nicht die beste. Nun ist es aber so, dass wir (bzw. unsere Nachbarin) ein Wespennest im Dach haben, also immer wenn man die Fenster offen hat, kommen Wespen rein (und das schon seit 2 Jahren). Der Hausmeister hat da jetzt wohl irgendwelche Löcher verschlossen, sodass die Wespen nicht mehr in die Wohnung der Nachbarin kommen, das Problem besteht aber dennoch, da sie ja noch durch die Fenster rein kommen können. Desweiteren meinte der Hausmeister, das Dach sei auch marode, da könne man wohl nicht viel machen. Zum Einzug hieß es, das Dach sei renoviert/ neu isoliert worden, wovon ich aber nichts merke. Darüberhinaus sind die Dachschrägen in unserem Fenster uralt, platzen auf, sind undicht, es wachsen Plize/Algen und man kann sie auch gar nicht richtig öffnen (das mit dem Öffnen war auch schon bei Einzug). Jetzt haben wir einen Stockfleck unter einem der Fenster und die Wand ist nass, eben weil es undicht ist. Als wir eigenzogen sind, ist wohl gerade erst ein Wasserschaden durch ein anderes Fenster behoben wurden. Der Vermieter hat zudem nun auch noch Leute eingestellt, die das Treppenhaus reinigen (da die anderen Mieter dieser Aufgabe nicht nachgekommen sind, wir aber schon) und will nun monatl. 200 Euro mehr NK (Er meinte auch die Heizkosten seien gestiegen und irgendwelche Steuern, Grundkosten, etc.) und da nun wohl auch eine Nachzahlung in Höhe von etwa 1000 Euro auf uns zukommt, meinte er, er muss das anheben. Wir zahlen das Geld auch, auch wenn es uns etwas überhöht vorkommt, auf jeden Fall wollen wir jetzt aber ausziehen, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis hinten und vorne nicht stimmt, und die Wohngegend auch nicht die beste ist.

Nun zur Frage: Können wir das Mietverhältnis (wegen der Mängel) schon früher kündigen? Es ist nämlich auch nicht gerade leicht eine Wohnung zu bekommen, wenn man sie erst nach 3 Monaten beziehen kann (wir würden sogar einen Monat doppelt zahlen, also schon nach 2 Monaten eine neue Wohnung beziehen, aber mehr ist finanziell einfach nicht möglich).

Miete, kündigen, Mietmängel
Badezimmertür fehlt und Einbau in weiter Ferne

Hallo liebe Community,

ich wohne seit dem 15.12.2011 in meiner neuen Wohnung. Bei der Wohnung handelt es sich um ein ausgebautes Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Ich kenne den ursprünglichen Zustand des ehemaligen Dachbodens und bin noch heute vom Ergebnis äußerst begeistert.

Ein großes Problem habe ich aber mit zwei fehlenden Türen. Es fehlten bereits zum Einzug die Türen zum Schlafzimmer und zum BAD MIT TOILETTE! Neben der Tatsache, dass ich den komplett Winter über die gesamte Wohnung heizen musste, was sich sicherlich auch in der Abrechnung niederschlagen wird, kann ich keine Gäste - außer engste Freunde und Familienmitglieder - empfangen, da das Verrichten der Notdurft doch noch immer zu einem der intimsten Momente am Tag gehört und man da nicht unbedingt bei gehört oder gesehen werden will. Beim Einzug im Dezember hieß es von Vermieterseite, dass die Türen bis Mitte/Ende Februar eingebaut würden. Tatsächlich wurde letzte Woche die Tür zum Schlafzimmer eingebaut, aber bei der Badezimmertür, die bei mir eine höhere Priorität hat, muss es zwischen Trockenbauer und Schreiner zu einem nicht nachvollziehbaren Problem gekommen sein. Jedenfalls passt die gelieferte Tür irgendwie nicht und muss neu bestellt werden. Maßanfertigung! Liefer-/Fertigungszeit: 6-8 WOCHEN! Ein guter Start in den Morgen:/

Zu meiner persönlichen Situation: Ich bin als Berufseinsteiger nach dem Studium in eine 500 km entfernte Stadt in die besagte Wohnung gezogen. Gerne würde ich meine Freunde, Bekannte, Familie hierhin einladen, da ich sie schon vermisse. Beim Besuch nicht auf die Toilette gehen zu können, schlägt dem Fass aber den Boden aus und die meisten warten, bis erst die Türen eingebaut sind, was ich mehr als nachvollziehen kann...

Was soll ich tun? Ich bin mir schon bewusst, dass ich den Mängel anzeigen, eine Frist setzen und dann die Miete mindern könnte. Ich will es mir mit dem Vermieter aber nicht verscherzen, indem ich gleich zu rechtlichen Mitteln greife. Ich verstehe mich mit dem Vermieter echt gut und es tut ihm ausdrücklich und aufrichtig Leid, dass das Ganze so gelaufen ist! Wenn ich ihm jetzt die Pistole auf die Brust setze, habe ich beim nächsten Mal, wenn es bei mir etwas lauter wird, die Polizei vor der Tür. Ich spiele mit dem Gedanken, ihm meine Situation noch einmal zu schildern und dann eine Mietminderung vorzuschlagen, anstatt sie einzufordern. Er wird hoffentlich mit sich reden lassen. Aber wieviel Mietminderung sind in einem solchen Fall angemessen? Ich habe an 10 % der Bruttomiete gedacht? Zu viel? Zu wenig? Wie würdet ihr ganz grundsätzlich handeln? Kennt ihr Lösungen, wie ich die "offene Badezimmersituation" "baulich" lösen kann? Gibt es außer einem Vorhang etwas, was ich da installieren kann? Wer trägt die Kosten? Die Entbehrungen sind schon gewaltig:(

Ich hoffe, ich konnte mein Problem angemessen und nachvollziehbar umreißen und freu mich auf euren guten Rat:)

Beste Grüße

Tobias

Mietrecht, Mietmängel
Vorgehen bei Silberfischen in WG und im gesamten Haus?

Hi zusammen,

ich bin im November im letzten Jahr in eine WG in einem Altbau eines 6 Parteienhauses gezogen. Schon nach einer Woche habe ich nachts einige Silberfische herumlaufen gesehen. Da der Vormieter die Wohnung komplett vermüllt bewohnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass die Tiere zum Teil deshalb sich in der Wohnung herumtummeln und ich das ganze auch alleine mit Silberfischfallen und Köderdosen bekämpfen könnte.

Anfang diesen Jahres habe ich meine Vermieterin über die Silberfische mit der Bitte informiert, einen Kammerjäger zu beauftragen. Ihrer Aussage nach, würden die Tiere keine Bedrohung darstellen und ein Befall würde nicht vorliegen, da dieser erst bei 100-200 Tieren pro Tag pro aufgestellter Falle vorhanden wäre.

Dass man keine 100 Tiere pro Falle fängt sollte eigentlich klar sein, jedoch sind es bereits etwa 10 Tiere pro Falle nach ca. 1-2 Wochen. Zusätzlich finde ich nachts im Bad und in der Küche auf dem Boden sowie auch im Hausflur mindestens 10-15 Silberfische an den Wänden herumlaufen. In meinem eigenen Zimmer habe ich auch bereits etliche Tiere mit den Fallen gefangen und weitere auf den Wänden herumlaufen gesehen. In den Kellerräumen laufen diese auch am Tag herum.

Wie sollte ich hier am besten vorgehen? Mit der Vermieterin nochmals in Kontakt treten? Wäre eine Mietminderung angemessen? Sollte ich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

In der Wohnung und ich meine im gesamten Haus sind Dielenböden verlegt, sodass die Tiere einen idealen Rückzugsort haben und somit eine "einfache" Bekämpfung bestimmt nicht möglich ist.

Ich Danke für jegliche Meinungen zu diesem Thema.

LG

Tiere, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Mietverhältnis, WG, Silberfische, Mietmängel
Penetranter Geruch in der Nachbarschaft, was tun?

Hey, wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und haben seit einigen Monaten ein massives Problem.

Wir wohnen im Dachgeschoss und daher müssen die Fenster bei warmen Temperaturen rund um die Uhr geöffnet sein. Nun haben wir bei uns in der Nachbarschaft aber jemanden, der es liebt, soetwas wie Räucherstäbchen o. Ä. abzufackeln - und zwar den ganzen Tag.

Für einige Wochen war tatsächlich mal Ruhe, ich dachte, es hat sich vielleicht jemand beschwert, der weiß, wo die Quelle ist.

Seit gestern Nachmittag ist derjenige aber wieder voll dabei, seit 13 Uhr konnten wir kein Fenster mehr öffnen, weil der Geruch sich in der Wohnung staut. Es ist ein so fieser Geruch, es riecht nach richtig intensivem, billigem Parfum.

Leider haben wir nur Fenster auf einer Seite, sodass wir nicht mal einfach auf einer anderen Hausseite ein Fenster öffnen können.

Das Haus ist umbaut mit vielen anderen Häusern, jeweils alle mit eigenen Gärten. Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, wo der Geruch herkommt.

Mit unserem Vermieter habe ich schon gesprochen, aber ich konnte ihm nicht die Ursache nennen und deswegen passiert natürlich gar nichts.

Wir lieben unsere Wohnung, bleibt uns jetzt nur übrig wieder umzuziehen?

Kann man sich an irgendwen wenden oder sind wir jetzt komplett auf uns gestellt? Kann der Vermieter trotzdem die komplette Miete verlangen, oder ist eine Mietminderung möglich?

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Geruch, Geruchsbelästigung, Mietmängel
Wohnungsübergabe: Gilt Weißbruch im Laminat als Schaden?

Sachverhalt ist folgender: Nachdem wir das Mietverhältnis unserer Wohnung gekündigt haben kam der Vermieter diese Woche zur Vorbesichtigung vorbei und behauptete dass das Laminat an einigen Stellen großflächig zerkratzt sei und er dies als Schaden bewertet, den wir beseitigen müssten.

Tatsächlich sieht man an einigen Stellen "Kratzer" bzw. Abriebspuren, allerdings nur bei bestimmtem Lichteinfall und nur wenn man es aus einem bestimmten Blickwinkel heraus betrachtet. Ich habe nun im Internet recherchiert und gehe davon aus, dass es sich um sogenannten Weißbruch handelt, also sensorisch nicht feststellbare, kratzerartige Abriebspuren. Fährt man mit dem Finger über diese Kratzer kann man keine Einkerbung o.ä. erfühlen. Anscheinend kommt das gerade bei dunklem Laminat ( was bei uns der Fall ist) häufig vor.

Ich hätte gerne noch einen Sachverständigen geholt um mit mir zusammen das Laminat anzuschauen, aber innerhalb der vier Tage bis zur Wohnungsübergabe hatte keiner einen Termin frei. Wir wohnen seit zwei Jahren in der Wohnung. Die Wohnung war bei Bezug frisch renoviert und das Laminat frisch verlegt. Bei dem Laminat handelt es sich um logoclick ambienta.

Das erste Foto zeigt den Laminatboden bei besagtem Lichteinfall und Blickwinkel, bei dem man die Kratzspuren deutlich sieht. Das zweite Foto zeigt genau die gleiche Stelle bei gleichem Lichteinfall, allerdings von oben fotografiert. Hier sind die Kratzer plötzlich nicht mehr sichtbar. Ein weiters Problem ist, dass sich das Laminat nicht schlierenfrei reinigen lässt obwohl wir den Originalreiniger von logoclick verwenden.

Ich habe keine Lust wegen dieser Sache vor Gericht zu gehen, möchte aber die Reparatur auch nicht bezahlen, da wir ( Familie mit zwei Kleinkindern) die Wohnung pfleglich behandelt haben und ich nicht der Meinung bin, dass wir den Boden über die Maße beansprucht haben. Unsere Kinder durften beispielsweise nicht mit dem Bobbycar durch die Wohnung fahren und alle Stuhlfüße waren mit Filz abgeklebt.

Kann mir da jemand eine Einschätzung geben?

Vielen Dank!

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Kratzer, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Laminat, Schäden, Wohnungsübergabe, Mietmängel
Wie kalt darf es in meiner Wohnung sein. Mein Mann, ich und unsere 2 Monate alte Tochter erfrieren. Wie soll ich das denn zahlen?

Kurz zu meinem problem:Wir wohnen in einem grundsanierten Bruchsteinhaus und mussten leider letztes Jahr schon feststellen, dass unsere Wohnung sehr kalt ist. Wir haben nun auch eine neue Wohnung und ziehen zum 31.12. aus.Jedoch ist es jetzt schon so kalt bei uns, dass wir es kaum noch aushalten.Besonders sorge ich mich, da meine Tochter erst 2 Monate alt ist. Also erstmal: die Heizungen hier sind ok, haben eine Gasetagenheizung, die bis auf kleinere Mängel gut läuft. Aber die Fenster scheinen so undicht zu sein (haben bereits abgedichtet, nützt nichts!) und die Räume sind zudem sau hoch, ist eben ein altes Haus. Wenn man am Fenster steht, scheint es die Heizungswärme gleich wieder rauszuziehen!Naja, jedenfalls sind bei meiner Tochter im Zimmer schlappe 17 Grad, obwohl die Heizung 24 h glühendheiß ist und auf 5 läuft.Ebenso in unserer Wohnküche, hier laufen sogar 3 Heizkörper 24 Stunden auf Stufe 5 und sind heiß, aber es nützt nichts. In der Wohnküche sind es aber inzwischen stolze 22 Grad etwa.

Jedoch hab ich gelesen, dass in Wohnräumen mindestens 20 Grad erreicht werden müssen.Und es kann ja auch nicht sein, dass ich mich hier tot heizen muss. Wie soll ich das denn zahlen? Ich kann doch jetzt nicht 3 Monate lang noch alles auf 5 heizen.Der Vermieterin hab ich bescheid gegeben, um diesen Zustand zu ändern müsste die aber doch die ganze Bude hier abreißen...

Mietrecht, Mietminderung, Mietmängel
Was tun, wenn Vermieter einen Schaden an der Mietsache nicht behebt?

Hallo zusammen,

im Januar habe ich einen größeren Wasserschaden in Bad und Küche und eine durchgerosttete Heizung meinem Vermieter angezeigt. Es handelt sich um einen Größeren Wasserschaden an den Decken in Bad und Küche.

Ein neuer Heizkörper wurde zwar geliefert, jedoch nicht eingebaut. Dazu müsse das Wasser abgedreht werden, und die Rohre entlüftet werden. Um das aber machen zu können, muss der Gas Wasser Installateur jedoch in einen Raum unter meiner Wohnung - dessen Tür verschlossen ist. Den Schlüssel hat nur der Hausmeister und der ist in der Woche nur 4 Stunden in der Wohnanlage.

Zum Wasserschaden:

Der Vermieter kam zwar vorbei und hat sich die Schäden angesehen, behauptet aber das er nun nicht weiß ob der Schaden alt oder neu ist. Weiter machte er aus einer Instandsetzung eines Schadens, eine Komplettrenovierung der Wohnung, welche er finanziell nicht übernehmen wolle.

Dazu sagte er noch, ich solle mal selber ein bisschen die Wohnung streichen.

Jedoch habe ich einen Mietvertrag mit starren Renovierungsklauseln, welche nach obergerichtlicher Rechtsprechung ungültig sind. In diesem Fall geht die Pflicht zur Renovierung gemäß BGB auf den Vermieter über.

Nun habe ich die Wohnungsaufsicht eingeschaltet, jedoch bedingt wegen der Corona-Krise hat die Wohnungsaufsicht Anweisungen erhalten, vorerst keine Außentermine wahrzunehmen.

Wie seht Ihr die Sache? Wie soll ich mich nun verhalten?

Recht, Mietrecht, Wasserschaden, Mietmängel
Wie am besten Mietminderung wegen Geruchsbelästigung durch Fäkalien-Gulli Geruch in Küche und Flur durchsetzen (unter Vorbehalt bei Überweisung angeben)?

Möchte wissen wie man die Miete kürzt ohne raus zu fliegen das der Vermieter handelt. Sodass man es hinterher vom Vermieter wieder bekommt wenn es zu m Gericht kommen sollte wenn der Vermieter die Mietmängel nicht beseitigt. Es ist in diesen Block im jeden Eingang so ein Fall glaube auch wegen die unzugänglichkeit der steigeleitung und den Rohrbereichen wie Abflussrohr ext.

Die Wand stinkt komplett über den Fliesen an der zwischenwand.. Gegenüber das Bad. Über mir Ukrainer. Die sich bestimmt hinter den Wänden Scheissen. Da ist immer Fenster auf Kipp. So das ich denke das die Lecks am Abflussrohr die wand mit Fäkalien kontaminiert hat. So das diese nach Gulli stinkt..

Bevor ich den Besichtigungstermin hatte. Haben die den Geruch verschleiert mit einen Spray. Bestimmt auch hinter die Wand in den Bereich gesprüht damit man es nicht sofort mitbekommt nach den Einzug. Hab es erst eine Woche später nach Einzug gecheckt das dieser Geruch von der Wand kommt und nicht von den Abflussrohr. Es musste erst ausgelüftet werden dieses Zeug was in der Wohnung versprüht wurde. Denke mal Schädlingsbekämpfungsmittel..

Ich habe gelesen 10% hatte in Vergleichbarer Fall Zuspruch per Gerichtsurteil bekommen.

man darf sogar 15% mehr überziehen als man darf (Als Maßstab ein vergleichbarer Fall) bei der Mietminderung. Was das Gericht wohl später entscheiden müsste.

Ich will da nicht sofort raus fliegen.. Darf er auch nicht denn mich einfach raus schmeissen oder?

Aber ich will das schon so auf der Überweisung vermerken und darauf hinweisen das ich das mitbekommen habe.

Jetzt zu meiner Hauptfragen

1) Muss ich das getrennt überweisen oder reicht das vermerken auf der Überweisung aus ???

2) Diese 10 % (-25%) von der gesamtmiete abziehen oder von der Kaltmiete oder wie ???

3) was muss ich noch beachten was ist wichtig?

Der Hausmeister wurde von mir in Kenntnis gesetzt meldet sich nicht mehr. Stellt sich unwissend an. Als ob er das nicht wüsste.

Aber schräg über mir auch eine andere Familie Oberste Etage . Der Mann meinte ich bin da nicht alleine ist eklig. Sollte das Abdichten wo das WC-Abflussrohr in die Wand gehen denn müßte es gehen. Aber denn Scheissen die sich wohl auch hinter die Wand oder das Abflussrohr hat ein leck?

Kann mir aber nicht vorstellen das das nur durch paar Tropfen kommt

....

Weil

Er hat eine Kündigungsklausel von 2 1/2 Jahren im Vertrag gehabt und nix davon mündlich erwähnt.

Habe aus Zeitdruck und Wohnungsmangel bei uns sofort unterschrieben..

Er drohte mir sogar schon mit raus schmeißen wenn ich weiter Probleme mache.

Für ihn waren die Probleme - das anrufen in der Hausverwaltung und das melden von nach dem Einzug entdeckten Schäden (wasserflecke und kaputte WC-Abflussrohr)

Das Bad stinkt nicht ich habe es rechtzeitig gemeldet das an der sichtbaren zugänglichen Stelle ein leck war. Dieses wurde repariert. Aber die Klempner waren verwundert warum alles abgedichtet wurde bei steigeleitungsBereich. Das die da auch nichts machen können deswegen..

Ich bin zwar noch kein Mitglied im Mieterbund. Aber würde ihn auch Täuschen wie er mir. Mit das ich diesen benachrichtigt habe. Und es Anweisungen sind für mein Vorgehen. Das er auch ja keine scheisse probiert zu bauen. Aber traue ihn auch noch zu das er diese Story als Straftat anzeigt und ich deswegen raus fliege. Obwohl ich Nachweislich auch mit anderen Mietern als Zeugen im Recht bin

Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, fristlose Kündigung, Mietmängel
Was für Rechte hat man bei einer zeitlich schwer Nachweisbare Mietschaden der durch Täuschung bei Besichtigung vom Vermieter überdeckt wurde?

Hallo ich wohne in einer neuen Wohnung aber da ist etwas wie ein Kaminschacht da wo glaube die Abflussrohre durchlaufen und dieser Schacht riecht nach Gulli

Es wurde zur Besichtigung und bei der Wohnungsübergabe ein Geruch in der Wohnung oder in der Schadenstelle gesprüht.

Dieser Geruch ist nach einer Woche Lüften verschwunden und man nimmt den Gulli Geruch deutlicher war.

Geruchsbelästigung nach Täuschung mit anderen versprühten Geruch vor WohnungsBesichtigung und Wohnungsübergabe

Schacht stinkt nach Gulli an der Wand darin laufen wohl die wasserzulaufrohre durch Und keine Ahnung woher der Geruch aber die WC-Rohre laufen weiter vorne lang.

und sind vermutlich an mehreren nicht zugänglichen Stellen kaputt und die Mängel ohne grosse Bauarbeiten nicht zu beheben.

Auch soll das schwer Nachweisbar sein und wohl nur mit Proberiechern bei Gulli Geruch über ein Jahr zwecks Geruchsbelästigung

Omg>

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

und Gericht und Minderung wie mach ich das?

Ich war einmal unangekündigt in der Wohnung da hat es noch nicht nach dieser Chemie gerochen erst zu den Besichtigungstermin und der Wohnungsübergabe.

Der Vermieter hat mich wohl vor der Unterschrift getäuscht mit den Geruch mit dem er den Schaden vertuschen wollte. Und mir damit eine schadenfreie Wohnung vorgetäuscht hat.

Dazu hab ich später erst festgestellt das nirgendswo in der Wohnung man schnell hinter den Wänden kommt weil diese einbetoniert sind.

Rohrbruch und hinter der Wand weitere Schäden beseitigen auf der schnelle nicht möglich

Auch in einer anderen Wohnung war ich paar Eingänge weiter war ich auch mit Besichtigungstermin. Da hat er auch sowas versprüht. Genau das gleiche Zeug.

Und wollte mir nur diese Wohnung zeigen weil es angeblich die beste war. Obwohl mehrere frei sind und der Vermieter mir auch zusicherte mehrere zu sehen.

Zudem hab ich jetzt festgestellt das unter und über mir in Küche und Bad alle Fenster offen sind.

Wie komme ich daraus 2 1/2 Jahre KündigungsKlausel schon unterschrieben Mietvertrag Beginnt 1.7.24

Älteren trocknene Wasserfleck an Decke im Bad klobereich über mir auch erst nach Übergabe bemerkt..

Über mir Ukrainer Familie die keine Ahnung von ihren Rechten hat. Vermieter macht kaum was zudem kann er es bei den Wohnungsmangel auch scheinbar ausnutzen. Und kündigen und Ukrainer weiter geben

Was ist die beste Möglichkeit da raus zu kommen?

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, fristlose kündigung wohnung, Mieterschutzbund, Geruchsbelästigung, Kündigungsgrund, Mietmängel