Hallo zusammen,

heute Morgen ist beim Hochziehen des Rollladens wohl der Gurt gerissen- ganz genau weiß ich es nicht, ich bin da kein Fachmann. Aber es scheint so.

Als ich das unserem Vermieter gesagt habe, meinte er, er würde sich dann mal nächste Woche darum kümmern.

In dem Zimmer gibt es noch ein zweites Fenster, so dass es im Zimmer nicht ganz dunkel ist (der Rdefekte Rollladen ist nämlich unten).

Jetzt meine Frage: Innerhalb welcher Frist muss der Vermieter den Schaden beheben? Ach ja: der Gurt ist nicht zu festes Ziehen abgerissen, so dass es sich nicht um eine ´Fahrlässigkeit oder ein Verschulden meinserseits handelt. Viele Dank für Eure Antworten!