Wann ist ein Flur ein Gemeinschaftsflur? Eine Verzwickte Mietsache..
Hallo Liebe gutefrage-Beantworter!
Wir haben eine ziemlich angespannte Mietsituation, die durch „neue Ideen“ des Vermieters weiter strapaziert wird. Um den Sachverhalt besser zu verstehen erstmal eine Beschreibung der Mietsituation.
Folgende Situation:
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit 3 Wohneinheiten zur Miete, wovon wir die zwei Wohnungen im 1. und 2. OG bezogen haben. Beide Wohnung wurde schon zuvor von einer Familie genutzt. Die untere Wohnung beinhaltet Wohn- und Essbereich, Küche, Gästezimmer, Bad. Die Obere Wohnung Schlafbereiche, Kinderzimmer und ein Bad. Der Zugang und die Verbindung der Wohnungen erfolgt (logisch) über eine Treppe aus dem Erdgeschoss. Beide Wohnungen sind mit abschließbaren Türen versehen, die wir aus praktischen Gründen dauerhaft offen stehen lassen (außer im Winter).
Der Eingang zur Einliegerwohnung erfolgt im Erdgeschoss durch einem kleinen gemeinsamen Flur. Die Abtrennung dieses Flurs vom Treppenhaus erfolgt durch eine Verbindungstür (mit eigener Türklingel, Tür hat einen Knauf, nur wir haben den Schlüssel). Dieser kleine Flur ist klar gemeinschaftsgenutzt und wird auch abwechselnd gereinigt.
Im Erdgeschoss befindet sich noch eine Waschküche und ein Keller (mit eigener Sauna) der ausschließlich durch uns genutzt wird. Des Weiteren ist hier auch die Heizung für beide Doppelhaushälften untergebracht. Der Dachboden ist nicht Teil der Mietsache und ist ungenutzter Lagerplatz der Vermieter.
Im Erdgeschoss befindet sich eine weitere Eingangstüre die nur vom Vermieter zur Wartung der Heizung genutzt wird. Der Vermieter kommt hier ohne Ankündigung unregelmäßig herein.
Nun zu meinen Fragen:
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Ist der große Flur/Treppenhaus per se ein Gemeinschaftsflur?
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Darf und muss der Vermieter uns das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art untersagen?
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Der Vermieter möchte die Verbindungstüre entfernen, damit der Vorflur zwangsweise im Winter mitgeheizt wird. Darf er das?
Wir sind froh diese Verbindungstür zu haben, da die Mieterin der utneren Mieteinheit gerne die Haustür sowie ihre Fenster im Erdgeschoss offen stehen lässt wenn Sie das Haus verlässt :(
Ich danke vielmals für Eure freundliche Hilfe !
Gruß Albert