Dürfen Schuhe vor UNSERER Tür stehen?
Wir sind vor kurzem in unserer neue Wohnung gezogen und haben nur einen Nachbarn über uns, der nur am Wochenende da ist, daher haben wir ihn bis jetzt noch nicht gesehen, nur gehört.
Nun hat er sich bei unserer Vermieterin beschwert, dass die Schuhe vor unserer Tür stören!? Es ist weder der Fluchtweg noch sein Eingangsbereich blockiert. Außerdem stinken die Schuhe nicht und es ist nichts dreckig.
Im Juli bekommen wir Nachwuchs und wollten unseren Kinderwagen im Vorflur parken, aber das kann man wohl vergessen.
Hat der Nachbar Recht, dass unsere Schuhe dort stören?! In unserer Hausverwaltung steht nichts davon..
Links unsere Tür , rechts die des Nachbarn
19 Stimmen
23 Antworten
Der Eingangsbereich der Türe darf nie durch irgendwas verstellt / belegt sein. In Fluchtsituation kann so etwas zu Hindernissen werden (jemand stolpert drüber usw).Normalerweise stört es keinen wenn mal ein Paar Schuhe draußen steht, aber ein komplettes Regal geht finde ich auch zu weit.
Wenn die Ansage kommt es soll weg, dann MUSS es auch weg (Die Forderung darf übrigens auch bei nur einem Schuh gestellt werden ;) )
Kinderwagen ist eine andere Baustelle, der darf da abgestellt werden wo er nicht stört oder im Weg ist (also auch nicht DIREKT vor der Haustüre dass keiner mehr durch kann)
Unser Vermieter hat leider gar nichts dazu gesagt, er hat uns nur über die Beschwerde informiert. Wir haben es jetzt allerdings reingestellt, um des Friedens Willen..
Der Hausflur gehört halt niemanden (außer dem Vermieter). Darum hat der Nachbar auch keine Rechte bezüglich des Hausflures. Ihr allerdings auch nicht. Am ende muss die Vermieterin entscheiden, ob das so okay ist. Für ein gutes Nachbarschafts Verhältnis, wäre es natürlich förderlich die Schuhe woanders hinzustellen.
wenn die Hütte einem Vermieter gehört gibt es keine Hausverwaltung !
Wir haben das Regal jetzt reingestellt. Mal gucken, ob es noch was mit dem guten Nachbarschaftsverhältnis wird..
Sehr löblich! Wenn mehr Menschen wie ihr konsilianter wären, gäbe es bestimmt nicht so viel Streit. :-)
Dein Nachbar hat recht,aber er soll gefälligst auch sein Paket entfernen.
Den Raum vor Eurer Wohnung habt Ihr nicht mitgemietet. Ein Schuhregal gehört da nicht hin. Insofern hat Euer Nachbar recht. Nichts kann man dagegen haben, wenn mal für kurze Zeit ein Paar oder bei zwei Personen zwei Paar Schuhe vor der Tür stehen. Z. B. wenn man richtig von Matschwetter rein kommt und erst mal die Schuhe, Jacke etc. ausziehen will, vielleicht noch zur Toilette, bevor man dann die Schuhe reinholt und sie auf schonenden Untergrund stellt, der die Nässe aufnehmen kann. Aber auf dem Bild sieht es nach Schuhregal mit Dauerlagerung einer gewissen Auswahl an Schuhen aus. Das geht nicht.
Mit dem Kinderwagen ist es was anderes. Da habt Ihr noch Zeit mit dem Vermieter oder mit der Verwaltung zu sprechen und zu klären, wo ihr den abstellen könnt. Das Abstellen im Eingangsbereich ist immer dann erlaubt, wenn Platz für einen Kinderwagen ist und dadurch keine ernsthafte Behinderung im Notfall eintritt.
Hier tritt das Interesse an einer absoluten Freiheit des Fluchtwegs sogar hinter dem Interesse der Kinderwagenbesitzer zurück, die nun mal kaum eine andere Möglichkeit haben, ihn irgendwo vernünftig unterzubringen.
Schuhe + ein Schuhregal haben grundsätzlich - alleine schon anhand der Brandschutzbestimmungen - nichts im Treppenhaus zu suchen. Ansonsten Teile des Treppenhauses gehören nicht ! mit zum gemieteten Bereich.
Anders sieht es mit einem Kinderwagen im Hausflur aus:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kinderwagen.html
http://www.mietrecht.de/recht/kinderwagen-hausflur-mieter.html
Falsch, der Hausflur gehört auch nicht dem vermieter sondern der Hausverwaltung.