Was bedeutet der Brief von der Polizei?
????? 2te Frahe da steht was mit zeuge Staatsanwaltschaft??? Muss ich als zeuge Aussagen bei der Polizei der Fall ist für mich geklärt vor 2 Monaten kam auch Brief von der Staatsanwaltschaft das der Verfahren eingestellt wurde!!!! Wenn ich da hin gehe sage ich verweigere die Annahme wäre das möglich
8 Antworten
Dass der Fall für Dich geklärt ist, heisst ja nicht, dass der Fall rechtlich abgeschlossen ist. Wenn ich das richtig deute, wollen die Dich als Zeugen aussagen lassen und unten im Kleingedruckten steht, dass möglicherweise Deine Rechte verletzt worden sind.
Daher ist es möglicherweise in Deinem Sinne, da zu erscheinen und auszusagen.
Einfach wegbleiben würde ich auf keinen Fall, aber oben rechts hast Du ja auch Kontaktadressen ausgeschwärzt. Da stehen bestimmt verlässliche Ansprechpartner, an die Du die Frage besser richten solltest, wenn Du nicht zu dem Termin gehen möchtest.
Lass Dir blos nicht von irgendwelchen Leuten aus dem Internet Deine Bürgerpflichten erklären, das kann ganz fies nach hinten losgehen.
Das bedeutet dass du zur Vernehmung erscheinen und Angaben zu deiner Person und zur Sache machen musst.
du hast da Folge zu leisten. der kam nicht von der Polizei.
als Zeuge hast du Wahrheitspflicht und musst zu dem Datum auch erscheinen
Die Mailadresse rechts oben deutet sehr wohl darauf hin, dass der Brief von der Polizei kam. Das ganze im Auftrag der Staatsanwaltschaft.
weil im Schreiben was steht
im Auftrag der Staatsanwaltschaft.
wer lesen kann ist klar im Vorteil
Das vermute ich in dem Fall auch.
Als ich mal nur als Zeuge zur Kripo musste, meinte mein Schwiegervater auch, dass das für mich nachteilig sein könnte. Was für ein Unsinn.
Der Brief kam von der Polizei, sieht man rechts oben schon an der Mailadresse.
Das ganze im Auftrag der Staatsanwaltschaft (siehe den Satz in dem Schreiben).
Muss ich als zeuge Aussagen bei der Polizei
Ja. Die Vorladung erfolgt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, insofern bist du zum Erscheinen verpflichtet. (§ 163 III 1 StPO)
Wenn ich da hin gehe sage ich verweigere die Annahme wäre das möglich
Deine Zeugnis kannst du nur nach Maßgabe der §§ 52 ff. StPO verweigern, bspw. wenn du der Schweigepflicht als Berufsgeheimnisträger unterliegst oder mit einer wahrheitsgemäßen Aussage dich selbst oder nahe Angehörige einer Straftat bezichtigen müsstest. Hierüber wirst du auch vor der Vernehmung belehrt.
LG
Wenn das wahrheitsgemäß ist, musst Du es sagen. Ist es gelogen und es kommt raus, bekommst Du Zoff.
Als Beschuldigter müsstest Du nicht hingehen und aussagen.
Als Zeuge leider schon.
Seit 24.08.2017 sind Zeugen verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Vernehmung und Ladung ein konkreter Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Genau das werde ich so sagen an nichts mehr !!!
Also auch wenn mein recht verletzt wurde will ich damit nichts z tun haben ich habe der Sachbearbeiter ne Email geschrieben telefonnummer hinterlegt mit bitte um Rückruf und darum gebeten das wir das telefonisch klären