Vorwurf fahrerflucht Versicherung?
Wurde von Polizei bzgl. Fahrerflucht aufgefordert auto zuzeigen. Es wurden Bilder gemacht. Polizist rief paar Wochen später an ob Aussage machen möchte, hab mich nicht geäußert. Geht dann wohl zur Staatsanwaltschaft , er könne nicht sagen ob passt. Könnte/muss nicht. Jetzt hat gegner angerufen und laut Polizei würden Spuren passen und müsste Versicherung informieren. Muss ich das tun oder erstmal akteneinsicht fordern
Habe jetzt Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. Einstellung Verfahren nach § 170 abs 2 Stpo und Owi nach § 47 'Abs. 1 eingestellt.
5 Antworten
Jetzt hat gegner angerufen
Du mußt garnichts machen solange gegen dich ermittelt wird ! Sollte der Gegner dich nochmals zu irgendwas auffordern , erstelle Anzeige wegen Nötigung !
Wo hier der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein soll, erklärst du sicherlich noch.
das Wichtigste ist doch...warst du es, oder nicht?...daran hängt doch die weitere Vorgehensweise ab...
So wie er schreibt war er es garantiert....
Also lieber kooperieren, raus kommt es sowiso.
Akteneinsicht bekommt nur dein Anwalt. Hast du den Vorfall den überhaupt schon DEINER Versicherung gemeldet. Dies ist ja auch dazu da, unberechtigte Ansprüche abzuweisen.
Nö, musst du nicht. Das kann und sollte der Geschädigte auch selber tun.
Ob du mit der Nicht-Meldung eine weitere Obliegenheitsverletzung begehst oder nicht spielt keine Rolle mehr, nachdem deine Versicherung den Schaden reguliert hat wird sie die Kohle (max. 5000€) ohnehin von dir zurückfordern.
Musst du, die kann einen Gutachter beauftragen, der sagt dann, ob du es warst oder nicht