Fahren ohne Fahrerlaubnis Brief vom Staatsanwaltschaft?

2 Antworten

Von Experte Knochi1972 bestätigt

Das Verfahren ist vorläufig eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft erwartet, dass in dem anderen Verfahren eine so hohe Strafe anfällt, dass sich die Verfolgung wegen dieser Tat nicht lohnt, weil sie nicht ins Gewicht fällt. Sollte es in dem anderen Verfahren aber einen Freispruch oder eine niedrigere Strafe als erwartet geben, dann kann dieses hier wieder aufgenommen und noch angeklagt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

Es wird von der Verfolgung der Strafe abgesehen weil dir eine heftigere Strafe droht, in die dann das Fahren ohne Fahrerlaubnis einfliessen wird.


Emrah2323250 
Beitragsersteller
 25.02.2025, 21:20

Mein Anwalt sagt das das Verfahren eingestellt ist und die andere Strafe wird auf mich zukommen... Also kommt das Fahren ohne Fahrerlaubnis dann nicht in die Akte oder ..?

NaIchHalt09  25.02.2025, 21:22
@Emrah2323250

Es wird eine Gesamtstrafe gebildet, es kommt ALLES in die Akte. Die Führerscheinstelle weiss garantiert schon Bescheid. Freu dich auf eine MPU, wenn du den Führerschein machen willst.

Jurist354  25.02.2025, 21:24
@NaIchHalt09

Nein, es wird keine Gesamtstrafe gebildet. Es müsste eine gebildet werden und weil der jetzige Vorwurf dort nach Erwartung der Staatsanwaltschaft nicht ins Gewicht fällt, wird das Verfahren eingestellt, um Ressourcen der Justiz zu sparen.