Nebenkosten / Betriebskosten - Abrechnung (Verteilerschlüssel), gleiche Aufteilung / Mehrkosten auf alle Mieter rechtens?

4 Antworten

Umlagefähige Verbrauchskosten müssen entweder auf Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen oder auf die Quadratmeter der Wohnung umgerechnet werden. Üblich ist normalerweise Quadratmeter, Umrechnung auf Personen macht man bei Wasser oder Müll gerne.

"Genauso wundert es mich, dass die Heizkörper keine Funk-Heizkostenverteiler/Wärmemengenzähler haben, um den Verbrauch der Heizkörper zu speichern und zu übertragen, für eine verbrauchsabhängige und gerechte Abrechnung." Dann kann man die Wohnungabhängigen Heizkosten um 15% kürzen.

Wenn sich das Haus einig ist, das sie keine Verteiler brauchen, dann ist das OK. Wenn nur ein Mieter(nicht vermieter) Zähler haben will, so muß das umgesetzt werden. Es ist ggf bei großen Hausgemeinschaft günstiger diesem einen Mieter seine 15% zu erlassen, als Zähler einzubauen.

Ich rate dir- geh zum Mieterbund.

Bei einer Eigentumswohnung kann es für den Eigentümer keine BK-Abrechnung geben, denn er hat ja keine.

Er hat Kosten und Lasten zu tragen gemäß TE, so schon immer Blank und Börstinghaus und Deckert und auch der BGH.

Für die Verteilung der Kosten für Wärme gilt die gesetzl. Verordnung, die m.W. jede WEG einhält.

Gibt es denn überhaupt einen Mietvertrag für eine Eigentumswohnung, oder gibt es einen für eine Wohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ohne die Abrechnung gesehen zu haben, ist hier wahrscheinlich nur schwerlich eine Aussage zu treffen.

Anmerkungen möchte ich jedoch, dass es auch zentrale Wärmemengenzähler pro Wohnung geben kann. Dann ist an den einzelnen Heizkörpern natürlich nichts diesbezügliches zu sehen.

Die Abrechnung von Brauchwasser kann auch anteilig über die Anzahl der Personen erfolgen. Bei längerer Abwesenheit wäre das natürlich nachteilig.

Ebenso erfolgt die Umlage der Heizkosten anteilig der Fläche mit bis zu 50%, das hat einen ähnlichen Effekt, da kann man noch so sparsam sein.

Ansonsten wie bereits angeraten: Lass die Abrechnung professionell prüfen, wenn Du sie anzweifelst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Ohne die Einzelheiten der Abrechnung zu kennen und ohne die Vergleichsabrechnung vom Vorjahr zu kennen, kann man schwerlich guten Rat erteilen.
Wenn das Eigentumswohnungen sind, dann bekommt der alte Mann die Abrechung nicht von dem Verwalter, sondern von demjenigen, dem die Wohnung gehört.
Oder gehören alle Wohnungen einem Eigentümer?
Ich bin Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, deren Wohnungen auch verwaltet werden.
Ich zeige mal hier ein Muster, wie eine Verwalterabrechnung bei uns aussieht:

file:///C:/Users/Admin/OneDrive/Bilder/Einzelabrechnung.pdf

Aus diesen Daten erstelle ich dann die Einzelabrechnung für den Mieter


Blumenacker  17.11.2024, 22:38

Sorry! Das mit der Einzelabrechnung klappt leider nicht.