Nachzahlung hoher Betriebskostenabrechnung kann der Mieter Ratenzahlung durchsetzen?

4 Antworten

er das Geld aber nicht auf einmal hat, aber so eine Summe wenigstens in 4-6 Raten abzahlen würde

Das ist in der Praxis normalerweise überhaupt kein Problem. Denn der Vermieter hat im Prinzip gar keine andere Wahl. Die Alternative für den Vermieter wäre, dass er einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und dann einen Gerichtsvollzieher schickt. Doch wenn der Mieter das Geld nicht hat, kommt dabei dann bestenfalls auch nur eine Ratenzahlungsvereinbarung heraus.

Eine Kündigung ist bei der Forderung wegen Nachzahlung nur in selteneren Ausnahmefällen möglich. Denn das Gesetz, wonach der Vermieter bei Rückstand kündigen darf, bezieht sich nur auf die laufenden monatlichen Zahlungen.

Ein Recht auf Ratenzahlung gibt es nicht.

Aber normalerweise sollte es kein Problem sein, eine zu bekommen, außer man hat eine sehr schlechte Bonität, oder ist diesbezüglich in der Vergangenheit mal unangenehm aufgefallen.

Am besten Vermieter direkt fragen, ihm einen guten Zahlungsplan vorlegen (den Du natürlich strengstens einhalten solltest), am besten noch mit Anzahlung, dann sollte es eigentlich gehen.

Wenn nicht: Bank, Freunde, Schuldnerberatung fragen, was man da machen kann.

Rechtlich hat der Mieter keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Aber es gibt keinen vernünftigen Grund, warum der Vermieter bei Schuldanerkenntnis keine Ratenzahlung akzeptieren soll. Besser das Geld in 4 -5 Raten als evt. gar keine Zahlung wegen Insolvenz erhalten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Inkognito-Nutzer   05.10.2024, 20:19

Danke für deine Antwort ✅👍🏻

Der Vermieter muss einer Ratenzahlung nicht zustimmen. In diesem Fall sollte der Mieter seine Bank kontaktieren und einen entsprechenden Dispo vereinbaren.


Inkognito-Nutzer   05.10.2024, 20:20

Danke für deine Antwort ✅👍🏻