Vorbehaltlich der genauen Regelungen im Testament ergibt sich folgende Situation:

  1. Deine Mutter ist Alleinerbin
  2. Die 3 Brüder sind pflichteilberechtigt
  3. Ein Bruder hat zusätzlich ein Wohnrecht erhalten
  4. Ein Lebensgefährte hat ebenfalls ein Wohnrecht erhalten.

Die Alleinerbin muss nun ein Nachlassverzeichnis erstellen. Wenn der Pflichtteil eingefordert wird, muss das Nachlassverzeichnis überlassen werden.

Der Wert der Immobilie im Nachlassverzeichnis wird unter Abzug des Wohnrechts ermittelt. Das setzt voraus, dass das Vermächtnis (Wohnrecht) eingefordert wird. Wie das Wohnrecht berechnet wird, hängt von der Ausgestaltung des Wohnrechts ab.

Sollte es ein Problem mit den Pflichtteilen geben, empfehle ich sofortige Einschaltung eines Fachanwaltes

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Warum bezahlst Du nicht vorab die Restschuld? Dann muss die Bank die Löschungsbewilligung ausstellen

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Beim Wohngeld bleiben 60.000 Euro unberücksichtigt (+30.000 für jedes weitere Haushaltsmitglied)

Hier geht es um die Zinsen aus dem Vermögen. Wenn Du keine Zinsen bekommst, musst Du auch das so angeben

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Ist die mängelfreie Abnahme dokumentiert? Wann genau hat der Vermieter reklamiert? Wann hat der Vermieter die Forderung gestellt?

Ich sehe die Anspruchsgrundlage des Vermieters als eher schwierig. Wenn der Vermieter die flüssige Raufaser als Mangel sieht, dann hätte er das relativ leicht bei der Übergabe feststellen können. Auch die Ausführung hat er anscheinend nicht bemängelt.

Letztendlich wird wohl ein Gericht entscheiden müssen

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Es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Pauschal ist nicht in Ordnung, es kann nur der tatsächliche Aufwand berechnet werden

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Nein, das nennt sich freie Marktwirtschaft. Wenn der Anbieter nicht versteht, dass das Haus zu diesem Preis nicht zu verkaufen ist, dann ist das seine persönliche Angelegenheit

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Folgende Punkte sollte man beachten:

  1. Zertifizierter Verwalter
  2. Außer der üblichen Vermögensschaden-und Berufshaftpflicht sollte der Verwalter eine Vertrauensschadenversicherung haben
  3. Wertmäßige Begrenzung der Ausgaben der HV für die WEG ohne Konsultation des Beirat bzw. Beschluss Eigentümerversammlung
  4. Compliance Vereinbarung
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Ja, das ist möglich, wie hier bereits mitgeteilt. Da es eine notarielle Vollmacht sein muss, empfehle ich eine andere Handlungsweise.

Dein Freund kann in D als Vertreter ohne Vollmacht unterschreiben. Die Urkunde wird dann zu Dir zur Nachgenehmigung geschickt. Du gehst damit zum nächsten Generalkonsulat und lässt das Dokument beurkunden. Das ist günstiger als doppelte Beurkundungskosten.

Das machen wir oft, wenn Verkäufer im Ausland leben

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Zuerst kommt der Antrag, am besten über einen Energieberater. Nach genehmigten Antrag können die Arbeiten in Auftrag gegeben werden. Die Rechnung werden dann eingereicht.

Also nein, Du bekommst kein Geld vorher sondern erst nach Rechnungslegung. Da die Auszahlung erfahrungsgemäß längere Zeit dauert, wirst Du immer in Vorkasse gehen müssen

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Wenn die Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt, dann gilt die Mieterschutzverordnung (Mietpreisbremse). Das heißt, dass die Miete bei Wiedervermietung nur 10% über der ortsüblichen Miete liegen darf

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NEIN, da steht nur, dass es einen Raum "Waschkeller" gibt. Ob das ein Einzelplatz pro Mieter ist oder nur ein Raum mit oder ohne Gemeinschaftsmaschine, ergibt sich aus der Beschreibung nicht.

Gibt es denn einen markierten Bereich für einzelne Waschmaschine (Steckdose, Wasserzähler) pro Wohnung?

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Wenn es ein normaler Schlüssel ist, dann kannst Du ihn selbst nachmachen lassen. Bei einer zentralen Schließanlage, geht das nur mit einer Schlüsselkarte.

Wenn es eine Hausverwaltung gibt, dann frage nach einem Ersatzschlüssel.

Nein, Du schuldest nur den Ersatz des verlorenen Schlüssels

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Gemäß den Regelungen des BGB müssen Kaution verzinst (Spareinlagen 3-Monats-Frist) angelegt werden. Anderweitige Regelungen im Mietvertrag zu Lasten des Mieters sind ungültig.

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Immer der Eigentümer, daher liest man bei Ein-bzw. Auszug den Zählerstand ab. Je nach Dauer des Leerstandes ist das aber nicht wirklich viel

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Hier kommt kein Rechnung, sondern eine Zahlungsaufforderung des Notars. Wann die kommt, hängt von vereinbarten Bedingungen im Kaufvertrag ab. Einfach nachlesen!

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, schickt der Notar die Zahlungsaufforderung. Dann musst Du, evt. Bank, innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist bezahlen

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Üblich ist eine Abrechnung nach Verbrauch, siehe Heizkostenverordnung Gewerbeeinheiten müssen getrennt betrachtet werden. Eine Ausnahme ergibt sich nur, wenn die Verteilung nach Verbrauch nur mit erhöhtem Aufwand zu machen wäre. Das erscheint bei einem Haus mit nur 3 Einheiten nicht in Frage zu kommen

Was steht im Mietvertrag bezüglich der Abrechnung? Ist das die erste Abrechnung nach Einheiten?

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Das wird in der Abrechnung für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berücksichtigt. Eine Zwischenabrechnung erfolgt nicht

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Da sieht man wieder, dass man ChatGPT nicht blind vertrauen sollte. Da sind viele Informationen zu einer falschen Schlussfolgerung zusammengefügt worden.

Nach einer gesetzlichen Änderung aus 2020 muss ein Maklervertrag in Textform abgeschlossen werden, wenn der Makler eine Provision = Courtage will. Diesen Maklervertrag hat Dir der Makler geschickt.

Also genau durchlesen und nur unterschreiben, wenn Du damit einverstanden bist. Übrigens, Maklerprovision kann man verhandeln. Die Provision=Courtage wird natürlich nur fällig, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist

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