Vorbehaltlich der genauen Regelungen im Testament ergibt sich folgende Situation:
- Deine Mutter ist Alleinerbin
- Die 3 Brüder sind pflichteilberechtigt
- Ein Bruder hat zusätzlich ein Wohnrecht erhalten
- Ein Lebensgefährte hat ebenfalls ein Wohnrecht erhalten.
Die Alleinerbin muss nun ein Nachlassverzeichnis erstellen. Wenn der Pflichtteil eingefordert wird, muss das Nachlassverzeichnis überlassen werden.
Der Wert der Immobilie im Nachlassverzeichnis wird unter Abzug des Wohnrechts ermittelt. Das setzt voraus, dass das Vermächtnis (Wohnrecht) eingefordert wird. Wie das Wohnrecht berechnet wird, hängt von der Ausgestaltung des Wohnrechts ab.
Sollte es ein Problem mit den Pflichtteilen geben, empfehle ich sofortige Einschaltung eines Fachanwaltes