Du hast die Wohnung in Besitz genommen. Du hast nicht mit dem Vermieter verhandelt. Wenn du inzwischen die Miete bezahlt hast, dann besteht ein mündlicher Mietvertrag. Das bedeutet, dass du einen unbefristeten Mietvertrag inne hast, der bis zum wirksamen Mietende insbesondere preislich nicht verändert werden kann. Die Betriebskosten werden nicht abgerechnet, weil sie pauschal in der Miete enthalten sind. Freu dich!!!

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Betriebskostenabrechnungen werden nicht kalkuliert sondern gerechnet. Ohne Heizungs- und Warmwasserkosten Iiegt der Preis etwa bei 2€/m² Wfl., aber auch das ist nur ein Wert, der durch Überprüfung der Belege im Büro des Vermieters festgestellt werden kann. Die Stadtwerke können Wasser/Abwasserkosten drastisch erhöht haben, die Gebäudeversicherung kann durch zusätzliche Elementarschaden- Versicherung erhöht worden sein, so dass der ursprüngliche Ansatz der Betriebskostenvorauszahlung nicht mehr gegeben ist. Fotografiere deine Abrechnung und stelle sie hier vor, dann kann man sich ein Urteil bilden.

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Neue Vermieterin Kündigung?

Hallo ich Habe Heute folgenden Brief von der Neuen Vermieterin bekommen in dem steht:

Sehr Geehrter Herr xxx

wie sie wissen, habe ich die Immobilie xxxStrase käuflich erworben und werde dadurch zum 1.Oktober 2024 ihre Vermiterin.

Herr xxx(vorheriger Vermieter) hat ihnen allerdings eine Kündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen.

Hiermit Bestätige und bekräftige ich ausdrücklich das Kündigungsschreiben, welches Sie erhalten haben.

Im Persönlichen Gespräch sagten sie ja, dass sie aktiv eine neue Wohnung suchen üür Januar 2025.

Solange dieser Auszug nicht erfolgt , zahlen sie die monatliche Miete bitte jeweils zu Beginn des Monats auf folgendes Konto.

xxxx

HiermitInformiere ich sie auch darüber, dass ab Oktober bauliche Maßnahmen sowohl am Grundstück als auch an den Wohneinheiten selbst vorgenommen werden.

Im beiderseitigen Interesse bitte ich um eine gute Zusammenarbeit und verbleibe mit freundlichen grüsen.

xxxxx

Die sache ist die mein vorheriger Vermieter hat mir folgende kündigung in den Briefkasten geworfen:

Kündigung

Sehr Geehrte Herr xxx

Hiermit Kündige ich Fristgemäß den Mietvertrag vom 01.10.2017 für das von ihnen angemietete Haus xxx Strase xx in xxx Stadt, bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, 1Diele, 1 Bad/Duschraum und 1 keller.

ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen:

Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.

Das Mietverhältnis endet demnach zum nächstmöglichen terim.

Mit Freundlichen Grüsen xxx

Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.

Und nach: § 566 (1) BGB

Das heist die müssen von sich aus ab dem 01.10.2024 kündigen und brauchen noch einen Guten Grund dafür wie Eigenbedarf oder ähnlichem.

Das scheinen die wohl nicht mit Absicht verstehen zu wollen.

Das würde ich denen aber erst Später mitteilen mit dem: § 566 (1) BGB.

Und denen eine Kopie der Kündigung des alten Vermieter geben das er wohl selber nicht getan hat.

Und das mit dem Umbauten?

Mus ich die neue Vermieterin reinlassen wenn die was umbauen wollen wenn ich noch hier Wohne?

Die Hälfte der Miete zahle ich nur noch weil mein Nachbar ständig Lärmbelästigung begeht das hatte ich auch dem Vorigen Vemieter mitgeteilt.

Und die Nebenkosten behalte ich auch ein weil der Vorige Vermieter mir nur die Nebenkostenabrechnung gab wenn ich einen Anwalt damit beauftragt hatte sich darum zu kümmern.

Ich denke ich kann der Neuen Vermieterin das so auch mitteilen das ich die Hälfte der Miete einbehalte solange der krach noch statfindet ein Lärmprotokol von über 611 Störzeiten habe ich auch.

Dem Nachbar wurde Fristlos gekündigt statt ihn per Räumungsklage rauszuholen hat der vorige Vermieter die Häuser verkauft.

Insgesamt sind es 3 kleine Alte fachwerkhäuser die die neue Vermieterin gekauft hat das Vordherhaus wollen die Abreisen für eien Parkplatz.

Danke für das lesen und die Antworten im Voraus.

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Gründe für eine außerordentliche und fristlose Kündigung könnte der neue Eigentümer schon finden. Du minderst die Monatsmiete um 50% wegen Lärm und zahlst keine Betriebskosten durch Vorauszahlung? Hat denn der alte Vermieter die letzte Abrechnung für 2022 nicht übergeben?

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Nach Vertragsabschuss wäre die erste Rate der Kaution zu zahlen gewesen. Hast du das nach § 551 BGB vom Mieter verlangt?

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Da der 3.10. ein Feiertag ist, muss die Kündigung bis zum 4.10.24 dem Vermieter zugegangen sein. Verwende Einwurfeinschreiben und sende die K. heute noch ab.

Du kannnst den Zugang der K. im Internet verfolgen.

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Im BGB § 560 (1)wird dargelegt, dass diese Form der Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag möglich ist. Und wenn NICHT vereinbart wurde die B-Kosten zu verändern, ist weder über die B-Kosten abzurechnen noch sie anzupassen. Dann würde der Mietvertrag bis zum Mietende unverändert Bestand haben.

Solch Mietvertrag nennt sich Pauschal- oder Inklusivmietvertrag. ABER es gibt noch die Heizkostenverordnung, nach der die Warmwasser- und Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Wenn du also möchtest, dass der Wärmeverbrauch abzurechnen ist, dann kannst du dich auf die HK-Verordnung berufen.

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Nicht zuhelfen, wäre unterlassene Hilfeleistung gewesen.

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Das kümmert die "Stadt" nicht, was bei dir auf dem Hof steht.

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Übertritt auf Gymnasium noch möglich?

Hey,

Also:

Ich habe letztes Jahr meine mittlere Reife mit einem Schnitt von 1,4 gemacht. Dann hatte ich auch schon einen Beratgungstermin am Gymnasium und sie meinten, anfangs würden die Noten natürlich etwas abfallen, aber sie würden mich definitiv übernehmen und ich müsste eben etwas nachlernen besonders in Mathe und Französisch..

Dennoch habe ich mich für die FOS entschieden, weil ich dachte ich würde mich dort wohler fühlen und würde mich nicht selbst so stressen, weil ich "die Neue" wäre und nicht viel nachlernen müsste.

Da ich in Bayern bin, ist heute (Montag) der Beginn der vierten Schulwoche.

Nun wäre ich doch lieber aufs Gymnasium gegangen. Meine Lehrer jetzt sind zwar in Ordnung und ich weiß, dass die aufm Gymi nicht besser wären. Allerdings fühle ich mich bei meiner Klasse sehr unwohl und aufm Gymi sind auch viele meiner (besten) Freunde.

Die FOS ist auch ziemlich weit weg deshalb muss ich jeden Tag mit dem Zug fahren, das Gymi wäre praktisch um die Ecke

Auch das System mit dem Schule - Praktikum Wechsel, macht mir psychisch echt zu schaffen, mein Praktikum ist sehr langweilig und ich verstehe nicht, wozu das für mein Abi gut sein soll😅 Fühlt sich einfach wie eine totale Zeitverschwendung an, da ich ja auch nicht bezahlt werden darf. Die Schule fühlt sich auch nicht gut an und ich bin permanent gelangweilt

Jetzt weiß ich einfach nicht mehr weiter.

Wäre ein Übertritt also noch möglich überhaupt?

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Die Hochschulreife kann dir keiner mehr nehmen, wenn du sie erworben hast. Frag das Gym, ob der Wechsel noch möglich ist.

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In der Bundesrepublik gilt überall die gleiche ZPO. Keine Ladung als Zeuge? dann kannst du nur als Besucher der Verhandlung beiwohnen.

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Konkret, was ist denn kaputt? Ohne genaue Beschreibung der Schäden kann hier keine etwas genaues sagen. Mach Fotos und/oder Videos von den zertrümmerten Türen, den zerhackten Fußböden und den fehlenden bzw. zerbochenden Randleisten. Hol dir Zeugen dazu, fertige ein Protokoll in 2-facher Ausfertigung, unterschreib es, der Zeuge auch und übergib es dem Vermieter am 1.10.24 samt der Wohnungsschlüssel, einen Tag nach Mietende 30.09.24 ist die Wohnung an den Vermieter herauszugeben, zur Sicherheit eine Kopie des Protokolls an den Versicherer übergeben. Nachweis der Rückgabe beachten!

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Wenn du bei deinen Eltern wieder eingezgen bist, dann brauchst du von ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung und deinen Personalausweis.Damit meldest du dich im Bürgeramt deiner Kommune wieder an. Anmeldefrist 14 Tage nach Einzug.

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Die Steigleitung endet max. an deinem Wohnungsverteiler und hat mit deinem Bad nichts zu tun.

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Lege der Vemieterin gegen Quittung 300 + x € auf den Tisch nimm die Schlüssel und schon hast du einen mündlichen Mietvertrag.

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Der Vermieter kann einen Teil der Kaution bis zur Betriebskostenabrechnung 2023 einbehalten. Daher ist es unzulässig, dass er die Kaution vollständig zurückhält.

Fordere den Vermieter unter Fristsetzung auf zwei Drittel der Kaution sofort herauszugeben. Gerät der Vermieter in Verzug, solltest du eine gerichtliche Mahnung einleiten.

Genau besehen hat der Vermieter die Kaution abzurechnen. "DerVersorger hat die Nebenkostenabrechnung nicht übergebe"

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Haus vermietet und trotzdem will Vermieter bestimmen?

Hallo

Ich hoffe hier auf Hilfe. :)

Wir wohnen in ein klein eigenen Miethaus (freistehend) mini Grünfläche drum rum. Rechts am Haus dran gebaut ist ein Carport. Es ist ein Bungalow. Eigentlich schick, klein, fein.

Vor dem Haus (Haustür) ist ein Geländer mit Briefkasten und noch etwas Fläche, alles Gepflastert.

Jetzt zum Thema:

Ein paar Meter weiter hat der Haus Vermieter ein klein Dorf Laden und meint das sich die Leute die dort einkaufen kommen sich bei uns vor das Haus stellen dürfen. 

Wir wollten das nach einer Weile nach dem sein Einzug nicht mehr, da es störend ist und auch abends sich viele fremde vor unser Haus stellen, laut waren, Gespräche geführt wurden, Zigaretten und andere Dinge hin geworfen wurden.  

Also haben wir mit Einwilligung vom Vermieter eine Kette gezogen das die Leute sich nicht mehr zu uns stellen und dann war Ruhe. Davor standen die auch in unseren Carport ganz frech, auch wenn wir drin standen und haben uns beim rein und raus fahren blockiert.

Zwischendurch kam es vor wenn da Feste vom Dorf veranstaltet werden verlangte der Vermieter das wir die Kette abbauen und die Leute da parken dürften, es wäre ja immer noch sein Grundstück. 

Wir haben Nein gesagt weil wir diese Unruhe vor der Tür nicht möchten. Und was hat das Wohnhaus mit den Geschäft oder Feiern zu tun?

Wir wurden schon angeschrien vom vermieter was meiner Meinung gar nicht geht und auch so vom Dorf wurden wir nicht gut behandelt weil wir uns hier etwas Raum verschafft haben mit der Kette. Zu Recht wie wir finden.

Wozu haben das sonst gemietet? Um ruhe zu haben.

Die Fläche vor der Haustür sind keine markierten Parkplätze es ist lediglich etwas Fläche. 

Ein Bürgersteig gibt es nicht. 

Von der Fläche aus geht der Übergang gleich zur Straße.

Wie würdet ihr reagieren?

Gruß Jessica

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Besorge dir einen Flurkartenauszug vom Grundstück, dann weißt du genau was dir gehört. Du bist Besitzer des Grundstückes durch den aktuellen Mietvertrag geworden.

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