"Die Garage ist weitervermietet"

Hast Du die Garage vermietet oder der Eigentümer?

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Warum einen Immobilienmakler beauftragen und bezahlen, wenn man dann doch die Arbeit selbst machen will? Letztendlich führt das nur zu Problemen, wenn dieselbe Immobilie mehrfach angeboten wird.

Rein rechtlich kannst Du natürlich mit dem Makler vertraglich vereinbaren, dass Du die Immobilie auch selbst anbietest.

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Wer muss meine Kaution zurückzahlen?

Hallo!

Ich bin im November 2023 aus meiner Wohnung ausgezogen.

Bei meinem Einzug wurde die Wohnung noch von einer Immobilienverwaltung verwaltet, dieser Verwaltung habe ich auch meine Kaution überwiesen. Während ich in der Wohnung gewohnt habe, hatte diese Verwaltung aber scheinbar Probleme und die Verwaltung ging wieder an den Eigentümer über.

Bei meinem Auszug habe ich nun mit den Eigentümern die Übergabe gemacht und es war alles in Ordnung. Mir wurde gesagt, dass ich mich nur bei der Immobilienverwaltung melden solle und meine Kaution zurückverlangen soll. Nun blockt aber diese Verwaltung seit November 23 jeglichen Kontakt ab und ich komme nicht an meine Kaution. Auch dem Eigentümer habe ich gesagt dass er sich bei ihnen melden soll, aber von dem höre ich auch nichts.

Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen? Habe ich auch gegen den Eigentümer eine Handhabe?

Danke schonmal für die Antworten! :)

P.S.:

Zusätzliches Problem ist, dass die damalige Verwaltung mittlerweile in eine andere Immobilienverwaltung eingegliedert wurde und so nicht mehr existiert. Ich habe die neue Immobilienverwaltung bereits abgemahnt und danach beim Mahngericht einen Mahnbescheid beantragt. Die Immobilienverwaltung hat diesem Bescheid aber widersprochen. Nun müsste ich 130€ zahlen, damit dieses Verfahren weitergeht. Ich bin mir aber nichtmal sicher, ob ich von dieser anderen Immobilienverwaltung überhaupt Anspruch auf meine Kautionszahlung an die ursprünglichen Verwaltung habe...

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Die Kaution ist an den Vermieter oder die von diesem beauftragte Person zu zahlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen, die Du prüfen solltest:

  1. Was ist im Mietvertrag zum Thema Kaution vereinbart? Üblicherweise wird die Kaution auf ein vom Vermögen des Vermieters getrenntes Konto überwiesen.
  2. War die Hausverwaltung zur Entgegennahme der Kaution berechtigt? Falls nein, dann hast Du ein Problem
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Ja, das ist möglich, wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde. Das gilt allerdings nicht für Warmwasser und Heizung

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Bei diesem Abrechnungszeitraum (1.10. - 30.9.) dürfen Kosten, die danach anfallen, nicht berücksichtigt werden

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Nicht Ihr müsst kündigen, sondern der Vermieter muss bei Eigenbedarf kündigen. Dies muss aber sehr gut begründet werden.

Wendet Euch im Zweifel an den örtlichen Mieterverein

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Als neuer Eigentümer kannst Du dem Makler die Nutzung eines derartigen Fotos (nicht-öffentlicher Raum) untersagen. Wenn er sich nicht darin hält, musst Du zur Not klagen. Ob es das Wert ist, kannst nur Du entscheiden

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Es kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an, ob die Flächenangabe zur Beschaffenheitsvereinbarung wird. Es muss auch angegeben werden nach welcher Vorschrift die Wohnfläche bestimmt wird. Wird die Wohnfläche bei der Betriebskostenabrechnung verwendet, muss diese exakt stimmen. Ansonsten gewähren die Gerichte ein gewisse Abweichung.

Also, einfach die Wohnfläche nach WoFlV bstimmen (lassen) und dann mit dem Vermieter darüber sprechen

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Da Du die Code-Karte hast, kannst Du die Schlüssel bei jedem Schlüsseldienst, die Basi-Schließsysteme anbieten, machen lassen.

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Eigentlich gibt man bei Messungen der Luft die Belastung in Fasern pro m3 an. Was die konkret gemessen haben, kann Euch nur das Labor beantworten, das die Messungen durchgeführt hat.

Am Rande bemerkt, die Messung der Luftbelastung gibt keinen Aufschluss über die Belastung durch welchen Baustoff

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Marktüblich sind je 3,57% (incl. gesetzl. Mwst) vom Käufer und Verkäufer. Da es keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Provision gibt, ist diese frei verhandelbar. Es müssen nur die gesetzlichen Vorgaben nach §§ 656 a-d beachtet werden. Siehe auch https://www.gg-immobilien.de/maklerprovision/

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Provisionsrechnung MC Makler rechtens?

Hallo,

wir haben im Januar 2023 MC Makler mit der Veräußerung unserer Immobilie beauftragt. Leider waren kaum Interessenten zustande gekommen die deutlich unter dem Kaufpreis Preisvorschläge gemacht hatten. Wir haben dadurch am 15.3.23 die Kündigung beauftragt. Wir wollten die Immobilie noch von außen sanieren um einen höheren Wert zu erzielen. Dann kam aber am 25.3 eine WhatsApp von einem Freund. In der WhatsApp war ein Gesuch auf eBay Kleinanzeigen wo eine junge Familie ein Bungalow sucht. Da wir eins zu verkaufen hatten haben wir uns bei der Familie gemeldet und es kam zur 1 Besichtigung und zu weiteren Besichtigungen mit Preisverhandlungen. Letztlich haben wir uns geeinigt und der Kauf wurde im Mai 2023 vorbereitet und es kam zum Grundbuch Überschreibung Anfang Juli 2023. Jetzt im März 2024 schickte MC Makler beiden Parteien eine Provisionsrechnung für angeblich erfolgreiche Vermittlung ihrer seits. Wir haben beide Verkäufer und Käufer jeweils getrennt von einander einen Widerruf geschrieben. Wir eher im Hausgebrauch formuliert und die Käufer über juristische Hilfe. Jetzt haben die Käufer eine Stornierung der Provisionszahlung erhalten. Es wurde intern geprüft und sie ziehen die Provisionszahlung zurück und bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Wir haben eine Antwort erhalten das sie an der Provisionszahlung festhalten. Wir hatten genau beschrieben im Widerruf wie der Kontakt zustande kam und die Käufer haben es auf ihre Weise formuliert. Deren Rechnung ist storniert. Bei unseren Antwortschreiben von MC Makler heißt es das man davon ausginge das die Käufer seitens MC Makler Unterlagen so wie Adresse bekommen habe und uns darauf privat an MC Makler vorbei den Kontakt zu uns gesucht hat. Angeblich wurde auch ein Besichtigungstermin vereinbart der dann abgesagt wurde. Das stimmt so nicht. Die Käufer hatten sich dazumal Informationen holen wollen aber nachdem sie von MC Makler nicht zeitnah was hörten und auch nur ein Telefon Erstgespräch vereinbart werden sollte haben sie von ihrer Kündigungsfrist gebrauch gemacht.

Für mich sieht es so aus als würde MC Makler versuchen an Geld zu kommen. Käufer und Verkäufer haben inhaltlich dem Kontakt zueinander geschildert und die eine Rechnung wird storniert und dem anderen wird unterstellt das der Käufer an MC Makler vorbei den Kontakt gesucht wurde. Wie kann dann aber MC Makler die Provisionszahlung beim Käufer stornieren wenn MC Makler eigentlich sagt sie hätten uns privat kontaktiert nach dem sie die Unterlagen und Adresse bekommen haben sollten. Dann haben sie doch durch die Stornierung indirekt zugegeben das es keine Vermittlungsarbeit seitens MC Makler gab ?

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Wenn McMakler Dir während der Vertragslaufzeit den (späteren) Käufer nachgewiesen hat, dann bist Du wahrscheinlich provisionspflichtig. Das hängt aber von der konkreten Formulierung des Maklervertrages ab. Ohne eine Individualvereinbarung kann aber ein Makler Dir nicht verbieten, selbst einen Käufer zu suchen. Eine derartige Klausel im Maklervertrag wäre ungültig.

Wahrscheinlich wirst Du Dich an einen Fachanwalt wenden müssen. Einen Tip habe ich aber noch. McMakler ist Mitglied im Immobilienverband IVD. Hier gibt es einen sogenannten Ombudsmann, der einen Fall wie Deinen KOSTENFREI prüft. Das gibt Dir eine sehr gute Einschätzung Deiner Erfolgsaussichten.

https://www.ombudsmann-immobilien.net/

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Wenn das MFH nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, gibt es keine rechtlichen Probleme. Sicherheitshalber mit dem zuständigen Bauamt abklären.

Ob technische Probleme dagegen sprechen, kann hier ohne Pläne und Besichtigung vor Ort nicht geklärt werden.

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Ja, da passt etwas nicht. Der Abrechnungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 ist in Ordnung. Warum sollte der Januar dann nochmals abgerechnet werden??

Kleinreparaturen haben nicht mit der Betriebskostenabrechnung zu tun. Im geschilderten Fall sind das auch keine vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen, da der festgelegte Betrag überschritten wurde.

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Für die Berechnung des Pflichteils gilt der Wert eines Gutachtens zum Zeitpunkt des Erbfalls. Das Gutachten sollte von einem öffentlich bestelltem und vereidigtem Gutachter erstellt werden. Diese sind im Falle eines Gerichtsstreits eher anerkannt

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Ob Du selbst entkalken kannst, kommt darauf an, ob es sich um ein offenes System oder ein geschlossenes System handelt. Bei einem offenen System kannst Du selbst entkalken. Ein Blick in die Bedienungsanleitung hilft hier weiter

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