Findet ihr es gut oder schlecht, dass Faeser Compact verbieten lässt?

8 Antworten

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 5 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Sehen wir uns die Sache doch einmal neutral an - ungeachtet dessen, was man persönlich vom Inhalt des compact-magazins hält.

Am 16. Juli 2024 hat das Bundesinnenministerium, vertreten durch die Bundesinnenministerin, ein Presseerzeugnis, was bis dato im freien Handel erhältlich war, verboten. Man bezieht sich auf den "rechtsextremistischen Inhalt" als Verbotsgrund.

Gleicht man nun diesen Fakt mit dem Grundgesetz ab, so lassen sich gleich drei Rechtsverstöße feststellen:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ...

Tatsächlich schliesst die Bezeichnung JEDER auch Menschen ein, welche vorgeblich "rechtsextremistisch" sind, handeln oder denken - was in diesem Fall vorwurfsweise auf den Herausgeber Jürgen Elsässer zutrifft.

Fazit: Bruch des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Filmwerden gewährleistet.

Das compact-Magazin war ein Presseerzeugnis. Es war im örtlichen und öffentlichen Einzelhandel ebenso zu beziehen, wie per Abbonement im Verlag in Print- und Digital-Ausgabe - so wie jedes andere Presseerzeugnis der Bundesrepublik Deutschland auch. Weiterhin gab es das compact-Magazin in Form eines Video-Strems auf diversen Plattformen - auch wie jedes andere Pressemedium in der BRD.

Fazit: Bruch des Grundrechtes auf Pressefreiheit

Eine Zensur findet nicht statt.

Das gezielte Verbot eines einzelnen Mediums ist Zensur - und zwar in diesem Fall eine staatliche Zensur. Es wird auch immer Zensur bleiben.

Fazit: Bruch des Grundrechtes auf eine nicht-stattfindende Zensur

Untersuchen wir dieses Ereignis doch bitte noch der Fairness halber auf den Absatz zwei des Artikel 5.

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  • Durch das compact-Magazin wurden meines Wissens niemals die Jugendschutzgesetze verletzt.
  • Es ist durchaus möglich und wahrscheinlich, dass sich bestimmte Personen in ihrer persönlichen Ehre verletzt gefühlt haben durch die kritische Berichterstattung im compact-Magazin. Dann wäre ihnen der Klageweg offengestanden - welcher sicherlich schon mehrfach bestritten wurde, wie bei jedem anderen Presseerzeugnis auch. Auch eine Beschwerde beim Bundespresserat wäre möglich gewesen.
  • Allgemeine Gesetze wurden durch das compact-Magazin niemals verletzt. Es gab keinen Aufruf bzw Aufforderung und keine Verherrlichung von Straftaten. Es gab ausschliesslich kritischen Journalismus auf politischer und sachlicher Ebene.

----------------

Schluss-Fazit: Der heutige Tag ist eine Zäsur im Umgang mit den Grundrechten der Menschen und Bürger im Staat Bundesrepublik Deutschland. Zum ersten Male wurde offen und offensichtliche Grundrechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen.

P.S.: Diese Antwort und der Antworter beruft sich ausdrücklich auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 (siehe oben) und wird seinerseits nicht diskutiert oder weiter kommentiert.

Woher ich das weiß:Recherche

Hamburger02  16.07.2024, 10:05

Du zitierst völlig richtig:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,

Genau deshalb erfolgt das verbot zurecht, weil sich Compact nicht an die Gesetze gehalten hat, sondern gegen §81 StGB verstoßen hat:

§ 81 Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Compact hat eindeutig und nachweisbar zum Umsturz aufgerufen und dazu auch Gewalt gerechtfertigt. Insofern liegt eben kein Verfassungsvertoß vor, sondern ein legitimer Akt zum Schutze unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

6
Familiengerd  16.07.2024, 10:45

Das ist - juristisch - schlicht und einfach völliger Blödsinn!

Rechtsbrüche, Straftaten sind nicht durch durch die Berufung auf das Grundgesetz vor Verfolgung geschützt!

Und ein "Community-Experte fürTechnische Gadgets, Computer, Liebe und Beziehung" glaubt im Ernst, bei der Beurteilung des Problems kompetenter zu sein als die Juristen im Bundesinnenminusterium?!? 🤣

Dein völliges Missverständnis von "Meinungsfreiheit" kommt auch in Deinem Profil zum Ausdruck, wo Du schreibst:

Alles, was ich schreibe, fällt ausdrücklich unter Artikel 5 des Grundgesetzes der BRD.

Du bildet Dir also tatsächlich ein, schreiben zu können, was immer Du willst, welchen Inhalts auch immer, und alles (!) sei Dir mit Berufung auf das Grundgesetz erlaubt?!? Offensichtlich verstehst Du überhaupt nichts!

0

Ich finde es gut, wenn dieses Hetz- und Lügenmagazin aus der Medienlandschaft verschwindet.


Mondrago  16.07.2024, 09:45

Echt Reschke TV wird abgesetzt? Das hätte ich nicht gedacht!

1

Ich finde es vor allen besonders schlecht wenn man eine fremde Quelle zitiert und den Ursprung des Zitats nicht angibt.

Ansonsten hat sich ja auch schon BVerfG mit dem Magazin beschäftigt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis. Zudem:

Laut der Mitteillung des Ministeriums sei es zu befürchten, "dass Rezipienten der Medienprodukte durch die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden". Im vergangenen Jahr war laut der "Zeit" auf der "Compact"-Internetseite zu lesen: "Wir wollen dieses Regime stürzen." Auch 2018 soll Elsässer demnach in dem Magazin zum Regierungsumsturz aufgerufen haben.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100449568/-compact-innenministerin-nancy-faeser-verbietet-rechtsetxremes-magazin.html

Den Betreibern des Magazins steht der Rechtsweg offen.

Ich bin für Demokratie und finde es daher gut.

Schon 2022 urteilte der Verfassungsschutz, das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin trage "als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenwürdewidrige Positionen in die Gesellschaft". Die führenden Akteure des Magazins unterhalten Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.

Dieses Vorgehen und Verhalten ist nicht schutzwürdig und fällt weder unter Presse- noch unter Meinungsfreiheit.
Das ist Hass und Hetze.
Davon hatten wir viel zu viel in diesem Land.
Dagegen soll sich unsere Demokratie ausreichend wehrhaft zeigen, auch, weil sie dafür gemacht wurde.

Das ist richtig und gut. Hoffentlich werden auch die Gewinne abgeschöpft.


cafibone  16.07.2024, 10:14

Gewinnabschöpfung ist bei Wirtschaftskriminalität

0