Darf der Arbeitgeber das?

5 Antworten

Mach eine Aufstellung Deiner Aufgaben und schätze die Zeit der Aufgaben. So wie ich es verstanden habe, sollten dann 120h rauskommen.

Lege sie Deinem Chef vor mit der Bitte zu priorisiere, was Du in Deiner Arbeitszeit von 40h erledigen sollst. Falls er nicht drauf eingeht, teile ihm mit, welche Aufgaben Du in den 40h machen wirst. Protokolliere das Gespräch und schicke ihm ein formales Protokoll (Datum, Uhrzeit, Besprochene Punkte - Ergebnis) per Mail (elektr. Nachweis). Wenn Missstände verschriftlicht werden, wird klar, dass er gesetzeswidrig handelt - das hat dann ein anderes Gewicht! Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, such natürlich das Gespräch und setzte ihn in CC. Wenn Du nicht der/die Einzige bist, schließt euch zusammen - als Gruppe ist alles einfacher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Solange der Arbeitsvertrag nicht verletzt wird, sehe ich nichts "Verbotenes".

Urlaub rechtzeitig vorher zu beantragen, ist normal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Zunächst mal ein Rat für Deine Zukunft: Schließe eine Rechtsschutzversicherung ab, die auch Arbeitsrecht einschließt. Es kann gut sein, daß Du mal einen Anwalt brauchen wirst, bei einer Kündigungsschutzklage, Abmahnung oder Aushandeln einer Abfindung. Überlege Dir, ob Du langfristig bei einem solchen Unternehmen bleiben möchtest. Ich gehe bei Deinen Schilderungen davon aus, daß ihr natürlich keinen Betriebsrat habt, der wäre hilfreich. Sag dem Chef, daß die Arbeit nicht zu schaffen ist und daß Du das nicht länger mitmachst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solange Ihr das so mitmacht, sieht der Arbeitgeber ja, daß es funktioniert.

Also müssen mal Sachen liegenbleiben oder "vergessen" werden, sonst merkt es keiner.


ufvso 
Beitragsersteller
 22.03.2024, 08:44

Dann ist der sauer

grisu2101  22.03.2024, 08:45
@ufvso

Ja, natürlich, und dann ? Was solls..... das habe ich alles durch, und als unsere schlimmste Büro-Schrulle und Azubischreck dann in Rente ging haben wir alles vereinfacht.

ufvso 
Beitragsersteller
 22.03.2024, 08:46
@DasOrakel

Und wenn er kündigt oder abmahnt?

DasOrakel  22.03.2024, 08:48
@ufvso

Dann stellt sich die Frage, wie gerichtsfest Abmahnung bzw. Kündigung ggf. sind.

Mit "Angst vor Konsequenzen" erreichen Arbeitgeber mitunter leider viel.

Aber man darf sichnicht alles gefallen lassen.

Spreche ggf. mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht :)

DasOrakel  22.03.2024, 09:01
@ufvso

Nicht mal der Tod ist gratis :)

Damit bin ich raus.

Schön das du dich so ausnutzen lässt. Im Normalfall hat jeder ein fest zugeteiltes Arbeitsgebiet und alles was darüber hinaus geht muss dieser Mitarbeiter nicht handeln.

Lern also nein zu sagen wenn du schon genug zu tun hast.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung