Wende Dich an den Ersteller der Abrechnung.
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
Wende Dich an den Ersteller der Abrechnung.
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Sie wollen wahrscheinlich auf dem Erfolg des ersten Spiels aufbauen.
Über die Zulässigkeit dieses Marketings müssen ggf. Gerichte entscheiden.
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Termin vereinbaren und beim Termin Antrag stellen :)
Grundsätzlich Ja.
Du bist nicht krankgeschrieben. Vielmehr wurde über Deine Erwerbsfähigkeit befunden.
Zum Termin mußt Du erscheinen.
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Du kannst Dich abmelden. Bzw. Deine Eltern.
Ich bin zum 30.09.2024 ordentlich und fristgerecht die gekündigt worden
Mir wurde ... gekündigt ...
Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Ansprechpartnerin.
Andernfalls das Jobcenter.
Dein Antrag auf Arbeitslosengeld gilt ab Antragstellung.
Hast Du Dich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet, so kann eine Sperrzeit von bis zu einer Woche verhängt werden.
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Mit der Schulleitung sprechen.
Falls nicht erfolgreich, Anwalt einschalten.
So würde ich zumindest vorgehen.
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Du kannst von der auftragsausführenden Bank ein Duplikat des Kontoauszuges bekommen.
Damit dann der Vollstreckungsandrohung widersprechen.
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Ihr solltet dann wieder das volle Bürgergeld bekommen.
Es sei denn, daß Du ggf. aufgrund von Eigenkündigung sanktioniert wurdest.
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Unbefristet glaube ich nicht.
Du müßtest vielleicht etwas genauer schildern, um was es geht.
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Er hat damals 3 Monatslöhne von mir einbehalten
Aus welchem Grund?
Wende Dich ggf. an einen Anwalt.
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Fragen darf er sie.
Falls an den Gerüchten etwas dran sein sollte, hat ggf. die Freundin sich strafbar gemacht :)
Ist nichts daran, kann sie solch einen Test doch problemlos absolvieren.
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Das geht durchaus :)
Das Jobcenter will sich ggf. von der Korrektheit der Rechnugen überzeugen, bevor es zahlt.
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Ihr solltet zusammen aktuell 1.012 € zzgl. Miete erhalten.
Das Einkommen des Gatten wird grundsätzlich angerechnet.
https://www.buerger-geld.org/rechner/
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Ich kann schwer nein sagen
Dann solltes Du das ändern.
musste darauf eingehen.
Müssen nicht unbedingt.
Wenn Du zugesagt hast, solltest Du auch hingehen.
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Ich wurde in der Elternzeit gekündigt
Mir wurde ...
Falls der Chef Dir noch Arbeitsentgelt schuldet, kann er die Minusstunden davon abziehen.
Andernfalls kann er das Geld (zurück)fordern.
Dies unter der Vorraussetzung, daß die Kündigung gerichtsfest ist.
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im Mai den Antrag gestellt und leider immer noch keine Rückmeldung.
Dann solltest Du papierschriftlich den Bearbeitungsstatus zu Deinem Antrag erfragen.
Wenn Du eine schulische Ausbildung absolviert, hast Du ggf. Anspruch auf BAföG.
Wann wurde Bürgergeld beantragt?
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Sofern die Kinder nicht untereinander blutsverwandt sind, sollte meiner Meinung nach soweit nichts dagegensprechen.
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Also auch am genau den Tag 27.09
Grundsätzlich Ja.
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