Aktuell gar nicht. Halbiere die Menschheit und du hast beste Cancen

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Nein würde ich nicht

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Nein ich trinke nicht so viel Kaffee. Kaffee ist auch nicht unbedingt mein Lebensmittelpunkt. Ich trinke mehr Bier als Kaffee, aber auch Bier bereitet mir keine schlaflosen Nächte

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Nein, Mitfahrer sind nicht für Schadensbehebung verantwortlich.

Dafür gibt's die Teilkasko Versicherung. Wenn die aus falscher Sparsamkeit nicht abgeschlossen wurde - selber schuld

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Kleinanzeigen Betrug, Verkäufer im Recht?

Hallo,

Ich hab vor ein paar Tagen eine Säge über Kleinanzeigen bei einem gewerblichen Nutzer gekauft. Das Gerät wurde in der Info als "Guter gebrauchter Zustand" deklariert und auf genauere Nachfrage meinte der Verkäufer dass das Gerät wenig benutzt ist und nur ein wenig zum Pflastern genutzt wurde. Auch auf den beiden Bildern waren keine großartigen Beschädigungen oder Nutzung zu erkennen. Nun kam die Säge vorgestern bei mir an und zu meiner Verwunderung kam nicht das Gerät an welches auf den Fotos zu sehen war. Es handelt sich zwar um das selbe Model aber ganz sicher nicht auf das abgebildete Gerät. Meine gelieferte Säge ist schwer beschädigt und sieht aus als wäre es 10 Jahre, jeden Tag 12 Stunden auf dem Bau eingesetzt worden. Große Risse, Rost, Dreck & generell ein katastrophaler Zustand.

Es handelt sich sicher auch nicht um die, auf den Fotos, abgebildete Säge (Meine hat besagte Beschädigungen und es fehlen Aufkleber etc.)

Ich habe dem Verkäufer daraufhin nochmals geschrieben, welcher mich seitdem ignoriert.

Er hat folgendes in der Beschreibung seines Verkaufsprofils stehen:

Haftung für Inhalte

"Alle Inhalte unseres Internetauftritts wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von den o.g. Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte unverzüglich entfernen."

Ist der Verkäufer damit abgesichert? Für mich, als absolut juristischer Laie, ist das klarer Betrug. Was wäre nun das sinnvollste Vorgehen?

Vielen Dank

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Das gelieferte Ware entspricht nicht der angebotenen Ware. Punkt.

Hast du mit Paypal gezahlt, melde das bei Paypal. Ansonsten ist der gewerbliche Händler dazu verpflichtet, Mängel zu beheben bzw muss 12 Monate Sachmängelhaftung einräumen, ob er will oder nicht, egal, was er so schreibt.

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