Niemand hier kann wissen, ob bzw. inwieweit gegen Dich ermittelt wird.
Darüber entscheidet das Gericht.
Vielleicht, weil sich dort viele Menschen aufhalten, deren Gesinnung anderen Menschen nicht gefällt.
Potentiell nicht.
Ich habe nur etwas gegen die, die sich hier nicht benehmen können.
Das betrifft aber Deutsche genauso.
Ich begrüßte ein Verbot der "Union" und der Grünen.
Arbeitslosengeld wird bis zum ersten Arbeitstag gezahlt.
Wenn Du morgen anfängst, bekommst Du noch für die zwei Tage im April Arbeitslosengeld.
Die Überbrückung bis zum fünfzehnten Mai mußt Du aus eigener Tasche oder via Jobcenter finanzieren.
Vielleicht gibt es auch einen Vorschuß oder einen Abschlag vom Arbeitgeber :)
Das ist wohl nicht normal und läßt vermuten, daß Du den Kredit nicht bekommst.
Die Vermögensauskunft wird an den auftraggebenden Gläubiger weitergeleitet und ins Schuldnerverzeichnis eingetragen + an die Schufa gemeldet.
Meiner Kenntnis nach ist das alles.
Mir wäre nicht bekannt, daß das Vorschrift wird.
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website
Kannst bei jeder Bank nachfragen.
Sieht aber schlecht aus, wenn schon die Hausbank Nein sagt.
Vielleicht mal privat fragen.
Haben wir nicht bereits einen gültigen Kaufvertrag?
Darüber müßten im Bedarfsfall Gerichte entscheiden.
Solange der Interessent nicht z.B. klar geäußert hat: "Ja, ich nehme sie" , ist aus meiner Sicht kein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen.
Zumal elektronische Schreiberei rechtlich eh schwammig ist.
Wenn Du noch weißt, von wem der Brief kam, kannst Du Dich ja an den Absender wenden.
Aber persönlich hingehen. Mit Personalausweis.
Ist hier erklärt:
https://office.lexware.de/lexikon/erfolgskonto/
Dadurch können schon Straftaten zusammenkommen.
Ich sehe daran potentiell nichts Verbotenes, solange Dein Kunde erfährt, wer den Dienst tatsächlich erbracht hat.
Man kann, wenn man will, leider überall im Internet Negatives verbreiten.
Nicht nur auf dieser Seite.
ich weiß nicht wie ich das der Bundeswehr kommunizieren soll.
Genau so wie hier.
Du kannst Dich an Jugendamt und Jobcenter wenden.
Bzw. dringlichkeitshalber zunöchst an eine Obdachloseneinrichtung vor Ort.
Daß mehr Schulden gemacht werden dürfen :)
Das läßt ohne Kenntnis der Umstände nicht genauer beantworten:
Sofern sich jedoch durch den Umzug die Zuständigkeit des Jobcenters ändert, darf es die Leistungen einstellen.
Dich an eine öffentliche Schuldnerberatung wie z.B. von Caritas und Diakonie wenden.
Rücklastschriften halte ich für eine ganz schlechte Idee.
Das bestehende Girokonto aolltest Du in ein P-Konto umwandeln.