Ich sehe daran potentiell nichts Verbotenes, solange Dein Kunde erfährt, wer den Dienst tatsächlich erbracht hat.

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anders....

Man kann, wenn man will, leider überall im Internet Negatives verbreiten.

Nicht nur auf dieser Seite.

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ich weiß nicht wie ich das der Bundeswehr kommunizieren soll.

Genau so wie hier.

Du kannst Dich an Jugendamt und Jobcenter wenden.

Bzw. dringlichkeitshalber zunöchst an eine Obdachloseneinrichtung vor Ort.

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Das läßt ohne Kenntnis der Umstände nicht genauer beantworten:

Sofern sich jedoch durch den Umzug die Zuständigkeit des Jobcenters ändert, darf es die Leistungen einstellen.

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Dich an eine öffentliche Schuldnerberatung wie z.B. von Caritas und Diakonie wenden.

Rücklastschriften halte ich für eine ganz schlechte Idee.

Das bestehende Girokonto aolltest Du in ein P-Konto umwandeln.

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Einfach Nein sagen.

Ist ganz einfach :)

drängte mich der Lehrer

Nicht drängen lassen :)

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Meiner Meinung nach grundsätzlich Ja.

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In einem Bewilligungsbescheid steht grundsätzlich auch die Höhe der bewilligten Leistungen.

Diese habe ich fristgerecht nachgereicht aber es tut sich trotzdem nichts.

Schreibe dem Jobcenter einen entsprechenden Brief.

Das wäre mein Vorschlag.

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Meiner Meinung können beide Anträge zugleich eingereicht werden.

Zumindest versuchsweise.

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Foderer einfach entsprechende Belege an.

Rechne aber damit, daß die Ärzte Gebühren dafür berechnen.

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Solange Du nicht selbst geschädigt bist, ist die Polizei meiner Meinung nach raus.

Das Profil dem Plattformbetreiber melden.

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Für die Überziehung berechnet das Geldinstitut Zinsen.

Mehr sollte nicht geschehen.

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Müssen wir z.B. auf eigene Kosten ein Wertgutachten erstellen lassen

Können Ja. Müssen meiner Meinung nach Nein.

Vielleicht tut's auch die Schätzung eines Juweliers.

Im Zweifelsfall beim Nachlaßgericht nachfragen.

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Fantasiename

Max Mustermann

Straße/Nr.

PLZ/Ort

Die ersten beiden Zeilen kann man auch tauschen.

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Rücklastschriften machen und mit all dem Geld Privatschulden bezahlen.

Ganz schlechter Tipp.

Wende Dich an eine öffentliche Schuldnerberatung wie z.B. von Caritas oder Diakonie.

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Darf man.

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