Wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeträge erhöht werden, wird man es merken.

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habe ich meinem Vater beim Ausräumen seiner Garage geholfen.

Das ist meiner Meinung nach ein Schaden, welcher aus dem Erweisen einer Gefälligkeit entstand.

Derartige Schäden sind nicht automatisch mitversichert.

Mußt Du in Deinen Versicherungsvertrag schauen.

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Ich finde, daß die AfD eine interessante Partei ist, aber besondere Vorlieben für jemand davon habe ich nicht.

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Ihm papierschriftlich eine Frist setzen und bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten.

Hinterherrennen würde ich garantiert nicht.

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Sofern Du einen kostenpflichtigen Vertrag abschloßest, wirst Du grundsätzlich zahlen müssen.

Ob Du das willst oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle.

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Es ist noch nicht Ende April :)

Du kannst Wohngeld beantragen, wenn Du es brauchst bzw. sofern/sobald Anspruch darauf besteht.

Überzahltes Bürgergeld muß erstattet werden.

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Leihe Dir zinslos Geld von privat.

Das ist billiger als Inkasso.

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Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus.

Die vom Betrag her höhere Leistung ist zu beantragen.

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Du bist dann Ansprechpartner für alles, was der Bekannte mit dem Handy anstellt.

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Wenn es nicht Eure Küche ist, müßt Ihr grundsätzlich ersetzen, was Ihr beschädigt habt.

Normaler Verschleiß dürfte jedoch nicht darunter fallen.

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