Mußt Du ausprobieren.
Ich vermute jedoch, daß Nein.
Mußt Du ausprobieren.
Ich vermute jedoch, daß Nein.
Fotokopien der Bewerbungen einreichen und vielleicht ein selbst erstelltes Protokoll der persönlichen Vorsprachen.
es gab monate wo ich mich nicht beworben habe, da es keine passenden Ausbildungsstellen gab.
Auch dies ggf. angaben.
Du kannst Dich an das Jugendamt wenden und zusätzlich ärztliche Atteste beibringen, welche die Dringlichkeit eines Auszuges belegen.
Ggf. kannst Du Dich auch an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Solch eine Technologie gibt es nicht.
Was bedeutet das genau ?
Daß der Inkassodienst 9,10 € an Auslagen für Briefmarke, Telefonate, etc. berechnet.
Wofür das Geld genau verauslagt wurde, ist Deinen Angaben nicht zu entnehmen.
Fordere die Aushändigung der Reifen :)
Manchen mag es so vorkommen, aber ob es tatsächlich so ist ...
Viele wissen nicht mal, was das Wort überhaupt bedeutet :)
Würde ich nicht machen ohne die Polizei vorher zu informieren.
Ich habe selber auch schon mal aus Neugierde auf so etwas reagiert und, nachdem ich merkte, daß man nur meine persönlichen Daten haben wollte, den Kontakt abgebrochen.
scammer scammen?
Was bedeutet das?
Woher weißt Du, daß die Kanzlei "unseriös" ist?
Mit solchen Aussagen sollte man sehr vorsichtig sein.
Wenn die Forderung Teil der Insolvenzmasse war, würde ich den Brief entweder gar nicht beantworten oder eine Fotokopie der gerichtlichen Bestätigung hinschicken.
Nein.
Sie wird nicht regieren.
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/lastenzuschuss/lastenzuschuss-node.html
Fraglich, ob Ihr einkommensbedingt Anspruch auf die Leistung habt.
https://www.wohngeldrechner24.de/lastenzuschuss-rechner/
Du kannst Dich an die Verbraucherzentrale wenden.
Natürlich kann ein Visum abgelehnt werden.
Ist nicht dasselbe, aber Anspruch auf (Schüler-)BAföG hat Vorrang vor Bürgergeld.
Das BAföG würde unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf Dein Bürgergeld angerechnet.
Ich empfehle, nichts zu schwärzen bzw. Fotokopienn zu erstellen und auf diesen zu schwärzen.
Falls geschwärzte Kontoauszüge nicht akzeptiert werden, mußt Du dann doch ungeschwärzt einreichen.
Wenn ich die Wohnung nicht bekomme droht mir die Obdachlosigkeit.
In dem Fall wären die 50 € vom Jobcenter zu erstatten. Solange, bis eine angemessene Wohnung gefunden wurde.
arbeiten gehen solle es ist durch meine Erkrankung (psychisch) gerade nicht möglich
Dann hast Du u.U. keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Den Beschädiger in Haftung nehmen.
Wenn Du ein fremdes Grundstück betreten mußt, solltest Du grundsätzlich vorher fragen.
Würde aber in solch einem Fall vielleicht nicht mal ich machen :)