Polizei sprengt Vortrag von Martin Sellner?

Das Ergebnis basiert auf 61 Abstimmungen

Gut, Sellner muss am Reden gehindert werden. 66%
Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 34%

18 Antworten

Gut, Sellner muss am Reden gehindert werden.

Der Staat darf gegen die, die ihn abschaffen wollen und die ihn dabei verspotten, hart vorgehen.


DobriNarod  04.08.2024, 14:00

Dann muss auch hart gegen den Staat vorgegangen werden

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Kleidchen2  04.08.2024, 14:25
@DobriNarod

Warum? Wenn Nazis gegen eine Demokratie agieren, darf diese sich wehren.

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Anrifabeste  05.08.2024, 19:25
@Kleidchen2

Erstens woran siehst du das er ein Nazi ist? Zweitens wo hat er gegen die Demokratie agiert?

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Kleidchen2  05.08.2024, 23:04
@Anrifabeste

Wenn jemand Reichfflaggen schwenkt und unsewre Mitbürger rauswerfen will...

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Offenbar versucht der deutsche Staat nach dem gerichtlich gekippten Einreiseverbotgegen Sellner dessen politisches Wirken nun durch andere Maßnahmen zu behindern, die nicht minder rechtswidrig sind.

Aber du hast direkt davor einen gesetzlichen Rahmen genannt, der es dann eben doch möglich machte?

§ 30 Abs. 2 PolG bietet einen Spielraum und variiert dabei auch je nach Bundesland leicht. Als präventive Gefahrenabwehr oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann das durchgeführt werden. Zum Beispiel, weil sich Anwohner darüber echauffieren, oder es zu Reaktionen wie Gewalttaten oder Gegendemonstrationen dadurch kommen könnte.

Absolut legitim.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 13:25
Aber du hast direkt davor einen gesetzlichen Rahmen genannt, der es dann eben doch möglich machte?

Nur wenn der Tatbestand der Norm erfüllt ist. Und das ist er wie gesagt nicht. Es gibt keine Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sellner Straftaten begehen werde. Das war einfach politisch motivierte Schikane.

Zum Beispiel, weil sich Anwohner darüber echauffieren

Ob irgendein linker Anwohner sich dadurch gestört fühlt, weil in einer Kneipe nebenan ein rechter Vortrag stattfindet, spielt rechtlich keine Rolle.

oder es zu Reaktionen wie Gewalttaten oder Gegendemonstrationen dadurch kommen könnte.

Polizeiliche Maßnahmen müssten sich dann gegen die gewalttätigen Störer richten, nicht gegen die friedliche Versammlung durch Sellner. Und eine Gegendemonstration ist gar kein Grund für irgendetwas.

Absolut legitim.

Ne, absolutes Quatschjura. Wenn man von rechtlichen Sachverhalten keine Ahnung hat, sollte man sich auch nicht zu diesen äußern, anstatt Rechtauslegung nach Bauchgefühl zu betreiben. Das verursacht bei tatsächlich Rechtskundigen dann nämlich körperliche Schmerzen.

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II99II  05.08.2024, 13:42
@Philippus1990

Rechtskundige werden aber wissen, dass die meisten Situationen nicht so eindeutig sind, wie du es hier verkaufst - ansonsten würde es auch keine Staatsanwälte und Verteidiger brauchen, die sich darüber streiten... alles andere ist nämlich "Qatschjura"... :D

Der Platzverweis kann ausgesprochen werden, wenn - nach Einschätzung der Polizei vor Ort - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, Verhinderung von konkreten Straftaten oder zum Schutz von Personen.

Es ist eine Präventivmaßnahme, erfolgt also extra, bevor es zu einer möglichen Straftat kommt.

Die Maßnahme kann rechtswidrig sein, wenn keine konkrete und hinreichende Gefahr vorliegt, wenn es nicht verhältnismäßig ist, oder wenn es aus nachweislich diskriminierender Absicht erfolgte.

Das müsste man aber natürlich beweisen können.

Die Polizei wird in jedem Fall weitaus bessere und naheliegendere Argumente vorweisen, die den Platzverweis rechtfertigen.

Auch dein individuelles Betroffenheitsgefühl, steht nicht darüber ;)

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 13:56
@II99II
Rechtskundige werden aber wissen, dass die meisten Situationen nicht so eindeutig sind, wie du es hier verkaufst - ansonsten würde es auch keine Staatsanwälte und Verteidiger brauchen, die sich darüber streiten... alles andere ist nämlich "Qatschjura"... :D

Manche Situationen sind selbst bei überfliegender Betrachtung eindeutig. So war es bei der rechtswidrigen Kündigung des Mietvertrages mit der AfD durch die Stadt Essen. So war es mit dem rechtswidrigen Einreiseverbot gegen Sellner. Und so ist es auch hier.

Der Platzverweis kann ausgesprochen werden, wenn - nach Einschätzung der Polizei vor Ort - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, Verhinderung von konkreten Straftaten oder zum Schutz von Personen.

Es kommt nicht auf die Einschätzung der Polizei an, sondern darauf, ob der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist. Das ist hier offenkundig nicht der Fall. Warum habe ich oben in meinem Fragetext ausführlich dargelegt. Im Übrigen geht es hier auch nicht um einen Platzverweis, sondern um ein Aufenthaltsverbot.

Es ist eine Präventivmaßnahme, erfolgt also extra, bevor es zu einer möglichen Straftat kommt.

Boah, was Du nicht sagst! Ich bin völlig baff ob dieser Erkenntnis. Trotzdem reichen vage Spekulationen dafür nicht aus. Es bedarf harter Fakten. Solche gab es nicht.

Die Maßnahme kann rechtswidrig sein, wenn keine konkrete und hinreichende Gefahr vorliegt, wenn es nicht verhältnismäßig ist, oder wenn es aus nachweislich diskriminierender Absicht erfolgte. Das müsste man aber natürlich beweisen können.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Polizei muss beweisen, dass durch einen Bürger eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Nicht der Bürger, dass dies nicht der Fall ist.

Die Polizei wird in jedem Fall weitaus bessere und naheliegendere Argumente vorweisen, die den Platzverweis rechtfertigen.

Weil die Polizei Gott ist? Diese deutsche Staatsvergötterung ist völlig irrational. Es sind unzählige offenkundig rechtswidrige Maßnahmen durch die Polizei dokumentiert. Insbesondere im politischen Kontext.

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II99II  05.08.2024, 14:40
@Philippus1990

Nein, weil es nun mal zum Beruf der Polizei gehört, solche Situationen einzuschätzen und zu bewerten.

Die könnten bspw. Statistiken und Vergleichsfälle vorlegen, warum deren Ansicht nach der Platzverweis (mit folgendem Aufenthaltsverbot) gerechtfertigt war.

In Folge von Sellners Vortrag hatten sich in Neulingen bis zu 70 Leute zur Gegendemonstration zusammengefunden. Kannst du ausschließen, dass sich dafür 70 Rechtsradikale aus der Umgebung zusammengefunden hätten, um dagegen "Stärke" zu zeigen und es dadurch zu einer Gefahrenlage gekommen wäre?

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 16:15
@II99II
Nein, weil es nun mal zum Beruf der Polizei gehört, solche Situationen einzuschätzen und zu bewerten.

Bruder, es ist komplett egal wie ein Polizist irgendetwas bewertet. Es kommt darauf an, ob die Rechtlage sein Handeln zulässt - egal wie er das persönlich bewertet. Die Polizei überschreitet ständig ihre Kompetenzen.

Die könnten bspw. Statistiken und Vergleichsfälle vorlegen, warum deren Ansicht nach der Platzverweis (mit folgendem Aufenthaltsverbot) gerechtfertigt war.

Die Polizei muss nachweisen, dass von Sellner an jenem Tag höchstwahrscheinlich die Begehung von Straftaten zu erwarten war. Das hat sie nicht. Die Begründung ist viel mehr überwiegend Copy-Paste von Sellners Einreiseverbot und vages Spekulieren. Also genau das, was nicht ausreichend ist.

In Folge von Sellners Vortrag hatten sich in Neulingen bis zu 70 Leute zur Gegendemonstration zusammengefunden. Kannst du ausschließen, dass sich dafür 70 Rechtsradikale aus der Umgebung zusammengefunden hätten, um dagegen "Stärke" zu zeigen und es dadurch zu einer Gefahrenlage gekommen wäre?

Das ist höchst spekulativ. Die Polizei war in jedem Fall mit ausreichend Kräften vor Ort, um die Lager trennen zu können. Und das wäre auch ihr Aufgabe gewesen - nicht auf Geheiß der politischen Klasse unliebsame Meinungsäußerungen eines unbescholtenen Autors und Aktivisten mittels eines offenkundig rechtswidrigen Aufenthaltsverbots zu unterdrücken.

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II99II  05.08.2024, 17:52
@Philippus1990
Die Polizei muss nachweisen, dass von Sellner an jenem Tag höchstwahrscheinlich die Begehung von Straftaten zu erwarten war.

Oder das durch seine Anwesenheit der öffentliche Frieden bzw. die Ordnung vor Ort möglicherweise gefährdet gewesen sein könnte.

Tut mir leid, aber das reicht schon.

Das kann man hinterher anfechten, aber das ändert nichts mehr daran, das die Situation zu diesem Zeitpunkt, auf diese Weise, mit den Befugnissen der Exekutive, gelöst wurde - nicht von einem einzelnen Polzisten, sondern von der Polizei.

Wenn die Legislative das in Zukunft verhindern möchte, dann muss sie entsprechende Einschränkungen eindeutig formulieren. Das nennt man Gewaltenteilung.

Polizei könnte auch Platzverweise aussprechen, nicht weil du jemand bist der sich an einem bestimmten Ort gerne prügelt, sondern weil du möglicherweise Ziel einer Prügelei werden könntest.

Als Präventivmaßnahme zum Verhindern, dass die öffentliche Ordnung gefährdet wird, wenn die Menschen der gesellschaftlichen Maxime zur gegenseitigen Rücksichtnahme (z.B. keinen Streit provozieren, auch nicht durch bloße Anwesenheit) nicht freiwillig nachkommen wollen.

Wer sagt dir, dass die Maßnahme keine Zurechtweisung von Sellner war, sonderm am Ende auch seinem persönlichen Schutz gedient hätte?

Du mekrst, es gibt eine ganze Palette von Argumenten, die das in einem anderen Licht darstellen können und dein Argument der staatlichen Willkür ist erstmal nur eine Behauptung und Unterstellung, oder wie du sagen würdest "Quatschjura" :)

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 18:38
@II99II
Oder das durch seine Anwesenheit der öffentliche Frieden bzw. die Ordnung vor Ort möglicherweise gefährdet gewesen sein könnte. Tut mir leid, aber das reicht schon.

Du scheinst zu glauben, dass die Polizei jemanden einfach wegschicken könne, wenn er kontroverse Positionen vertritt und sich andere durch dessen Anwesenheit gestört fühlen. Das ist jedoch mitnichten der Fall. Hier kommen nämlich noch Grundrechte wie Meinungs- bzw. Versammlungsfreiheit ins Spiel. Insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung ist deshalb restriktiv auszulegen.

Das kann man hinterher anfechten, aber das ändert nichts mehr daran, das die Situation zu diesem Zeitpunkt, auf diese Weise, mit den Befugnissen der Exekutive, gelöst wurde - nicht von einem einzelnen Polzisten, sondern von der Polizei.

Die Situation wurde nicht "gelöst". Viel mehr hat die Polizei auf Geheiß der politischen Klasse ein offenkundig rechtswidriges Aufenthaltsverbot durchgesetzt. Aber wenn das Verwaltungsgericht Karlsruhe dies feststellen wird, wirst Du den Fall längst vergessen haben und bei nächster Gelegenheit im Brustton der Überzeugung wieder Dein absurdes Quatschjura zum Besten geben.

Polizei könnte auch Platzverweise aussprechen, nicht weil du jemand bist der sich an einem bestimmten Ort gerne prügelt, sondern weil du möglicherweise Ziel einer Prügelei werden könntest.

Das spielt für den vorliegenden Fall keine Rolle. Es gab keine Hinweise auf Straftaten. Platzverweise haben sich zudem in erster Linie gegen die Störer zu richten, nicht gegen das gewählte Opfer.

Als Präventivmaßnahme zum Verhindern, dass die öffentliche Ordnung gefährdet wird, wenn die Menschen der gesellschaftlichen Maxime zur gegenseitigen Rücksichtnahme (z.B. keinen Streit provozieren, auch nicht durch bloße Anwesenheit) nicht freiwillig nachkommen wollen.

Streit provozieren durch bloße Anwesenheit? Das ist eine rechtlich völlig unhaltbare Ansicht. Siehe oben.

Wer sagt dir, dass die Maßnahme keine Zurechtweisung von Sellner war, sonderm am Ende auch seinem persönlichen Schutz gedient hätte?

Dann hätte die Polizei Sellner schützen müssen, nicht seiner Grundrechte berauben. Wird bei jeder Versammlung so gehandhabt.

Du mekrst, es gibt eine ganze Palette von Argumenten, die das in einem anderen Licht darstellen können

Ich merke vor allem, dass Du keine Ahnung von Polizeirecht und Grundrechten hast und bloß irgendwelche rechtlichen Schlagworte in den Raum wirfst, die Du irgendwann mal aufgeschnappt hast. Eine weitere Diskussion macht daher keinen Sinn und es soll hiermit sein Bewenden haben.

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II99II  05.08.2024, 18:48
@Philippus1990

Sorry, aber du hast die Frage gestellt und ich bin absolut nicht deiner Meinung und teile deine Ansichten zu dem Sachverhalt in keinster Weise, was ich nur zu erklären versuche.

Das spielt für den vorliegenden Fall keine Rolle. Es gab keine Hinweise auf Straftaten

Also bitte... wo auch immer Martin Sellner hingeht, folgt ihm eine Lawine von Anzeigen und Unruhen.

Letzte Woche in Marburg gab es Demos gegen sein Erscheinen... hunderte Menschen werden aufgewiegelt und formieren sich aus Protest gegen seine Aussagen und gegen seine Person. Das würde ich schon eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung nennen.

Dabei wird gegen einen Sprecher ermittelt, weil er die Polizisten als "Nazis in Uniform" bezeichnete.

Gegen Sellner selbst wir auch ermittelt, wegen Verdacht den "Hitlergruß" genutzt zu haben.

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-08/martin-sellner-rechtsextremist-hitlergruss-ermittlungen

Hier kommen nämlich noch Grundrechte wie Meinungs- bzw. Versammlungsfreiheit ins Spiel

Für dich, als belesene Juristen sollte doch logisch sein, dass diese Grundrechte da enden, wo andere Gesetze gebrochen werden...

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Gut, Sellner muss am Reden gehindert werden.

Richtig so. Dieser Hetzer sollte zur unerwünschten Person erklärt und seine Einreise nach DE verhindert werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Extensive Lebenserfahrung

Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 13:40

Du scheinst ein gestörtes Verhältnis zum demokratischen Rechtsstaat zu haben und Andersdenkende ohne rechtliche Grundlage schikanieren zu wollen.

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Muminpapa  05.08.2024, 16:48
@Philippus1990

Rechtsbrechern kann man die Einreise verweigern und ein solcher ist der Kerl.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 17:00
@Muminpapa

"Rechtsbrecher"? Was redest Du? Sellner ist nicht vorbestraft.

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Muminpapa  05.08.2024, 18:24
@Philippus1990

Was er in DE verbreitet ist nicht zulässig. Das geltende Recht brechen kann man auch ohne verurteilt zu sein.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 18:41
@Muminpapa
Was er in DE verbreitet ist nicht zulässig. 

Warum? Weil es Dir nicht gefällt?

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Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Und in diesem Artikel steht NICHT, dass "Jeder ausser Martin Sellner" dieses Recht besitzt.

Ja klar, man hat ihn unter einem anderen Grund aus dem Dorf verwiesen. Aber ich wette darauf, dass er weder eine Straftat begangen, noch zu einer mitgeholfen, noch zu einer solchen aufgefordert hat.

Man hat sich eben auf den Verdacht berufen - und genau das ist eben laut den bundesdeutschen Gesetzen NICHT in Ordnung. Man muss jemandem entweder die konkrete Vorbereitung einr Straftat im Terrorismusbereich nachweisen - oder die Beteiligung an einr solchen.

Ganz konkret war diese Aktion ein Akt der politischen Willkür und vor allem ein Missbrauch der Staatsgewalt.

Und das war jetzt vollkommen unabhängig davon geschrieben, was man von den Aussagen eines Herrn Sellners halten mag oder nicht.

Ich habe tatsächlich noch nie etwas von ihm zu Ohren bekommen. Aber ich überlege, was geschehen wäre, wenn genau diese Maßnahmen gegenüber einem Parteimitglied der Grünen oder SPD geschehen wären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!
Was ist Eure Meinung zum Aufenthaltsverbot gegen Sellner?

Meine Meinung ist das du absichtlich höchsens die halbe geschichte erzählst weil die Tatsachen nicht für eine Hetzkampagne taugen.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 13:38

Ich bin kein Journalist, sondern ein Fragesteller auf einer Internetplattform. Ich muss also gar keine Geschichten erzählen - weder vollständig noch neutral. Dessen unbenommen habe ich genau das getan und hierzu auch diverse Quellen verlinkt.

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Asporc  05.08.2024, 13:41
@Philippus1990

Quellen die absolut irrelevant sind!

Der "Tathergang" wird nicht geschidert. Also muss ich davon ausgehen das du absichtlich nichts verlinkt hast was den "Tathergang" schildet da dan deine Märchenerzählung hinfällig wäre.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 13:45
@Asporc
Der "Tathergang" wird nicht geschidert. Also muss ich davon ausgehen das du absichtlich nichts verlinkt hast was den "Tathergang" schildet da dan deine Märchenerzählung hinfällig wäre.

Bist Du irgendwie durcheinander? Es gibt keine "Tat" und daher auch keinen "Tathergang". Ein Video der Erstürmung ist verlinkt. Du bist unverschämt.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 14:01
@Asporc

Ob Du das Vorgehen der Polizei "Betreten" oder "Erstürmung" nennen willst, ist mir egal. Die sind da schnellen Schrittes rein. Für mich rechtfertigt das den Begriff "Erstürmung". Ich habe keine Lust auf solche Wortklauberei.

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