Die Antwort ist -wie so oft- JEIN.

Zum anderen ermittelt der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung mit Blick auf die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus". Die strafrechtliche Bewertung dieses Satzes hängt vom Kontext ab: An welchem Ort wird er gesagt, wer spricht ihn in welchem Umfeld aus, gibt es weitere rechtsextreme Kennzeichen? Diese Fragen muss der Staatsschutz bei seinen Ermittlungen klären. In diesem Fall sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre vor

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/pony-sylt-rassismus-juristische-folgen-100.html

Ist schon etwas seltsam, wie intensiv und wie oft mit wechselnden Nuancen direkt vor der Europawahl darüber berichtet wird.

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Das nennt sich Wohnungsmangel und in den vergangen 20 Jahren bestand kein politischer Wille dazu, genügend Wohnraum zu schaffen. Mit der neuen Regierung wurde das zwar als Ziel auf Fahnen geschrieben, aber auch hier bleibt es ganz offensichtlich bei einer Aussage und führt nicht zu Taten.

Wann lernen wir es endlich, Menschen nicht nach Worten sondern nach ihren Handlungen zu beurteilen......

Das Problem bei dir ist, du stehst in Konkurrenz zu Dutzenden oder Hunderten von Mietsuchenden auf eine einzige Bewerbung, die mindestens gleichwertig, meistens jedoch besser dastehen, länger im Beruf arbeiten und entsprechende Nachweise besitzen.

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Du beleuchtest nur eine Seite einer Münze. "Sauber, alles funktioniert" schön und gut.

Was ist mit deiner persönlichen Freiheit? Du darfst dann mit Sicherheit nicht mehr alles sagen was du willst ohne Angst zu haben, dass dein Gegenüber einen Vorteil daraus schlägt und dich anschwärzt. Du musst dich als Jugendlicher fragen lassen, warum du nicht in der Partei bist oder Abends und am Wochenende nicht "freiwillig" an Veranstaltungen teilnimmst. Auf Gesellschaften (Parties nein danke) wird der Alkoholkonosum usw. überwacht, ggfls. darfst du bei Überschreitungen ohne Gerichtsurteil erst einmal die Sommerferien über auf einem Bauernhof arbeiten. Du kannst dich nicht mehr vernünftig über irgend etwas informieren, da alle Medien gleichgeschaltet sind und diejenigen, die es trotzdem versucht haben, weggesperrt werden, denn auch das würde dann gegen das Gesetz verstoßen. Du müsstest aus deiner Wohnung ausziehen und mit dem zufrieden sein was man dir gibt, wenn es dem Oberen einfällt, dass durch dein Haus jetzt eine Umgehungsstraße gebaut wird und hättest keine andere Möglichkeit als zu kuschen. Und es gibt noch viele viele Beispiele, warum eine Demokratie und Freiheit besser ist als das.

Zugegeben, man vergisst leicht, dass Freiheit bedeutet, immer wachsam zu sein. Das bezahlen wir gerade deutlich. Aber immer noch besser als Unfreiheit.

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Ein Einspruch lohnt sich wann? Wenn die greifbare Möglichkeit besteht, dass das Verfahren eingestellt werden könnte.

Wenn du wegen eines Handys am Steuer angezeigt wurdest, wie willst du das entkräften? Es gibt in solchen Fällen immer ein Beweismittel oder eine Zeugenaussage, die das bestätigt.

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Das können wir nicht abschließend beurteilen.

Du müsstest doch wissen, wieviele Stunden du insgesamt -auf den Monat gesehen- dafür brauchst. Nun stellt sich die Frage, wie du das "abrechnen" willst, aber lassen wir dieses Einkommen mal beiseite, du fragst ja konkret nach dem Lohn.

Du nimmst die Stunden die du schätzt mal dem Mindestlohn (oder etwas mehr) und kannst das dann in etwa sagen.

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Bei deinen Fragen und deinen Rückantworten, hast du überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Zudem kann man dir nur empfehlen bei deiner IHK einen Gründerkurs zu belegen und sich insbesondere um die Rechte und Pflichten im Online-Handel bemühen.

Du vermietest also und verkaufst nicht? Dann bist du sehr wahrscheinlich Mitglied auf einer der vielen Mietplattformen, die es zwischenzeitlich gibt. Dort gibt es auch sicherlich Hinweise auf das Widerrufsrecht für Dienstleistungen (nicht Verkauf) und welche vertraglichen Bedingungen hierzu im Einzelnen möglich sind.

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Du bringst da den tatsächlichen Tatbestand des Waffenrechtes mit einem Begriff durcheinander. "Waffenverbotszone".

Das bedeutet nämlich nicht nur das Verbot von Waffen, sondern auch ein Verbot von gefährlichen Gegenständen. Und dazu gehören -je nach Entscheidung der Polizeibehörde- nun mal auch gegebenenfalls erlaubnisfreie Messer, die ansonsten getragen werden dürfen.

Und das Problem:

Es ist nicht einheitlich. Die Verfügungen zu den "Waffenverbotszonen" werden von den jeweiligen Polizeibehörden (Stadtkreise, Landratsämer, Ordnungsämter) erlassen und die urteilen eben nicht immer gleich.

Deshalb kann die Internetseite eines Herstellers kein gültiger Hinweis sein, schon gar nicht, wenn die Verbotszonen ständig erweitert oder die Vorschriften ständig geändert werden.

So ist zum Beispiel in Hamburg folgendes verboten:

Seit dem 1. Oktober sind am Hamburger Hauptbahnhof und dem benachbarten zentralen Busbahnhof Waffen aller Art verboten. Das Verbot umfasst neben Schusswaffen auch Messer mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern sowie

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Kontrolle-am-Hamburger-Hauptbahnhof-Polizei-findet-Waffen,hauptbahnhof656.htmlagringe oder sogenannte Totschläger.

Und eine Quelle zum "Polizeirecht":

https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenverbotszone

Es ist verboten, eine Waffenverbotszone mit Waffen (gemäß § 1 WaffG 1996) oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen bzw. deren Kleidung, Fahrzeuge etc.

Du siehst, dieser Begriff geht deutlich weiter als das Waffenrecht.

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Auszug aus einem RA-Artikel

..... ohne den Bereich vor dem Garagentor gänzlich einsehen zu können, handelt schuldhaft und haftet für den Schaden an einem vor dem Garagentor unberechtigterweise stehenden Fahrzeug.....

https://anwaltspraxis-magazin.de/fachbeitraege/verkehrsrecht/2021/10/11/haftungsverteilung-bei-oeffnung-eines-garagentores-mittels-fernbedienung/

und das Urteil dazu:

Wer als Fahrzeugführer während der Fahrt ein Garagentor mittels Fernbedienung öffnet, ohne den Bereich vor dem Garagentor gänzlich einsehen zu können, handelt schuldhaft und haftet für den Schaden an einem vor dem Garagentor unberechtigterweise stehenden Fahrzeug. Jedoch ist dem Fahrer des vor dem Garagentor stehenden Fahrzeuges ein Mitverschulden in Höhe von 40 % anzulasten.

AG Velbert,Urt. v.29.11.2019–17 C 475/18

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Eine Rechtsanwaltsseite dazu. Ich habe mal den mir aufgefallenen Satz hervorgehoben. Insbesondere weil sich der Artikel auf ein Gerichtsurteil bezieht, bei dem der Supermarkt die Gebühr zurückzahlen musste.

In der Rechtsprechung treten immer wieder Fälle auf, in denen es um die Frage geht, inwieweit Kosten, die durch einen Ladendiebstahl entstehen, vom Dieb getragen werden müssen. Ein zentraler Aspekt dabei ist die rechtliche Bewertung von Bearbeitungsgebühren und Vertragsstrafen, die von Geschäftsbetreibern gefordert werden. Diese Thematik berührt grundlegende Fragen des Schadensersatzrechts und der Vertragsgestaltung. Besonders interessant wird es, wenn die geforderten Kosten in einem Missverhältnis zum Wert des gestohlenen Gegenstandes stehen und die zugrunde liegenden Vereinbarungen möglicherweise den Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen überschreiten. In solchen Fällen ist zu klären, inwieweit diese Forderungen rechtlich haltbar sind und welche Rolle die Intentionen der beteiligten Parteien spielen. Das Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Eigentums, der Abschreckung vor Diebstählen und dem Schutz des Einzelnen vor unangemessenen Forderungen bildet den Kern dieser rechtlichen Auseinandersetzung.

https://www.ra-kotz.de/ladendiebstahl-in-supermarkt-bearbeitungsgebuehr-und-vertragsstrafe.htm

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Es fällt dir der Unterschied auf?

Das Hoheitszeichen zeigt auf goldgelbem, unten spitz zulaufendem Wappenschild in zeichenhaft reduzierter Form den Bundesadler als einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

(Nur amtliche Stellen des Bundes dürfen seine Hoheitszeichen verwenden. Neben dem Bundeswappen und dem Bundesadler gehören dazu auch das Bundessiegel und die Bundesdienstflagge.)

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/staatliche-symbole/bundeswappen.html

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Andere Antwort

Das ist in verschiedenen BUNDESLÄNDERN anders. Also, dein Bundesland googeln.

Beispiel:

In Sachsen heißt es im Schulgesetz kurz und knapp, aber deutlich: „Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. “ In §10 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg stehen hingegen keine genauen Ferienvorschriften geschrieben. Hier sind lediglich Hausaufgaben von einem auf den nächsten Tag verboten.

https://www.netmoms.de/duerfen-lehrer-hausaufgaben-ueber-die-ferien-aufgeben-einfach-erklaert_174222

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Wenn du wirklich auf eine FAKE-Seite hereingefallen bist, dann geh mal davon aus, dass sich die Täter nicht in dem Land aufhalten, das auf der FAKE-Seite stand. Sie hatten alle Zeit der Welt ihre Herkunft zu verschleiern.

Zum Beispiel, wohin hast du das Geld überwiesen? Du kannst an den ersten beiden Buchstaben der IBAN sehen in welches Land das Geld ging.

Und ja, du kannst Anzeige erstatten. Trage alles zusammen, Kontoauszug, Text, gesicherte URL, Seiten, und alles was du hast, sonst musst du das nachreichen. Dein Geld bekommst du so aber nicht wieder.

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Grundsätzlich muss jeder Fall einzeln gesehen werden. Auch ähnliche Fälle können durch ein Gericht anders beurteilt werden. Eine Richtung gibt es aber schon:

Auszug:

Ähnliche Vorkommnisse bei einer Silvesterfeier zur Jahrtausendwende am 31.12.1999 haben ein strafrechtliches Nachspiel gehabt. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte 2001 einen solchen Fall für die Parole "Ausländer raus" zu entscheiden gehabt. Damit hob es ein Urteil des Amtsgerichts Guben auf, das keine Volksverhetzung erkannt hatte. Ob die strafrechtlichen Voraussetzungen nach Lage des Sylter Einzelfalls erfüllt sind, müssen weitere Prüfungen der Staatsanwaltschaft ergeben.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sylt-pony-video-volksverhetzung-strafbarkeit-deutschland-auslaender/

ABER auch:

Das Bundesverfassungsgericht ist bei der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) in seiner Meinungsfreiheitsjudikatur deutlich restriktiver. Es geht für die Parole "Ausländer raus" nur beim Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde aus. Diese Umstände müssen jetzt über die kurze Videosequenz hinaus durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden, denn ein Anfangsverdacht besteht.

gliecher Link

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Das steht und fällt mit der Aussage, ob in deinem Vertrag auf dieses Widerrufsrecht verzichtet wurde, z.B. durch eine checkbox mit "sofort beginnen", die dann meist den Zusatz des Verzichts eines Widerrufs beinhaltet. Das ist aber m.W. derzeit offenbar schon Standard. Also würde meine Antwort zu "nein, das geht wohl nicht mehr", tendieren, aber prüfe das nach.

Unterlagen:

Anwendung auf das Sportstudio

Ein Vertrag mit einem Sportstudio, der online abgeschlossen wird, fällt in der Regel unter die Kategorie eines Dienstleistungsvertrags. Wenn der Verbraucher das Sportstudio einmal benutzt hat, stellt sich die Frage, ob damit die Dienstleistung teilweise oder vollständig erbracht wurde.

Teilleistung und Widerruf
  1. Beginn der Dienstleistung: Wenn der Verbraucher das Sportstudio einmal benutzt hat, hat er die Dienstleistung in Anspruch genommen. Dies könnte als Beginn der Dienstleistung betrachtet werden.
  2. Ausdrückliche Zustimmung: Entscheidend ist, ob der Verbraucher vor der Nutzung des Studios ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Dienstleistung erlischt. Dies muss klar und verständlich kommuniziert worden sein.
  3. Kenntnis des Verlusts des Widerrufsrechts: Der Verbraucher muss darüber informiert worden sein, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Dienstleister mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt.
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Zum aktiven Konto: Das bedeutet, dass dieses Konto noch bei der zentralen Erfassung aktiv angezeigt wird, das hat nicht mit der Bank zu tun. Die Polizei kann nicht in Bankunterlagen ohne Gerichtsbeschluss Einsicht nehmen und auch nicht direkt bei der Bank anfragen, ob das Konto noch existent ist. Das nennt sich Bankgeheimnis. Und das ist ein Verständnisfehler deinerseits. Die Bank hat es bislang vermutich versäumt, das Konto als gelöscht zu melden, die Frist dafür ist m.W. aber noch nicht abgelaufen. Eine Überschneidung also, mehr ist es wahrscheinlich nicht.

Zu deinem Fall: Es ergibt sich aufgrund deiner Angaben für mich jetzt der Verdacht, dass du selbst Opfer einer Straftat geworden sein könntest. Wenn du diesen Kreditantrag nicht gestellt hast und auch nicht kennst, wäre es möglich, dass jemand deine Identität gestohlen hat. Dafür sind aber verschiedene Voraussetzungen notwendig, unter anderem müsste er auch eine Kopie eines Kontoauszuges und offenbar auch weitere Daten wie eine Passkopie gehabt haben. Du müsstest eigentlich wissen, ob und wann du entsprechende Kopien in den letzten Wochen verwendet hast, die jemand gefälscht haben könnte.

Hast du ins Internet z.B. für eine mögliche "Vermietung" oder einen "Arbeitsplatz" Daten an einen Unbekannten geschickt und dabei nicht nur deinen Namen, deine Unterschrift und eine Ausweiskopie verschickt?

wenn ja, könnte das der Anfang eines langen Rattenschwanzes sein, dann bist du nicht nur Kreditsuchender, sondern vielleicht auch noch "Vermieter" u.v.m.

Entgegen den 3 bisherigen Antworten:

wenn das alles so korrekt ist, und du selbst geschädigt bist, sollte eine Aussage und vor allem eine zusätzliche Anzeige deinerseits als Geschädigter durchaus als sinnvoll betrachtet werden. Es ist mit weiteren Vorgängen zu rechnen und du kannst die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige als Nachweis für spätere zivilrechtliche Forderungen zusätzlich anführen.

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In den Koffer würde ich das nicht packen. Du kannst ja mal ein paar Videos googeln, wie mit dem Gepäck allgemein umgegangen wird. Eine zerbrochene Glasflasche würde in diesem Fall den gesamten Kofferinhalt zumindest temporär unbrauchbar machen. Wenn du es doch machen willst, verpack es richtig, zwischen die Kleidung in die Mitte usw.

Im Handgepäck:

  • Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein.
  • Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
  • Alle anderen Flüssigkeiten sind weiterhin nicht erlaubt und müssen im aufzugebenden Gepäck transportiert werden

Auszug aus: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/was-darf-ich-mitnehmen_node.html

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Ich stimme ruhrgur im Grunde zu.

Diese Massenschreiben werden oft millionenfach versandt. Glaubst du nicht, dass die Verursacher so gut wie alles getan haben, dass man sie nicht rückverfolgen kann? Und sei es nur, weil in ihrem Land etwas Bakschisch eben auch "schmiert"?

Neben deiner Antwort überträgst du im geringeren Schadensfall Daten, die du nicht erkennen kannst oder du wirst durch das Öffnen der Nachricht mit noch nicht erkannter Schadsoftware infiziert. Ein "geringer" Schaden wäre, z.B. ein mit Sicherheit ebenfalls vorhandener Counter, der mitrechnet auf welche Mail mit welchem Hintergrund du geantwortet hast. Wenn du das mehrfach machst, wirst du automatisiert an verschiedene Kreise dieser "Gesellschaften" weitergeleitet und die Daten ausgewertet, sogar mit Durchlauf in den sozialen Medien.

Somit erhältst du noch viel mehr Müll, teils auch anderen, deutlich schlechteren Inhalt, der dann nicht so leicht erkennbar ist. Das kann soweit führen, dass der Mailaccount kaum noch verwendbar ist, da er mit Mails zugeflutet wird, viele Mails mit Schadanhängen und Umleitungen auf FAKE- und Schadsoftwareseiten zugeschickt werden, etc.

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Du musst bei einer Frage alles so darzustellen, damit sich andere ein korrektes Bild davon machen können.

Tatsächlich wäre das Bild ohne "Beweismittel" wie du auf meine Nachfrage nun einräumst, "einfach so" nicht erlaubt, nun sieht das aber durchaus anders aus. Beweismittel für Straftaten oder auch Owis darf man fertigen, wie sollte das Recht sonst funktionieren (mal sehr einfach gesagt)

Und auch hier sei gesagt, wir können nicht bestimmen ob das korrekt war, da wir den EINZELFALL (und darum geht es, um diese einzelne Situation) nicht beurteilen können, wir haben ja auch nur deine Aussage: und wie ich jetzt sogar noch lese, ist die Aussage ja gar nicht von dir, sondern nur vom Hörensagen eines Sohnes an seinen Vater (und der wird sicherlich überhaupt nicht versuchen, seinen Anteil an der Sache herunterzuspielen).

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