Warum werden bestimmte Straftaten nicht verfolgt?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Anliegen. Ich habe jemanden in meinem Umfeld der regelmäßig mich beleidigt oder falschinformation verbreitet. Ich war auch schon deswegen mehrfach bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Jedoch wurde jede dieser Anzeigen von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgelehnt mit der Begründung dass es kein öffentlich Interesse an dem Fall gibt. Auch als ich mir einen Anwalt genommen habe und es über diesen Weg probiert habe wurde die Klage vom Gericht abgewiesen mit der gleichen Begründung und darüber hinaus auch das trotz beweisen könne man die Strafe nicht festmachen da sie zu geringfügig ist.

Insgesamt gibt es neun anzeigen und drei Verfahren und mindestens zwei Zeugen die das ganze bestätigt haben. Das Finale Schreiben der Staatsanwaltschaft habe ich heute bekommen mit der endgültigen Einstellung des Verfahrens und einem Freispruch für den Beschuldigten. Mit der Begründung dass es kein öffentliches Interesse gibt und darüber hinaus nicht festgemacht werden kann welcher schadenswert überhaupt durch eine Verleumdung bzw das Verbreiten von falschen Informationen angerichtet wurde.

Bedrängt sich jetzt nach über einem Jahr gerichtliches hin und her die ehrliche Frage auf ob es bestimmte Tatbestände gibt die einfach nicht verfolgt werden bzw nicht bestraft? Wenn das so wäre bedeutet das doch auch gleichzeitig dass man bis zu einem bestimmten Limit was wohl anscheinend sehr hoch liegen muss bestimmte Tatbestände ansammeln kann bevor man mit einer Strafe rechnen kann?

Gerne würde ich mich über eure Meinung zu diesem Thema freuen.

PS. Bei den Beleidigungen und öffentlichen Aussagen die über meine Person getroffen wurde geht es nicht um einfache Sachen wie Trottel oder dem kann man nicht vertrauen sondern um wirklich tiefgreifend und persönliche Angelegenheiten und Aussagen.

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Weil kein öffentliches Interesse vorliegt. In den Einstellungsschreiben stehen garantiert rechtliche Hinweise, gell?

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Der Richter ist frei in der Findung des Urteils, nur dem Gesetz unterworfen. Dasy Was der Staatsanwalt fordert ist nicht die Obergrenze für ihn. Fr. Müller wollte dem Gericht über ihre Einnahmen/ihr Vermögen keine Auskunft geben, also wurde deren Höhe geschätzt. Du siehst, ein wenig Mitarbeit und schon hätte es anders laufen können.

Seltsamerweise haben sie alle, wie sie da sind, immer eine große Klappe und wenn die Justiz urteilt ist Mimimi angesagt. Es ist fast amüsierend.

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Das wird gerne behauptet, ist aber Unsinn. Welcher Bereich soll den laufen, wenn dort nur leistungsschwache oder unmotivierte Mitarbeiter vorhanden sind?

Man vergesse auch nicht diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr viel Stress haben können, aber durchaus administrativ sinnvolle Arbbeit leisten können. Die in Frührente zu schicken ist sinnfrei, da gibt man ihnen eben überschaubare Arbeit.

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Warten wir einfach ein paar Jahre ab und schauen dann, ob und, wenn ja, was es gebracht hat.

Jetzt kann man noch nix, wirklich nix dazu sagen.

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Die Anwaltskanzlei geht zivilrechtlich vor. Ganz normal. Und die Polizei strafrechtlich, zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Und, mit Verlaub, wessen Intelligenz möchtest Du beleidigen wenn Du meinst, weil Du Dich nicht geäußert hast, steht noch gar nichts fest? Du wurdest erwischt, was gibt es an der Tat selber zu zweifeln?

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Du schreibst sehr kryptisch. Ja, ein Anzeigenerstatter kann durch die Ermittlungsakte erfahren, was ermittelt wurde und wer. Wo ist dein Problem?

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Vor der Bezahlung ist die Sache nicht dein Eigentum, daher ist es Diebstahl.

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Nein, das war es nicht.

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Das Gros der Kriminalpolizeibediensteten versieht Tagesdienst, mal feste Zeiten, mal Gleitzeit, ohne Anspruch auf pünktlichen Feierabend und mit seltenen Wochenenddiensten (Fußball, Demo usw).

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Ich würden den Nachbarn auffordern, die Überhänge abzuschneiden. So hat er die Arbeit und muss den Kram entsorgen.

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Naja, um die seit Jahrzehnten zwischen 1000 und 2200 schwankende Zahl an Drogentoten wird auch einmal jährlich ein riesen Buhei gemacht. Niemand zwingt Dich, Drogen zu nehmen oder den Freitod zu wählen. Der Mensch ist ein frei entscheidendes Wesen.

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Du bist Klägerin? Das geht nur in einem Zivilverfahren. Bei Straftaten ist die Staatsanwaltschaft die Klägerin. Als Zeugin musst Du Dich nicht selbst belasten, also musst Du abwägen, was Du sagst und was nicht. Es muss zumindest die Wahrheit sein.

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