Kann man wirklich auch als Fußgänger "Fahrerflucht" begehen?!
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8 Antworten
Das Delikt heißt offiziell "Unfallflucht" und nicht Fahrerflucht.
Auch ein Fußgänger kann schuldhaft einen Unfall verursachen. Wenn er sich verpi...t, macht er sich der Unfallflucht schuldig.
das delikt heißt "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und nicht Flucht.......
Ja, weil es "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und nicht "Fahrerflucht" heißt. Auch Fußgänger können an Unfällen beteiligt sein.
Hi ja, weil das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort heißt.
Hat man z.B. durch unachtsames Überqueren der Fahrbahn einen Unfall verursacht, dann darf man nicht einfach abhauen, sonden muss seine Personalien hinterlassen.
Der straftatbestand ist in https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html geregelt.
Es geht um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Erst umgangssprachlich wird daraus Fahrerflucht, wenn man wegfährt, oder Unfallflucht wenn man zu fuß weggeht.
Ein Fußgänger könnte also keine Fahrerflucht machen, aber sein entfernen vom Unfallort ist strafbar.
Unerlaubtes sich entfernen von einem Unfall, an dem man beteiligt ist.