Ich wurde angehupt, weil ich beim verlassen des Kreisverkehrs die Fußgänger vorgelassen habe?

9 Antworten

Fußgänger haben bei verlassen des Kreisverkehrs immer Vorrang, beim Einfahren, wenn ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) vorhanden ist.


Waldi2007  24.09.2024, 09:41

Das stimmt durchaus. Aber auf dem Bild ist kein Fußgängerüberweg zu sehen, sondern eine Fußgängerfurt. Und bei einer Fußgängerfurt hat der fließende Verkehr Vorrang.

Rolajamo  24.09.2024, 09:54
@Waldi2007

Nur zählt der Abbieger aus dem Kreisverkehr nicht als fließender Verkehr und ist Wartepflichtig. Bitte verbreite hier kein Unwissen.....

In Einfahrtsrichtung stimmt deine Aussage.

Dein "Fehler" war, dass du es richtig gemacht hast und dein Hintermann es nicht wusste.

Viele kennen diese Regelung nicht. Ich hatte es vor Jahren auch erst googeln müssen.

Der Kreisverkehr ist wie eine Hauptstraße. Wenn man die verlässt, dann muss man Fußgänger, die parallel zur Hauptstraße laufen, vorlassen.

Beim Einfahren in diese Hauptstraße ist das nicht nötig.

Die Vorfahrtachtenschilder sind für rollende Verkehrsteilnehmer und nicht für laufende.

👍 Daumen hoch. Du hast Recht.

Du hast richtig gehandelt, die Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, die den Kreisverkehr verlassen.

Leider herrscht hier viel Unwissen, wie man auch in den Kommentaren sieht.

Selbst wenn für Radfahrer ein Vorfahrt Achten Schild angebracht wäre, hätten die Fußgänger Vorrang, denn für sie gelten die Schilder nicht.


Waldi2007  24.09.2024, 09:42

Deshalb habe ich auch gegoogelt, denn auf dem Bild ist eine Fußgängerfurt zu sehen:

Bei einer Fußgängerfurt hat der fließende Verkehr Vorrang. Auch bei unmarkierten Stellen hat der fließende Verkehr dem Fußgänger gegenüber Vorrang. Bei einem Zebrastreifen (Zeichen 293 StVO) hingegen hat der Fahrzeugführer dem Fußgänger, welcher die Fahrbahn erkennbar überqueren möchte, dies zu ermöglichen.
grrrml  24.09.2024, 09:48
@Waldi2007

Abbiegevorgang in die Zielstraße, wartepflichtig bei querende Fussgängern. Fußgänger haben an der Furt mit Verkehr ihrer Straße zu rechnen, nicht mit dem Abbieger.

Rolajamo  24.09.2024, 09:49
@Waldi2007

Gilt aber nicht für Ausfahrende am Kreisverkehr, nur für Einfahrende. Und demnach ist meine Antwort richtig. Der Fragesteller hatte keine Vorfahrt und musste warten.

Ich finde die Streitigkeiten hier interessant. Vorfahrtsregelungen sind doch nicht dazu da, dass hundertprozentig ein Unfall passiert, wenn ein Beteiligter sie falsch herum im Kopf hat. Wenn sich jemand rechtswidrig Vorrang verschafft, dann nietet man den nicht um, sondern bremst trotzdem, oder weicht aus, und man fährt so, dass man an kritischen Stellen damit rechnet. Mich hat das schon in der Fahrschule gestört. Mein Fahrlehrer hat mir verboten, an gleichberechtigten Kreuzungen auch nach links zu gucken, das war wohl für ihn ein Schwerberbrechen.

Es gibt keinen Grund um zu Hupen wenn der vorausfahrende auf seine Vorfahrt verzichtet


Rolajamo  24.09.2024, 09:38

Er verzichtet nicht, er hat schlicht keine Vorfahrt....