Muss ich hier nur Radfahrer oder auch Fußgänger rüberlassen?
Ist ein geteilter Rad- und Fußweg.
Was soll das gelbe Quadrat darstellen?
Nur eine Zensur eines nicht relevanten Objekts für diese Frage.
3 Antworten
Fußgänger müssen nach § 25 StVO grundsätzlich Fahrzeuge durchlassen, wenn sie die Fahrbahn überqueren wollen.
Es gibt einige Ausnahmen, zum Beispiel beim Abbiegen von Fahrzeugen nach § 9 Absatz 3 Satz 3 StVO, was hier aber nicht zutrifft.
Du musst den Fußgänger nicht überlassen, der die Fahrbahn quer zu dir überquert.Es ist jedoch ratsam, ihn erst rüber zu lassen, wenn du an der Einmündung eh warten müsstest.
Das ist ein optischer Hinweis für dich, damit Du siehst das dort ein Radweg kreuzt, und du womöglich mit kreuzenden Radfahrern rechnen muß, die außerdem noch aus beiden Richtungen kommen können.
Als Abbieger musst du den Radler und Fußgänger Vorrang gewähren.
DU musst Vorfahrt gewähren, also darfst Du als letzter fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer auf der Hauptstraße, ob motorisisert oder nicht, haben Vorfahrt bzw. Vorrecht.
Auch davor, der Fußgänger, sowohl auch der Radfahrer, befinden sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße. Und Achtung, die können aus beiden Richtungen kommen.
auch Fußgänger, sie befinden sich auf der Vorfahrtsstraße
Vorfahrt gilt aber nur für bzw. gegenüber Fahrzeugen. Fußgäner sind keine Fahrzeuge.
wenn ein Auto an der Fortfahrtsstraße steht mit geteilten Fußgänger-/Radweg laufe ich in 10 von 10 Fällen ohne bedenken drüber
Danke, aber warum dann die gestrichelten Linien? Das ist ein geteilter Rad- und Fußweg.