Muss ich Fußgänger rüber lasse und Radfahrer, die gerade aus fahren, wenn ich einer abknickenden Vorfahrtsstraße folge und zählt das als Abbiegevorgang?

6 Antworten

Bei einer abknickenden Hauptstraße müsste der Rf. Handzeichen für links abbiegen geben. (Wenigstens kenn ich es noch, dass man auf einer abbiegenden Hs. nicht anzeigen muss, dass man der HS folgt.) Wenn er das macht, darfst du nicht mehr überholen, weil dann natürlich klar ist, dass das Überholen gefährdend wird.

Das der Rf. die Hand raushalten sollte, ist wahrscheinlich kaum bekannt. Deshalb ist das ne echt gefährliche Stelle, an der man sich das Überholen sparen sollte, wenn unklar ist, ob der Rf. geradeaus will.

Für den Fußgänger weiß ich es nicht genau, vermute aber, wegens der abbiegenden Hauptstraße muss der warten.


KevinHP  15.09.2024, 11:27

Dass du es "noch" kennst, ändert nichts daran, dass es nicht mehr so ist.

Will der Radfahrer die Vorfahrtstraße geradeaus verlassen, sind keine Handzeichen erforderlich.

treppensteiger  15.09.2024, 12:21
@KevinHP

Ok, Danke, ich war mir nicht sicher, ob das noch gilt.

Umso mehr Vorsicht ist an dieser Stelle nötig...

Muss ich Fußgänger rüber lasse

Seid fair zueinander.

... und Radfahrer, die gerade aus fahren, wenn ich einer abknickenden Vorfahrtsstraße folge und zählt das als Abbiegevorgang?

Wenn der Radfahrer vor Dir ist, musst Du ihn natürlich gewähren lassen, wenn er halten muss, wenn ein vorfahrtsberechtigtes Auto von rechts kommt (abknickende Vorfahrtsstraße), das heißt, Du muss wohl anhalten, weil der Radfahrer vor dem Mittelstreifen stehen bleiben muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Radsport - Rennrad Marathon - MTB für Schmuddelwetter

Nein, soweit man das erkennen kann, ist das kein Abbiegen in eine Einmuendung. Sondern man bleibt auf der Vorfahrtsstrasse, die eine Kurve macht. Trotzdem Vorsicht, da man nicht in die Kurve einsehen kann.


Sirius66  14.09.2024, 19:18

Hast du die Frage verstanden?

Sirius66  14.09.2024, 19:22
@ant8eart

Naja, mich interessiert die RICHTIGE Antwort schon auch. Ich weiß sie nicht.

Muss der Rote die Blauen vorlassem? Hat ja mit Einsicht in die Kurve nix zu tun.

ant8eart  14.09.2024, 19:28
@Sirius66

Wie gesagt, es ist kein Abbiegen in eine Einmuendung.

Waere es ein solches, dann muss man sowohl dem Radfahrer als auch dem Fussgaenger, der die Einmuendung ueberquert, Vorrang lassen.

Dass man die Kurve nicht einsehen kann, bedeutet nur, dass sich dort Fussgaenger befinden koennten, die man noch nicht sieht. Wer da auf seinem Recht als Autofahrer besteht, hat trotzdem Teilschuld, falls es zum Unfall kommt. Daher sollte man immer Ruecksicht nehmen.

Fußgänger:

Soweit ich weiß, gilt das Folgen der Vorfahrtstraße rechtlich nicht exakt wie ein Abbiegen. Aber nach Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 StVO (Zusatzzeichen 306 – abknickende Vorfahrtstraße) muss man auch hier den Fußgängern Vorrang gewähren.

Bild zum Beitrag

Radfahrer

An dieser Stelle hast du nichts neben dem Radfahrer zu suchen, da es nur einen Fahrstreifen gibt. Hier zu überholen, ist unnötig gefährlich. Da es hierzu keine entsprechende konkrete Regelung gibt, greift hier § 1 StVO und du solltest den Radfahrer durchlassen. Immerhin hat er keine Knautschzone und keinen Airbag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
 - (Auto, Polizei, Führerschein)

Vando  15.09.2024, 14:51
Da es hierzu keine entsprechende konkrete Regelung gibt,

§9 Abs. 3 STVO?

KevinHP  15.09.2024, 14:52
@Vando

Dem würde ich grundsätzlich zustimmen, allerdings habe ich mal gehört, dass die Judikative das Folgen der abknickenden Vorfahrtstraße nicht als Abbiegen definiert. Das hätte zur Folge, dass man auch nicht die Regelungen zum Abbiegen anwenden dürfte.

In der Praxis ist das aber natürlich trotzdem sinnvoll, weil es intuitiv ist. Auch wenn man denken könnte, dass Fußgänger dort warten müssten, wenn sie die Fahrbahn überqueren wollen.

Vando  15.09.2024, 15:00
@KevinHP

Da bin ich auf einem anderen Stand.

Das geht doch auch aus der Notwendigkeit des Blinkens hervor, dass es sich beim Folgen um ein Abbiegen handeln muss.

Vando  15.09.2024, 18:24
@KevinHP

Hmm,

Da steht:

im rechtstechnischen Sinn des StVO 1970 § 9 Abs 1.

Wäre interessant, ob das mit der STVO von heute immer noch gilt.
Leider ist meine juristische Ausbildung zu kurz gewesen, um dazu vernünftig recherchieren zu können.