Muss man nach Kreisverkehr Fußgängern Vorrang gewähren?
Hallo.
Ich habe bald meine Fahrprüfung.
Und zwar gibt es bei uns einen Kreisverkehr, da wo nach jeder Ausfahrt eine Insel ist, damit Fußgänger die Straße überqueren können.
Muss ich jetzt als Autofahrer die Fußgänger drüber lassen, weil ich doch in eine neue Straße einfahre oder zählt der Kreisverkehr nicht als neue Straße eingefahren ?
Danke im Voraus für die Antworten.
5 Antworten
Wenn du den Kreisverkehr verlässt musst du Fußgänger die Straße, in die du einfährst, überqueren lassen. Das abbiegen aus dem Kreisverkehr heraus ist genau so wie das abbiegen an einer normalen Kreuzung. Fußgänger haben da Vorrang.
Bei mir in der Gegend sind aber viele Kreisverkehre außen rum so bepflanzt dass man Kinder, die die Straße queren wollen, kaum sieht. Da muss man immer vorsichtig sein.
Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr muss man die Fußgänger aber nicht vorlassen, nur wenn es einen Zebrastreifen gibt.
Ja, im Allgemeinen haben Fußgänger im Kreisverkehr Vorfahrt. Fahrzeugführer müssen Fußgängern, die den Kreisverkehr überqueren oder sich auf einem Zebrastreifen im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt gewähren. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge anhalten müssen, um Fußgänger passieren zu lassen, bevor sie in den Kreisverkehr einfahren oder ihn verlassen. Es ist wichtig, sich an die Verkehrsregeln zu halten und auf Fußgänger im Kreisverkehr zu achten, um Unfälle zu vermeiden.
Natürlich haben Fußgänger (ich denke immer) im Allgemeinen Vorfahrt im Kreisverkehr, unabhängig davon, ob es einen Zebrastreifen gibt oder nicht. Fußgänger haben immer Vorfahrt, wenn sie sich im Kreisverkehr befinden, und Fahrzeugführer müssen ihnen Vorrang gewähren.
Da es extrem komplex ist (wie immer in Deutschland) ... hier ein Link:
Natürlich haben Fußgänger (ich denke immer) im Allgemeinen Vorfahrt im Kreisverkehr, unabhängig davon, ob es einen Zebrastreifen gibt oder nicht.
Verrückterweise gilt das nicht.
Nur gegenüber ausfahrenden Fahrzeugen haben Fußgänger Vorrang.
Wer nach rechts abbiegen will - und so kann man die Ausfahrt aus einem Kreisverkehr werten - muß dem Geradeausverkehr Vorrang gewähren.
Ja muss man! - Fußgänger haben generell im Straßenverkehr die größte und wichtigste Priorität.
Fußgänger haben generell im Straßenverkehr die größte und wichtigste Priorität.
Dann gehe doch mal auf einer Landstraße oder auf dem Münchner Ring spazieren, dann merkst Du, dass das so nicht stimmen kann.
Ja, auf dem Gehweg - aber nicht auf der Straße!
Hast Du einen Führerschein?
Ja.
Ein Kreisverkehr ist im Grunde auch nur eine Einbahn-Vorfahrstraße, die im Kreis führt. Wenn du daraus abbiegst, gelten keine anderen Regeln, als wenn du sonst abbiegst.
Nein, eine Ausfahrt aus einem Kreisverkehr ist ein Abbiegevorgang! Und da hat man als Fußgänger Vorrang. Egal ob mit oder ohne Fußgängerübergang o.ä.
Fährt ein Auto in einen Kreisverkehr ein, ist man als Fußgänger wartepflichtig, wenn kein Übergang vorhanden ist.
Da dies aber generell ziemlich kompliziert ist, sollte man Blickkontakt aufnehmen und nur rüber gehen, wenn erkennbar ist, das das Fahrzeug hält.
Ansonsten ist man tot und hat von seinem ganzen Recht nichts.
Nein, eine Ausfahrt aus einem Kreisverkehr ist ein Abbiegevorgang!
Nicht nein, sondern ja. Genau das hat Panther doch geschrieben.
Und da hat man als Fußgänger Vorrang.
Da man Fußgängern beim Abbiegen grundsätzlich Vorrang gewähren muss, ist diese Aussage deckungsgleich.
Grundsätzlich ist es so, dass man bei einem Kreisverkehr beim Ein- und Ausfahren "abbiegt", da der Kreisverkehr selbst wie eine Vorfahrtsstraße zu sehen ist (an jeder Einfahrt stehen Vorfahrt-Achten-Schilder, es fehlen nur die entsprechenden Vorfahrtsstraßen-Schilder).
Außerdem gilt die Ausnahme, dass beim Einfahren nicht geblinkt werden darf (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO).
Es ist, wie du es beschreibst. Da du beim Verlassen des Kreisverkehrs in eine "neue Straße" abbiegst, musst du dieselben Regeln beachten, wie an einer normalen Kreuzung oder Einmündung – also auch Fußgänger rüberlassen (§ 9 Absatz 3 Satz 3 StVO).
Aber nur bei einem Zebrastreifen oder Radfahrer, wenn ein rot markierter Radweg den Kreisverkehr umkreist.