Es steht jedem frei, sich von Abfall zu ernähren.

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Nur im Rahmen des § 42a WaffG. Bedeutet: Alles, was einem Führverbot unterliegt, muss im verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Zudem: Etwas derart Dämliches wie "Auto mit einer Machete beschützen" habe ich selten gelesen.

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Nach dem Ausschalten der Sicherung prüft man mit einem Spannungsprüfer, ob tatsächlich keine Spannung mehr drauf ist. Dann weiß man Bescheid ob man gefahrlos daran arbeiten kann oder nicht.

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Es heißt Grundausbildung, weil man da die Grundlagen lernt, auf denen die weiteren Lehrgänge aufbauen. Daher sind Vorkenntnisse nicht erforderlich, auch wenn man sich natürlich leichter tut, wenn man welche hat.

Das Alter spielt auch keine große Rolle. Das kapierst du schon, sofern du wirklich Interesse und Lernwille hast.

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Was ist in Gesetzen der Unterschied zwischen einem "Mann" und einer "männlichen Person"?

Das klingt natürlich erstmal wie eine ausgesucht bescheuerte Frage, aber ich habe mal gelernt, daß in der Wissenschaft und in Gesetzen gleiche Dinge auch gleich bezeichnet werden und unterschiedliche Bezeichnungen sich entsprechend auch auf unterschiedliche Dinge beziehen.

Trotzdem spricht z.B. das Wehrpflichtgesetz in den §§ 1 und 42a von "Männer[n]", in §§ 3, 15, 16 und 48 aber von "männliche[n] Person[en]". Das kann auch nicht allein durch sich im Laufe der Jahrzehnte verändernde Formulierungspräferenzen erklärt werden, denn das WPflG wurde mehrmals (u.a. 1977, 1983 und 1986) vollständig neu gefaßt, ohne daß diese Diskrepanz dabei korrigiert worden wäre.

Tatsächlich tauchen die ersten "männlichen Personen" in § 15 VI WPflG spätestens 1972 auf, während der § 42a damals noch "Wehrpflichtige" adressiert und (soweit ich nichts übersehen habe) erst ab Ende 1977 das Wort "Männer" enthält.

Es zwar plausibel, daß §§ 1 und 42a wegen des direkten Bezugs auf Art. 12a I GG dessen Formulierung übernehmen, aber das würde immer noch nicht erklären, warum überall anders nicht auch von Männern, sondern eben von männlichen Personen die Rede ist.

Was mich zurück zu meiner Ursprungsfrage bringt: Was ist der Unterschied? Ist eine Dragqueen zwar ein Mann, aber keine männliche Person? Ist eine Bodybuilderin zwar eine Frau, aber aufgrund ihrer Muskeln trotzdem eine "männliche Person"? Wer entscheidet im Zweifel, ob jemand zu unmännlich ist, um den entsprechenden Vorschriften zu unterfallen? Sind das TSG bzw. das SBGG in diesem Zusammenhang relevant?

Ich habe leider keinen einfachen Zugang zu einem Gesetzeskommentar, der vielleicht Erleuchtung bringen könnte.

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Eine männliche Person kann auch ein Kind oder Jugendlicher sein, während man sich unter einem Mann einen Erwachsenen vorstellt.

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Das kommt eh nicht mehr in der Form wie damals und wird sich insbesondere auf Freiwillige stützen.

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Richtig. Genau wie es im Gesetz steht.

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Sobald die Gefahr beseitigt oder die Munition verbraucht ist.

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