Hi, wenn Du keine heftigen Straftaten begangen hast, kann man Dich nicht abschieben.

Wie lange die Einbürgerung dauert, kann ich nicht sagen. Du weißt ja sicherlich, dass Du dafür Tests machen musst, die erstmal ausgewertet werden müssen.

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Hi, je nach Alter können Dir Sozialstunden oder eine Geldstrafe drohen.

Je nach Tatumständen kann Dir Deine Fahrerlaubnis entzogen werden und eine Sperrfrist vor Wiedererlangung auferlegt werden.

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Hi nichts. Auch innerorts ist das überholen nicht grundsätzlich verboten.

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Der Behörde melden, dass Du bezahlt hast. der Kontoauszug reicht als Nachweis.

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Hi ja. Normalerweise verliert ein Reifen monatelang keine Luft. Lass den mal überprüfen.

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Hi, da steht kein Wohnort drauf. Nur Dein Geburtsort und die ausstellende Behörde. Ich hatte meinen Führerschein auch in einer anderen Stadt gemacht.

Es steht dann die Behörde Deines derzeitigen Wohnortes drauf, das lässt sich nicht ändern.

Die Abschrift fordern die einfach von der erstausstellenden Behörde an. Bei mir hatte es jedenfalls problemlos geklappt, als ich meinen grauen Lappen in einen Kartenführerschein umtauschen musste.

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Hi, wahrscheinlich um die Fahrstreifen nicht so auszunutzen, da wir ja für PKW kein Tempolimit haben. Zur Verdeutlichung:

LKW über 7,5 t 80 km/h ist normal.
LKW von 3,5 - 7,5 t dürfen im Ausland manchmal 90 - 100 fahren. Dann hättest Du folgendes Szenario:

Rechts LKW über 7,5 t mit 80 km/h, Mitte kleinere LKW mit 90 oder 100

Nun hast Du nur noch die linke Spur für die PKW. Da fährt nun ein Kleinwagen mit sagen wir 140. Nun kommt aber ein schnelles Fahrzeug an und will Platz haben.

Dafür müsste nun die mittlere Spur erstmal frei sein.

Wenn Du das in D einführen willst, müsstest Du eigentlich auch ein Tempolimit für alle einführen. Oder 4- spurige Autobahnen.

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Hi leider wird noch die Anordnung zum Aufbauseminar nachkommen.

Man könnte ja gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und ein Richter könnte den dann verwerfen.

Damit die Behörden nicht die Maßnahmen zurücknehmen und ggf. sogar Kosten für das Aufbauseminar erstatten müssen, warten die einfach, bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

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Hi, die Fahrerlaubnis gilt erst als erteilt, wenn Dir der Führerschein ausgehändigt wird. Der Zettel, den Du vorab bekommst, zählt also nicht als Fahrerlaubnis.

Du kannst allenfalls beantragen, dass Dir der Führerschein der Klasse AM vorab ausgestellt wird. Da AM ja ab 15 ist.

Du wirst aber eh frühestens einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen konnen, da ist fraglich, ob sich das lohnt.

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Hi, wenn Du gegen eine Mauer gefahren wärst, müsstest Du einen ordentlichen Schaden am Auto haben. Ist das denn der Fall?

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