Meinung des Tages: Regierung plant neue Maßnahmen beim Bürgergeld - was haltet Ihr davon?

Das Ergebnis basiert auf 433 Abstimmungen

Ich halte nichts von den strengeren Maßnahmen, denn ... 47%
Ich halte die strengeren Maßnahmen für sinnvoll, weil ... 42%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 12%

98 Antworten

Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ...

Man will zwar noch immer nicht wahrhaben, daß sich aus unseren Sozialkassen seit Jahrzehnten schamlos bedient wurde, aber das Volk weiß das.

Da der Regierung die Felle im wahrsten Sinne davonschwimmen, will man da jetzt halbherzig zur Sache gehen, um den Rechtsruck zu vermeiden.

Mir persönlich gehen diese Maßnahmen noch nicht weit genug. Ich selbst kenne Menschen, die arbeitsfähig sind und sich drücken. Die würde ich sowas von flott machen, daß sie am Ende glücklich sind, irgendeinen verkackten Job zu erledigen, bei dem sie 2.000€ brutto bei 220 Stunden im Monat erhalten. Einfach nur glücklich sein, daß man Arbeit hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

andrea77482  23.07.2024, 10:47

@ whitebuddyfly

Auch Sie sollten sich nochmal dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu Gemüte führen und ihr oberlehrerhaftes Verhalten gegenüber den Bürgergeld-Empfängern ablegen. Ihr herablassender Kommentar gegenüber Bürgergeld-Empfängern ist nur traurig und verachtungswürdig. Für Sie gehören solche Menschen wohl nicht zur Gesellschaft.

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maria38000  28.07.2024, 12:01
@andrea77482

Es ärgert einfach inzwischen viele Leute, die hier in Deutschland arbeiten und Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn andere ARBEITSFÄHIGE Leute Bürgergeld kassieren und oft auch noch nebenher schwarz arbeiten. Ich bin eigentlich ziemlich sozial eingestellt - aber das sollte wirklich geändert werden.

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andrea77482  28.07.2024, 12:10
@maria38000

@ maria38000

Das hier nenne ich eine unerlaubte Generalverdächtigung gegen alle Bürgergeldbezieher von Ihnen. Nicht alle Bürgergeldbezieher arbeiten schwarz!! Das nenne ich mal falsche Verdächtigung von Ihnen (StGB § 164) und üble Nachrede (StGB § 186). Vorsicht, sehr dünnes Eis!!

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maria38000  28.07.2024, 12:18
@andrea77482

"Nicht alle Bürgergeldbezieher arbeiten schwarz" habe ich auch nicht gesagt. Aber es gibt nicht wenige, die das tun. Ich habe einen großen Bekanntenkreis und - glaube mir - in letzter Zeit beobachten die Menschen genauer, was ihre Nachbarn so treiben und ich kenne auch Leute, die z.B. Haushaltshilfen gesucht haben, die Frauen aber nur unangemeldet arbeiten wollten, weil sie sonst einen großen Teil des Verdienstes angerechnet bekommen.

Um das ganze abzuschließen: Wenn jemand Bürgergeld bekommt wegen Krankheit, dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, Behinderung, zu geringer Rente usw. bekommt, dann sei es ihm gegönnt. Es geht aber um die anderen.

Und übrigens - ich kenne auch viele ältere Leute (unter 65) , die zumindest Teilzeit im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten noch etwas arbeiten und sich nützlich machen.

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andrea77482  23.07.2024, 10:44

@ whitebuddafly

Das ist genau diese Überheblichkeit und Hochnäsigkeit und Verachtung gegen Bürgergeldempfänger. Sie sollten mal selber eine Zeit lang von Bürgergeld leben müssen damit sie wissen was das heißt. Ansonsten können Sie überhaupt nicht mitreden.

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maria38000  20.07.2024, 20:13

Leider haben viele das deutsch-preußische Arbeitsethos nicht. Vor allem Menschen aus Afrika und den östlichen Mittelmeerländern.

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Tacibabo  19.07.2024, 20:27

Wir haben ein größeres BIP als Ganz Afrika zusammen du Schlaumeier. Nimm endlich deine Brille ab sonst reichen 220 stunden im Monat auch nicht mehr aus für einen Hungerlohn.

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whitebuddafly  20.07.2024, 00:54
@Tacibabo

Du übersiehst, daß wir aber auch 52x soviel Geld wie Afrika in die ganze Welt hinaus wegpumpen. Ohne die Unsummen im eigenen Land. Würde man das um die Hälfte reduzieren, könnte man dadurch die unteren Einkommen massiv entlasten. Ist aber politisch nicht gewollt. Nur hungrige Kühe kann man am besten treiben. Ergo: armes und abhängiges Volk = mehr Hörigkeit.

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Franki48  18.07.2024, 06:31

Schon einmal darüber nachgedacht, dass es viele Arbeitslose Menschen gibt, die nicht mehr fähig sind zu arbeiten, da sie langzeitarbeitslos sind und nicht mehr in der Lage sind, durch Verlust des eigenen geregelten Tages- und Berufsablaufes sowie der Menschenwürde und des Zerfalls des eigenen Selbstvertrauens am alltäglichen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das ist bei Vielen, nicht bei Allen zugegeben, nicht das "drücken", sondern das "nicht" mehr können!

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Marithe  19.07.2024, 17:40
@Franki48

Um die geht es ja nicht, sondern um die , die könnten aber nicht wollen

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Ich halte nichts von den strengeren Maßnahmen, denn ...

Ich halte überhaupt nichts davon, von dem ganzen Hin und Her, wenn man mal zurück denkt das es hier um Gott und Vaterland geht, also sollte sich auch der Staat richtig um den einzelnen Menschen kümmern, die hier sind, weil ihre Deutschen Eltern, schon in dieser Welt daran glaubten, daß es für alles, immer eine Lösung gibt.

Es heißt nicht um sonst Existenzminimum; Wenn man da noch Platz hat für Abzüge, ist es ein falsches spiel. Mir ist gerade die Waschmaschine kaputt gegangen, soll ich jetzt betteln gehen oder dreckig und stinkend auf die Straße, vielleicht sollte ich zur Handwäsche greifen, mal schauen, ob das mein alter zerschundener Körper auf Dauer aus hält.

Letztens, habe ich mich von meiner Freundin getrennt, weil sie, wie ein paar oder wie manche oder wie viele nur auf der faulen Haut liegen, nicht richtig mit helfen den Haushalt zu führen und den ganzen Tag Spaß haben wollen und dabei sogar über sogenannte Leichen gehen, siehe mich. Danach bekam ich eine schöne Abrechnung, weil sie ja mit Strom und Wasser verwendet hat. Ich sollte spontan 450 zahlen, wurde auch in den neuen Rechtswesen sofort abgebucht, also war das Konto leer. Anfragen ans Arbeitsamt, "Zur Mithilfe" war Null. Kein freundliches, wir können ihnen dabei nicht helfen oder gehen sie mal da und da hin, vielleicht wird ihnen da geholfen. Nicht mal Essensmarken, wie in Kriegszeiten und sogar meine EX ließ es kalt.

Die Zeit ist halt vorbei, das man an das Gute im Menschen dachte. Die wenigen die helfen könnten, wenn man sich es traut ihnen zu sagen und alle anderen??? Ich glaube nicht das in dem großen und ganzen Kapitalismus geschehen, wirklich etwas übrig bleibt, wo ich sagen würde ich wäre stolz auf mein Vaterland (sogar mein Großvater mit seinen 5 Orden die er in der Zeit der Bundeswehr(Wehrmacht) bekommen haben helfen mir jetzt nicht diesen Ort zu einem besseren Platz zu machen.) (Und nicht zu vergessen lieber Urgroßvater, wie du mich damals im Kindersitz, auf deinem alten Draht Esel, zum Deich gefahren hast und du mir gezeigt hast wie man die Pferde richtig füttert, ohne gebissen zu werden. Möget ihr in Frieden ruhen und steigt bitte nicht wieder aus euren Gräbern, auch wenn wir euch soooo sehr vermissen).

Ich denke auch nicht das mein Kommentar unbedingt die Welt rettet oder zeigt, was sich viele nicht trauen zu sagen.

Ps.: wenn sich da nichts ändert, werde ich mich demnächst in der Psychiatrie wieder sehen, nicht um als krank abgestempelt zu werden, sondern um eine weitere Schutzmaßnahme gegen Ungerechtigkeit zu haben, um das krankhafte Verhalten vieler Menschen zu dulden, die es ja tun, weil sie nicht anders können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich halte nichts von den strengeren Maßnahmen, denn ...

Ich halte nichts von diesen ganzen Verschärfungsmaßnahmen. Denn zum Einen sind diese Verschärfungen eine unnötige Härte gegen die Bürgergeld-Bezieher. Nochdazu gibt es viele falsche Vorurteile gegen die Bürgergeld-Bezieher was - angebliche - Faulheit und anderes angeht. Darüber hinaus fallen die mit diesen ganzen Verschärfungen unter das Existenzminimum was nicht zulässig ist. Sogar das Bundesverfassungsgericht hatte bei Hartz4 schon gesagt dass eine Kürzung von maximal 30% zulässig ist und mehr nicht.

bundesverfassungsgericht.de: Urteil vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html

Siehe auch Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht:

bundesverfassungsgericht.de: Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019

Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - Sanktionen im Sozialrecht

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html

Siehe weiter bei Legal Tribune Online (LTO):

LTO: BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen Kür­zung von maximal 30 Pro­zent

von Dr. Christian Rath 05.11.2019

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvl7-16-sanktionen-hartz-4-alg-2-teilweise-verfassungswidrig/#:~:text=Wer%20als%20Arbeitsloser%20wiederholt%20ein,wie%20die%20Totalstreichung%20der%20Leistung.

Von daher: dieses ganze Sanktionsregime muss vollständig weg und das Bürgergeld muss bedingungslos werden. Nochdazu können die sich die astronomisch teuren Mieten kaum leisten, geschweige denn eine Eigentumswohnung und nderes. Das ist auch menschenrechtswidrig (UN-Menschenrechts-Charta Artikel 25).


andrea77482  23.07.2024, 10:43

Auch Bürgergeld-Empfänger müssen sich eine Eigentumswohnung oder auch ein eigenes Haus leisten können. Es kann nicht sein, dass die an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und nur die Superreichen bestimmen dürfen wie die zu leben haben. Auch die Bürgergeld-Empfänger müssen genauso mitreden, mitentscheiden und mitbestimmen dürfen.

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Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ...

Die Karenzzeit von einem Jahr ist schon lange vorbei.

Außerdem sollte statt dessen Arbeitsplätze für jeden geschaffen werden, oder man schickt Personen mit einem Migrationshinter nach Hause, wenn sie keine dringend benötigte Fachkräfte sind. Das entlastet dann nicht nur die Kassen...

Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ...

Bürgergeld soll denen, die in Not sind, arbeiten können aber gerade keinen Job haben, helfen.

Das ist richtig.

Diese Hilfe soll das Existenzminimum nicht überschreiten, denn sie soll nur dieses sichern.

Teile dieser "strengeren" Maßnahmen galten schon, als ich vor einigen Jahren über Anträge zu entscheiden hatte (als es noch ALG II hieß).

Ich sehe das Problem in der Umsetzung.

Zumindest für den Stand der Zeit, als ich dort arbeitete, kann ich sagen:

Es gab viel zu viele "Betrüger" / Ausnutzer des Systems, denen nicht konsequent genug nachgegangen wurde.

Die personell angesetzten Kapazitäten reichten nicht dafür aus, jeden Einzelfall derart genau zu prüfen. Wurde etwas gefunden, wurde oft darüber hinweg gesehen. Zeit zur Beweissicherung des Betrugs, so dass er auch einer Klage des Empfängers standgehalten hätte, gab es nicht. Dafür um so mehr Antragssteller, deren Mietübernahme zum nächsten Ersten geregelt sein musste.

Das ist das eigentliche Problem.

Was nützen die strengsten Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht durchgesetzt wird?

Das führt nur zu dem "Wissen": "Hier komme ich mit meiner Masche durch."

Aus der Erfahrung meiner Arbeit (Sachbearbeiter Gewährung ALG II) und meines persönlichen Lebens (habe eine zeitlang ALG II bezogen) ziehe ich folgenden Schluss:

Ein "Existenzminimum" soll jeder rechtschaffene Bedürftige erhalten. Für die Zeit, für die es notwendig ist.

Wer gegen die Regeln verstößt, verwirkt damit sein Recht, diese Unterstützung zu erhalten, weil er versucht hat, die staatliche Hilfe, für die andere (weniger Hilfebedürftige) zahlen, auszunutzen. Diese Schandtat gehört auf das Härteste bestraft.

Dazu gehört ganz klar auch Schwarzarbeit.

So sollte übrigens auch Steuerhinterziehung bestraft werden, das nur nebenbei.

Weil wir ein "Sozialstaat" sind, wird der Regelverstoßer zunächst "leicht bestraft", sozusagen abgemahnt, zum Beispiel durch dreimonatige Kürzung der Leistung. Er wird dadurch nicht verhungern, es aber spüren.

Bei wiederholtem Verstoß wird er für eine bestimmte Zeit vom Bezug ganz ausgeschlossen, da er trotz zweiter Chance nichts gelernt hat und damit das wohlwollend gemeinte System "bespuckt" hat.

Das Bürgergeld ist vom Grundgedanken her eine Überbrückungshilfe, keine Dauerhilfe.

Daher ist es zwingend notwendig, dass jeder Arbeitsfähige (was ja bei Antrag Voraussetzung für den Bezug ist) auch arbeitet, so bald wie möglich. Einen "Aufstocker" zu finanzieren ist sozialer und finanziell wirtschaftlicher als einen "ohne Arbeit".

Solange es noch unbesetzte Stellen gibt, muss ein Bürgergeldempfänger auch in den sauren Apfel beißen, einen Job zu machen, dessen Konditionen ihm nicht so gut gefallen.

Dazu muss er sein Engagement, sich um Arbeit zu bemühen, zwingend belegen, um seinen Anspruch auf Leistung nicht zu verlieren.

Aus Erfahrung weiß ich: wer sucht, der findet.

Würde alleine das bereits konsequent umgesetzt werden, würden sich viele Empfänger notgedrungen aus ihrer "Komfortzone" erheben und alles versuchen, um ihr eigenes Leben zu verbessern.

Wer dabei fachlichen Rat braucht, kann diesen gerne von qualifizierten "persönlichen Ansprechpartnern" erhalten, jedoch ist es nicht deren Aufgabe, einem Bürgergeldempfänger eine "Jobliste" vorzuschlagen.

Die Bringschuld liegt beim Empfänger der Leistung, nicht beim Bereitsteller der Leistung.

Kann der Empfänger belegen, weshalb er bisher trotz Bemühungen keine Arbeit finden konnte (zum Beispiel Kinderbetreuung nicht gesichert), ist das kein Leistungskürzungsgrund, da die Bemühungen belegt sind.

Zum "sauren Apfel" gehören auch längere Anfahrtswege zur Arbeit. In meinem Bekanntenkreis gibt es viele (alle nicht-Bürgergeldempfänger), die einen einfachen Arbeitsweg von über einer Stunde, einige sogar von zwei Stunden haben. 1,5 Stunden für den einfachen Arbeitsweg ist zumutbar.

Sich eine andere Arbeit mit besseren Bedingungen suchen kann man immer, dafür muss man nicht ohne Job sein.

Bezahlte Weiterbildungen sehe ich kritisch. Rückblickend muss ich sagen, dass viele der bewilligten Fortbildungsgelder "verschwendet" waren. Die Menschen hatten überwiegend keine Eigenmotivation dazu und die Fortbildungen haben im Ergebnis meist nicht zu einer schnelleren Arbeitsaufnahme (überhaupt und auch nicht in dem Bereich) geführt.

Übernahme weiterer Kosten / Ausgaben:

Hat ein Empfänger den Eindruck, dass er das Geld (und die vielleicht noch dazu gezahlte Miete und sonstige Goodies) ohne Gegenleistung erhält, hat er keinen Anreiz, etwas an seiner persönlichen Situation zu ändern.

Wird zum Beispiel Geld für die Vereinstätigkeit von Kindern bewilligt ("Bildung und Teilhabe"), muss die Vereinstätigkeit auch nachgewiesen sein. Pauschale Geldzahlungen führen nicht dazu, dass das Geld tatsächlich zweckbestimmt verwendet wird.

Werden zum Beispiel Heizkosten egal in welcher Höhe übernommen, hat der Empfänger keinen Grund, sparsam mit Energie umzugehen.

Ähnlich verhält es sich bei Mieten.

Jeder nicht-Bürgergeldempfänger muss von seinem Monatslohn Miete, Nebenkosten, Essen, Trinken, evtl. Kosten für Kinder (Verein, Betreuung) bestreiten. Und steht dabei manches Mal finanziell schlechter da als ein Bürgergeldempfänger, obwohl er viel mehr Freizeit einbüßen muss.

Die Höhe sollte sich so signifikant unterscheiden, dass sich Arbeit "immer lohnt".

Zum Thema "Vermögen":

Sinn und Zweck des Bürgergeldes ist es, denen zu helfen, die in Not sind. Nur denen.

Wer zum Beispiel viel über Kredite finanziert oder sein Geld bei Bekannten zwischenparkt, kann bei Antragsstellung ein blankes Konto vorweisen, also seine "Hilfebedürftigkeit" scheinbar zweifelsfrei belegen, obwohl er das System zu betrügen versucht.

Um dies zu unterbinden, muss die Vermögensprüfung strenger sein.

Die bisherige Karenzzeit und Höhe des "Schonvermögens" hat nichts mehr mit dem Begriff "Hilfebedürftigkeit" und der Grundidee des Bürgergeldes zu tun.

Natürlich mindern derartige Regelungen den Verwaltungsaufwand, aber zu welchem Preis?

Vermögensprüfung inklusive Prüfung eventuell verschobener Vermögen ("Schenkungen" etc.) der letzten 3 Jahre (kürzer macht wenig Sinn), würde gleich vor Bewilligung eine ganze Reihe "Schlaumeier", die das System nur ausnutzen wollen, aussortieren. Der Aufwand würde sich lohnen. Dann würde man sich mit den "wirklich Hilfebedürftigen" beschäftigen.

Zusammengefasst:

Menschen neigen dazu, von sich aus den für sie bequemeren Weg zu gehen, das ist nun mal menschlich.

Will man diese "Faulheit" nicht unterstützen, müssen die Regelungen "hart" sein und strikt umgesetzt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

maria38000  16.07.2024, 13:23

Ein sehr guter Beitrag. Den solltest du mal an den SPD-Bundestagsabgeordneten deines Bezirks schicken.

Übrigens, man hat mal überlegt, sog. Sozialdetektive einzusetzen, um Bürgergeldempfänger, die schwarz arbeiten zu überführen. Das hat man dann aber aaus Kostengründen gelassen. Außerdem gibt es Möglichkeiten jemand für die 150 EUR, die er dazuverdienen kann zu beschäftigen. Ob er dann mehr (schwarz) arbeitet ist sehr schwer nachzuweisen. Ich kenne einige Fälle aus persönlicher Erfahrung.

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neugierig131  20.07.2024, 19:36
@maria38000

Ich war im Außendienst (als "Sozialdetektiv") dabei, um beim Antrag angegebene Verhältnisse zu überprüfen (wohnt der Antragsteller tatsächlich alleine etc.) und habe da einiges erlebt...

Das Problem bei politischen Entscheidungen ist manchmal auch, dass niemand überprüft, wie paragraphengenau diese immer umgesetzt werden.

Nicht allem, was ich bei meiner Tätigkeit "herausgefunden" habe, wurde nachgegangen, obwohl hier das Gesetz missachtet wurde...

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maria38000  16.07.2024, 13:17

Bezahlte Weiterbildungen sehe ich kritisch. - Sehe ich auch so. Wenn aber ein Bürgergeld motiviert ist, eine für ihn passende Fortbildungs- oder Eingliederungsmaßnahme zu durchlaufen, sollte das Amt ihm diese auch gewähren. Leider scheitert das oft an den Kosten. Die Jobcenter vermitteln vorzugsweise in Maßnahmen, die sie nicht selbst bezahlen müssen. Hier müsste dringend etwas an der Finanzierung geändert werden.

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scharfzahn26  14.07.2024, 04:26

Zitat: "Wer gegen die Regeln verstößt, verwirkt damit sein Recht, diese Unterstützung zu erhalten, weil er versucht hat, die staatliche Hilfe, für die andere (weniger Hilfebedürftige) zahlen, auszunutzen. Diese Schandtat gehört auf das Härteste bestraft." ----------------------------------------------------------

Man sollte Sozialbetrug immer ins Verhältnis zu anderen Straftaten setzen. "Verwirken" oder "aufs Härteste betrafen" finde ich schon sehr krass ausgedrückt und auch unangemessen. Wer betrügt sollte finde ich mit Sanktionen bis zu Vollsanktion rechnen und mit intensiver Kontrolle seiner Finanzen rechnen, inklusive Geldstrafen usw. Je intensiver und regelmäßiger ein Betrug je länger die regelmäßig verhängte Vollsanktion. Das sollte insbesondere Schwarzarbeit oder Mehrfachbezug durch Betrug betreffen. Aber: Wenn jemand mehrere Millionen EURO Steuerbetrug oder Steuervermeidung macht, steht es in keinem Verhältnis zu jemandem, der 100 EUR monatlich als Aushilfe schwarz irgendwo nicht angibt, um sich wenigstens etwas leisten zu können.

Ich finde jedoch auch, dass die Vermögensgrenze deutlich ERHÖHT werden müsste und die Höhe des Bürgergelds dann auch abhängig vom Vermögen sein sollte, was sind denn bitte heute noch 10.000 oder 20.000 EUR?

Aber klar, es gibt die Betrüger und Menschen, die wirklich alles versuchen und betrügen. Das ist schon schlimm. Die dann am besten noch viele Kinder in die Welt setzen, hier dann auch abkassieren und nebenbei entweder in größerem Stil Schwarzarbeiten oder am besten noch kriminellen Aktivitäten nachgehen. Das sind aber dann auch die, die neben der Bürgergeldkarriere auch an ihrer Knastkarriere arbeiten.

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Gipfelstuermer  12.07.2024, 13:29
Die Höhe sollte sich so signifikant unterscheiden, dass sich Arbeit "immer lohnt".

Das ist der für mich alles entscheidende Satz, einigen anderen kann ich leider nicht ganz zustimmen gerade was das Schonvermögen angeht ich finde es schon wichtig, dass nicht weil der alte AG Konkurs gegangen ist nun alles auf das Privatvermögen abgewäzt wird was man sich sauer über mehrere Jahre verdient hat schließlich ist man ja engagiert und ist direkt wieder in Arbeit um dem Staat so wenig wie möglich zur Last zu fallen nur einen äquivalenten Job findet man eben nicht von heute auf Morgen.

Ganz im Gegenteil es senkt gerade bei älteren 50+ die Motivation in meinen Augen, wieder arbeiten zu gehen, schließlich haben Sie sich Ihr Leben lang abgerackert haben ein wenig Geld angespart was jetzt innerhalb weniger Monate weg ist und die Rente kommt immer näher, ein Job mit gleicher Bezahlung muss erstmal her. Ich könnte die jenigen verstehen die dann sagen wozu habe ich eigentlich gearbeitet.

Ich rede hier nicht 2 Villen auf Sardinien. Sondern von ein paar 1000€. Denn wie es der Zufall so will, man hat wieder einen vollwertigen Job ist raus aus dem Bürgergeld und dann geht Waschmaschine und Backofen kaputt. Von den 7000€ die ich nich hatte wäre das kein Problem gewesen doch die sind ja weg bevor das Bürgergeld einsprang.

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neugierig131  12.07.2024, 14:24
@Gipfelstuermer

Ich verstehe die 50+-Problematik. Da kann man entweder sein sauer Erspartes zum Leben "verbraten" und dann Bürgergeld beziehen oder muss, um das "Verbraten" möglichst zu kurz zu halten, ganz schnell "irgendeinen" Job annehmen.

Es gab damals schon altersgestaffelte Grenzen, wie viel "Vermögen" sozusagen unantastbar ist und welches angerechnet wird. Je älter man war, desto mehr durfte man unangerechnet haben. Selbst bei Anrechnung verlor man nicht den kompletten Bezug sondern bekam nur etwas weniger. Alles unter 10.000 € wurde sowieso nicht angerechnet. Das ist ein ordentlicher Puffer, finde ich.

Man könnte auch Regelungen treffen, dass zum Beispiel ab dem zweiten Bezugsjahr jährlich mehr Vermögen angerechnet wird, um den Anreiz zu erhöhen, zu arbeiten / den Bezug möglichst bald zu beenden.

Ich erinnere mich an nicht nur einen Fall, in dem innerhalb des Vorjahres des Bezugs ein Lebensstil gepflegt wurde, der weit über den jeweiligen Verhältnissen lag, um dann bei Bezugsbeginn "wenig genug" vorweisen zu können. Das ist Vorsatz, der bestraft gehört. Aber es ist rechtlich schwer nachzuweisen, was im Einzelfall ein "angemessener" Lebensstil ist.

Die Regelung 40.000 € plus 15.000 € für jedes weitere BG-Mitglied ist absurd. Das würde bedeuten, dass eine vierköpfige Familie, bei denen zwei Erwachsene zusammen so wenig verdienen, dass sie bürgergeldempfangsberechtigt sind, 75.000 € ihres Vermögens nicht anfassen müssen. Das ist unfair gegenüber einer "normal arbeitenden" Familie.

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Gipfelstuermer  12.07.2024, 14:33
@neugierig131
Die Regelung 40.000 € plus 15.000 € für jedes weitere BG-Mitglied ist absurd. Das würde bedeuten, dass eine vierköpfige Familie, bei denen zwei Erwachsene zusammen so wenig verdienen, dass sie bürgergeldempfangsberechtigt sind, 75.000 € ihres Vermögens nicht anfassen müssen. Das ist unfair gegenüber einer "normal arbeitenden" Familie.

Volle Zustimmung, aber diese Gesetze werden immer nur für die gehobene Gesellschaft gemacht, nicht für die, die ganz unten sind und kaum ist man das selber nicht mehr hat man scheinbar vergessen wie es damals dort war, erlebe ich selber im Freundeskreis.

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neugierig131  12.07.2024, 15:28
@Gipfelstuermer

Diese Gesetze gelten für die Bürgergeldempfänger / werden für sie gemacht. Und die sind doch nicht die "gehobene Gesellschaft"? Oder habe ich dich / etwas falsch verstanden?

Manche mögen ihre "schlechten" Zeiten gerne verdrängen oder nicht daran erinnert werden, sobald sie sie ("hoffentlich für immer") überwunden haben...

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Gipfelstuermer  12.07.2024, 15:47
@neugierig131

Das war Sarkasmuss. Wer solche Schonsummen fordert der ist daran interessiert das die Reichen nicht abrutschen, aber nicht an einer Art Auffangsystem.

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2muchaccs  12.07.2024, 12:44

Danke für Dan ausführlichen Kommentar und die aufwändige Gestaltung.

Das Lob würde ich dir auch geben, wenn ich nicht mit deiner Meinung konform wäre.

Zufällig ist es 1 zu 1 mein Gedanke, von dir nur besser ausgedrückt

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