Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen ...
Hallo,
ich habe schon vor ein paar Tagen zwei Fragen wegen dem Widerspruch gestellt. Seit fünf Wochen warte ich auf eine Antwort von der Schule. Jedoch habe ich erst heute telefonisch von der Schule erfahren, dass ich nicht in die Oberstufe versetzt werde. Eigentlich müsste ich einen Widerspruchsbescheid schriftlich bekommen, wenn die Schule die Sache nicht abhilft. Soll ich mir das einfach so gefallen lassen ? Ohne die schriftliche Antwort ? Die Unterlagen wurden von der Schule aus auch nicht an die Bezirksregierung weitergeleitet, weil die Lehrerin muss die ungerechte Note ausführlich begründen.Doch die Lehrerin rechnet die Note nicht rechnerisch sondern NUR pädagogisch aus.
Wie soll ich jetzt vorgehen ???
Ich bitte um schnelle Antwort ..
Gruß
4 Antworten
Du verlangst eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung, dass deinem Widerspruch nicht stattgegeben wurde,. Aus der Rechtsmittelbelehrung siehst du dann, was du noch tun kannst.
Also das könnte schon funktionieren, aber danach kannst Du die Schule wechseln! Oder denkst Du, dass die sagen werden toll, wie er sein Recht durchgesetzt hat!
Lehrer haben sehr sehr ungern unrecht!!!
Also ich an deiner Stelle würde zurückrudern!
Ich schätze, nachdem ich alles gelesen habe, dass Du vielleicht sogar recht haben könntest und wenn alles stimmt, was Du geschrieben hast, die Note nicht gerechtfertigt ist.
Du solltest nicht gleich mit Rechtsmitteln usw. drohen - versuche es einmal ruhig und am Besten geht das, wenn Du mit dem Schulleiter, Stellvertreter oder Vertrauenslehrer darüber sprichst! Ich glaube auch, dass die Schule 1. dein Problem nicht erkannt und 2. nicht für ernst genommen hat.
Erkläre ruhig und so ausführlich, wie Du es hier dargelegt hast, wieso Du denkst, dass die Note ungerechtfertigt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schule eine Klage von einem Schüler riskiert - zumal ich mir vorstellen kann, dass Du auch Schadenersatz fordern kannst, wenn deine Nichtversetzung nicht gerechtfertigt ist - Du verlierst dadurch ja vermutlich ein ganzes Schuljahr. Aber ich bin kein Rechtanwalt!
Kurz - reden (nicht hier - sondern in der Schule) ist besser als irgendwelche Widerrufe oder Rechtsmittel oder gar am Ende eine Klage!
Vielleicht hilft dir auch für das Gespräch mein Artikel: - > http://www.schukiju.de/lehrer/probleme.html (eigentlich für Eltern gedacht)
Viel Glück! (:
Ohne Anwalt wird das nichts. Da hat die Schule Zeit, denn die Uhr läuft für Sie in dem Fall. Aber trotzdem stellt sich die Frage, wie hoch deine Chancen in der Oberstufe wären oder ob es nicht sinnvoller ist die 10 zu wiederholen und sich dabei auf eine Lehrstelle zu bewerben.
Hi,
zu Deinen Möglichkeiten findest Du hier ein paar Urteile:
http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/schulrecht/anfechtung.html
Du kannst notfalls auch ohne Widerspruchsbescheid zum Verwaltungsgericht marschieren.
Gruß
A.