Mein Internetanbieter hat mir ohne Ankündigung das Internet gesperrt. Einen Tag später kam die Mahnung mit Angabe des §45k TKG - sie würden mir in 2 Wochen das Internet sperren, sofern ich nicht zahlen würde.

Dazu muss ich schreiben, dass ich nicht den vollen geforderten Betrag (dieser entspricht nicht den Vereinbarungen) gezahlt habe, sondern nur den vereinbarten Betrag. Ich habe fristgerecht einen Widerspruch geschrieben, auf den nicht angemessen reagiert wurde. Die Sachlage war also noch nicht endgültig geklärt. In dem vom Internetanbieter selbst angegebenen Paragraphen steht, das der Anbieter eine 2-wöchige Frist setzen muss, bevor er die Leistung einstellen darf.

Liege ich richtig, wenn ich meinem Internetanbieter den §280 BGB anführe und Schadensersatz verlange? Welchen Schadensersatz kann ich verlangen? Das Internet war für eine Woche gesperrt. Wegen dieser Sperrung sah ich mich gezwungen, die gesamten geforderten Leistungen zu bezahlen - inkl. Mahngebühren (trotz Widerspruch) und Internetsperrgebühren. Dieses Geld möchte ich natürlich wieder haben. Ich bin der Meinung, dass ich diese auch nicht zahlen muss.

Ich bin langsam am Rande der Verzweifelung, da auf Post nicht reagiert wird (ich warte seit über einem Monat auf Reaktion auf meinen letzten Brief) und man an der Hotline sonst was erzählt bekommt, was dann doch nicht gehalten wird.

Wir reagiere ich entsprechend um mein Geld und vor allem die Gerechtigkeit wiederzuerlangen?