Frist für die Begründung eines Widerspruchs
Wer kennt sich da aus: Wenn gegen den Bescheid von einer Behörde Widerspruch eingelegt wird und zwar zunächst zur Fristwahrung ohne Begründung, bis wann muss dann spätestens die Begründung nachgereicht werden ? Gibt es da festgelegte Fristen, in welchem Gesetz steht das? Also, wie lange kann ich mir mit der Begründung Zeit lassen, und was passiert, wenn ich diese zu spät bzw. gar nicht liefere? Danke für hilfreiche Antworten!
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