Ergo Pro komplett unseriös?

Und zwar hab ich mir als Schülerin einen Nebenjob gesucht, und habe eine Stelle auf eBay Kleinanzeigen gefunden. es ging um eine Stelle im Personalmanagement bei der Ergo Pro, darauf hin habe ich mich beworben, und hatte auch ein Gespräch. Drei Wochen später hatte ich dann einen kleinen Starttag, wo das Unternehmen vorgestellt wurde, sowie die Finanzen und sonstiges. Als die letzte Vorlesung war, wurde gezeigt wie man Geld verdient, und für mich sah das aus wie ein Pyramidenschema auf Schneeballsystembasis nur heißt es halt Strukturvertrieb(meines Erachtens) da ich eh nur auf 450 € Basis arbeiten gehe dort, verstehe ich nicht ganz, was jetzt meine Aufgaben genau sind. Ich muss erst mal die ganzen Grundseminare besuchen, nach zwölf Wochen soll ich eine Prüfung ablegen und dann soll es weitergehen. Im Netz steht überall was von verkaufen von Versicherungen, aber dort wurde nicht gesagt das ich Versicherung verkaufen soll, sondern ein Team leiten soll. Es gibt eine Art Heft wonach die ergo arbeitet, es nennt sich „Kompass“ & das soll ich später den neuen Mitarbeiter beibringen für die Kunden. Ich sollte auch die Kompasse mit Freunden üben(damit die meine Kontakte was verkaufen können) hab natürlich Fake Namen & Ziele hingeschrieben, aber jetzt wollen sie, dass ich meine Kontakte anrufe für ein 2. Gespräch(werde ich nicht machen)
Jetzt frage ich mich, wenn ich keine Kontakte von mir ausliefer & herumdrücke, kündigen die mich dann? Weil ich ja nichts verkaufe & somit keine Provision einbringe.^^

Versicherung
Wo kann ich mich über einen Vermögensberater der DVAG beschweren?

Hallo zusammen!

Zunächst die Vorgeschichte:

Leider wurde ich durch die DVAG (ob Vorsatz oder nicht sei mal dahingestellt) bei meiner Wohngebäudeversicherung nicht ganz ehrlich beraten. Mir wurde die Versicherung als günstiger und besser verkauft mit unbegrenzte Versicherungssumme bla bla bla.

Zufälligerweise, fast genau nach 14 Tage (Gesetzliche Widerrufsrecht) meldete sich der Berater: man muss das Nebengebäude extra versichern, da es zu gross ist. Natürlich nicht umsonst.

Ab diesem Moment wurde ich stutzig.

Hinzukommt, dass die alte Rechtsschutzversicherung meiner Frau nicht wie besprochen durch den Berater (per Vollmacht) gekündigt wurde. Wir waren also über 1 Jahr lang doppelt versichert. Zum Glück haben wir durch die Rechtsschutz meiner Frau eine Rückabwicklung des Versicherungsvertrags inkl. Rückzahlung der Beiträge erwirken können.

In den kommenden Monate / Jahre haben wir dann so gut wie alle Versicherungen, die über die DVAG abgeschlossen wurden gekündigt. Bis auf meine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Seit diesem Jahr hat sich mein Beitrag für die BU fast verdoppelt (durch Wegfall von Kundenbonus, Rabatt durch den Vermögensberater).

Daraufhin habe ich vor 2 Wochen bei "meinem" Vermögensberater angefragt, wieso sich die Beträge nun fast verdoppelt haben bei nahezu gleichbleibende BU-Rente.

Leider bekomme ich bis heute keine Antwort.

Nun zu der eigentlichen Frage:

wo ich mich am geschicktesten über den Vermögensberater beschweren. Macht das überhaupt Sinn, da er gleichzeitig Regionalleiter ist?

Also es geht nicht darum, dass alles teuer ist, sondern um das ignorieren meiner Anfrage zum bestehenden Vertrag.

Mein Gedanke war, mich an die Zentrale zu wenden mit dem Hinweis, dass die Beratung durch den Vermögensberater verweigert wird.

Oder sollte ich nochmal auf den Berater mit versöhnlichen Worten zugehen?

Was meint ihr?

Würde mich sehr über Tipps und Vorschläge freuen.

Versicherung, Recht, Beschwerde
Erhöht sich die SF-Klasse auch bei 0 km gefahrenem Kilometer?

Hallo,

ich hatte ein defektes Fahrzeug, welches weit über ein Jahr in der Werkstatt war.

Ich teilte meiner Versicherung mit, dass das Fahrzeug vermutlich einen wirtschaftlichen Totalschaden (Motorschaden) hat und dass es vermutlich keinen km mehr fahren wird und zudem auf einem Privatparkplatz (Werkstatt) steht.

Ich bat darum, dass meine jährliche Fahrleistung zukünftig auf 0 km bzw. auf das Minimum geändert werden soll, bis das Fahrzeug dann offiziell abgemeldet ist.

Ich teilte auch mit, dass keine Fahrt mehr mit dem Fahrzeug möglich sei; dass ich aber noch etwas Zeit benötige, um die hochwertige und umfangreiche Hifi-Anlage auszubauen.

Insgesamt zog sich die Abmeldung hin auf etwa 1,5 Jahre aufgrund von:

  • mehrere Umzüge (u.a. wegen Eigenbedarf meiner Vermieterin...)
  • Corona-Krise
  • Terminkollisionen
  • Fehlersuche und Gutachtenerstellung (da von einer anderen Werkstatt ein für das Steuergerät falscher Zweitmotor eingebaut wurde, wodurch der Motorschaden entstand)
  • Anzeige wegen Betrugs und Sicherung der Beweise
  • Sonstige familiäre Probleme

Letztlich wurde das Fahrzeug nach knapp einem Jahr durch den Autoverwerter von meiner neuen Werkstatt abgeholt.

Daraus wurden dann 1,5 Jahre, weil der zuverlässige KFZ-Meister der Werkstatt das Fahrzeug nicht (wie vereinbart) abgemeldet hatte, obwohl es bereits zu einem Würfel gepresst wurde.

(Ups - das hatte er wohl vergessen - kostet ja nur ein halbes Jahr Versicherungsbeitrag und Steuern....)

Nun bekomme ich die Mitteilung meiner Versicherung, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde und als jährliche Fahrleistung 11000 km pro Jahr berechnet wurde.

Da ich die Mitteilung über mein defektes Fahrzeug einst per Fax (also mit Nachweis) an meine Versicherung verschickt hatte, würde ich gerne meiner Versicherung bei den 11000 km widersprechen.

11000 km ist nicht einmal die kleinstmögliche jährliche Fahrleistung, die es in der Staffelung der Versicherung gibt.

Und ich bin ja wirklich 0 km gefahren und das Fahrzeug stand nicht einen Tag auf einer öffentlich zugänglichen Straße.

Nun zu meiner Frage:

Ich habe schon desöfteren böse Überraschungen erlebt und möchte ein Anliegen vor meiner Reklamation abklären.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir für die versicherte (und bezahlte) unfallfreie Zeit, in der das Fahrzeug nicht fahrbereit war das / die schadenfreien Jahre zustehen und angerechnet werden?

Meine Sorge ist, dass ich die 11000 km reklamiere und beispielsweise auf 0 km Fahrleistung reduziert würde und es da irgendeine Regelung geben könnte, dass meine SF-Klasse sich für jene Zeit nicht ändert?

Da es wahrscheinlich nur wenige Euro Rückzahlung geben würde, würde ich dann eine bessere SF-Klasse vorziehen und die Fahrleistung dann unter Umständen doch nicht reklamieren.

Weiß das jemand? 

Vielen Dank im Voraus!

Auto, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, motorschaden, SF-Klasse, wirtschaftlicher Totalschaden, Auto und Motorrad
E-Scooter von Freund/in ohne Versicherung/Kennzeichen gefahren und erwischt worden, was tun?

Moin Freunde.

Folgender Sachverhalt:

Ich war vor einigen Wochen mit meinem besten Freund bei seiner Freundin und wollte dann kurz (es war ca. 0 Uhr) mit dem E-Scooter von seiner Freundin was trinken kaufen gehen. Als ich dann ca. 100 Meter weiter von der Polizei angehalten wurde, wurde der Scooter kurz überprüft und den Beamten ist aufgefallen dass der Scooter kein Kennzeichen drauf hatte und somit nicht versichert war. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich selber nicht dass dieser kein Kennzeichen hatte, da ich sowieso nur kurz zur Tanke wollte und wieder zurück.

Dies habe ich den Beamten auch so erklärt. Diese wollten das ganze dennoch zur Anzeige bringen da es sich hierbei um ein Vergehen nach Paragraph 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes handelt.

Da ich aber nun die Freundin meines besten Freundes nicht belasten möchte indem ich ihren Namen der Polizei bekannt gebe, ist nun meine Frage was ich am besten tun sollte.

Soll ich der Polizei hierzu Angaben machen? Oder lieber keine Angaben und darauf hoffen dass das ganze Fallen gelassen wird. Im schlimmsten Falle droht mir ja "nur" ein Bußgeld von 30-40 Euro soweit ich weiß.

Und was könnte denn im schlimmsten Falle der Freundin meines besten Freundes drohen wenn ich ihren Namen erwähne?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Eren

Hier einmal der Brief von der Polizei:

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Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, E-Scooter, Fahrerlaubnis, Auto und Motorrad
Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).

Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.

So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?

Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.

Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.

Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße

Franke

Versicherung, Recht, renovieren, Sanierung, Grundstück, Haftpflichtversicherung, Umbau, HUK-Coburg, Wohngebäude, Wirtschaft und Finanzen

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