Muss ich den Kostenvoranschlag selber bezahlen, bzw. Gutachten, weil mir jemand mit seiner Autotüre gegen meine Fahrertüre geschlagen hat?

Ich saß im Fahrzeug und der Fahrer hob die Hand weil er es auch gemerkt hat. Dann bin ich ausgestiegen. Er sagte er hätte auf den Türgriff geschlagen. Man sah weiter vorne eine Delle. Als ich ihn gebeten hatte die Türe aufzumachen, hat man gesehen dass es genau in die Delle reingeht also ca. 10 cm vor dem Türgriff. Ich sagte ihm ob er mir seine Daten geben kann. Sein Kollege hat dann auf türkisch was gesagt was ich nicht verstand und dass es nicht von ihm ist. Der Fahrer sagte, du kannst Polizei holen. Ich sagte das werde ich jetzt machen.

Er lief dann einfach weg in ein Lokal während ich die Polizei angerufen habe und kam wieder zurück und die beiden sind dann einfach weggefahren. Die Polizei kam dann und hat die Fahrertüre vermessen und ihn angerufen. Ich fuhr dann hinter der Polizei her auf einen Parkplatz und dann hat die Polizei ihn gebeten ihn neben mir auf den Parkplatz zu stellen. Und auch seine Türe war beschädigt. Die Polizei sagte ihm dass seine Türe auch keine Haltepunkte hat und sagte ihm dass es eigentlich Fahrerflucht war, was er gemacht hat und ich wurde als Zeuge vernommen und die Polizei fertigte eine Strafanzeige und sagte mir dass ich mein Geld bekomme.

Frage: Muss ich ein Kostenvoranschlag machen oder Gutachten. Wenn ich Gutachten mache wird das nur bezahlt wenn es über 1000Euro liegt, wo ich mir nicht sicher bin. Wenn ich aber Kostenvoranschlag mache, muss ich das auch selbst bezahlen wenn ich mir den Schaden ausbezahlen lasse. Also ist mir das Geld für den Kostenvoranschlag auf jeden Fall futsch wenn ich das bei werkstatt machen lasse?

Ich müsste mir dann einen Gutachter suchen, der auch Kostenvoranschläge macht oder wie gehe ich vor? Oder muss von der gegnerischen Versicherung einer kommen? Ich wohne bei Ansbach.

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Fahrerflucht, Gutachten, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad
Beim Pflichtpraktikum weiterhin familienversichert?

Hallo,

Da ich demnächst ein Pflichtpraktikum von 20-26 Wochen im 5. Semester des Studiums absolvieren werde, frage Ich mich ob man immernoch familienversichert bleibt. Der Arbeitgeber hat mich schon zu Kenntnis gesetzt, dass ich nicht vom Arbeitgeber versichert bin und ungefähr 800€ brutto Aufwandsentschädigung erhalte.

Da Ich aber von vielen Kollegen und auch bei vielen Telefonaten mit der Krankenkasse, immer was anderes zu hören bekommen habe, würde Ich gerne euch nochmal fragen.

Ein Teil behauptet, dass man 470€ maximal verdienen darf (zzgl. Werbungskosten könnten es bis zu 630€ werden auf 6 Monate gesehen) und alles darüber heißt studentische Krankenversicherung für ~108€.

Der andere Teil meint, dass man bei einem festgeschriebenen Pflichtpraktikum von der Hochschule/Uni keinerlei Gebühren zahlen muss, da man eine reguläre Studentenversicherung hat, die man im Beitrag mit zahlt, wobei die Arbeitszeit und Lohnhöhe keine Rolle spiel und dass diese Art der Beschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei ist.

Da stellt sich mir halt die Frage was Ich da genau machen muss und wem ich Glauben schenken soll. Die Krankenkasse meint, dass Ich bei Nicht-Abschließung der studentischen Krankenversicherung Versicherungsbetrug begehen würde und Bekannte von mir haben mit 1000 Brutto kein einziges Wort gesagt bekommen haben und waren weiterhin familienversichert.

Ich freue mich auf eure Antworten.
LG

Versicherung, Recht, Krankenkasse, Pflichtpraktikum, Praxissemester, Ausbildung und Studium
Folgearbeiten nach Abfluss Verstopfung und Überschwemmung?

Hallo!

Letzte Woche hatten wir in der Küche unserer Erdgeschoss Wohnung mehrere kleine Überschwemmungen. Weil das Hauptrohr verstopft war mit einem Fettklumpen, ist viel von dem Abwasser unserer Nachbar in unserer Spüle wieder hochgekommen.

Inzwischen ist der Klumpen beseitigt. Wir stellen nun so langsam nach und nach fest, was für Folgeschäden so alle in der Küche durch die fettige Überschwemmung entstanden sind:

Das Wasser ist in unsere Holz Küchenschränke eingedrungen und hat diese aufgequellt, sodass unsere Einbau Geräte Spulmaschiene und Kühlschrank nicht mehr auf und zu gehen. In die Maschine selbst ist Wasser eingedrungen und nun zeigt sie nur noch Fehlermeldungen (Wasser im Gasheizkörper?) und ein Fachmann muss sie sich ansehen.

Nun mussten wir feststellen, dass sich mind 2 Fliesen von der Wand hinter dem Kühlschrank lösen und jeden Moment nach unten, hinter die EBK rutschen werden. In dem Zuge haben wir auch gesehen, dass das Wasser wohl auch hinter und unter die Schränke geflossen sein muss und evtl noch immer Nass ist. Keine Ahnung, da kommen wir nicht ran, ohne die Küche auseinander zu nehmen.

Einiges an Küchenutensilien aus den Schubladen sind auch kaputt und konnten nur noch entsorgt werden.

So, jetzt ist es so, dass die Verstopfung dieses Mal nicht die erste war. vor ca nem halben Jahr ist das schonmal passiert, nur da nicht mit so verheerenden Konsequenzen weil wir die ganze Zeit zu Hause waren und durch manuelles Abschöpfen das schlimmste verhindern konnten. Damals hatten wir der Vermietung schon Bescheid gegeben und ein Fachmann wurde gerufen, der unser Küchen Abfluss durchgespült hat. Nur hat er damals bereits gesagt, dass er nur wenig rausholen konnte was eine Verstopfung erklären würde.

Nun siehe da, die Verstopfung war die ganze Zeit da, nur nicht bei uns, sondern im Keller in der Hauptleitung.

Laut einer Rund Mail der Vermietung an alle Parteien wurde durch unsachgemäße Entsorgung von Frittierfett die Verstopfung verursacht. Unsere eigene Fritteuse läuft allerdings mit Heißluft.

Nun zu meiner Frage:

Ich komme gerade erst in der Welt der verantwortungsvollen Erwachsenen an und bin mir deshalb unsicher wie ich nun vorzugehen habe. Google hilft mir nicht, finde bloß eine Menge Artikel dazu wer wann zahlen muss..... . Aber... Wie komme ich überhaupt an diesen Punkt!?

Wer kriegt wann von wem Bescheid und was muss ich tun um am Ende nicht mit einer kaputten Küche und einer riesen Rechnung wie das kleine Dummchen dazustehen?

Muss ich eine Liste mit den Schäden an die Vermietung schicken? Sollte ich irgendwelche Forderungen stellen und wenn ja, wie mache ich das?

Muss ich die Mängel vielleicht auch meiner Haftpflichtversicherung melden? worauf muss ich da achten?

Kann es sein, dass Handwerker kommen müssen und wir unsere Küche einige Tage nicht nutzen können? Wenn ja, wie wird das geregelt? Evtl müssen wir ein Tage zurück zu Müttern....

Freue ich mich über jede Antwort und über jeden Tipp!

Wasser, Verhalten, Abfluss, Versicherung, Mietwohnung, Recht, Erwachsen werden, Schäden
Altes Auto abmelden, neues Auto abmelden? (Bavaria Direkt)?

Hallo Leute,

ich habe aktuell ein Fahrzeug bei der Bavaria Direkt versichert, dieses habe ich verkauft und mir ein neues Auto gekauft. Jetzt habe ich die Woche einen Termin bei der Verkehrszulassungsbehörde, wo ich auf jeden Fall mein altes Auto abmelden werde. Ich will aber gleichzeitig mein neues Auto auf mich zulassen.

Ich habe aber vor ein paar Monaten einen neuen Versicherungsvertrag für mein altes Auto bei der Bavaria Direkt abgeschlossen, als noch nicht abzusehen war, dass ich es verkaufen würde, dieser tritt am 01.10.21 in Kraft.

Also am liebsten wäre mir, das ich denen einfach mein neues Auto angebe und die mir den Preis nach oben bzw. unten angleichen.

Ist jetzt kein alltägliches Problem, sollte aber auch nichts Besonderes sein. Leider hat die Bavaria Direkt alles auf online umgestellt, da scheint kein einzige Mensch mehr zu arbeiten. Es gibt eine Telefonnummer die man im Netz findet 040300300300, die ich in den letzten Wochen mehrmals angerufen habe. Es klingelt aber niemand geht ans Telefon, eine eMail für Serviceanfragen hab ich auch nicht gefunden.

Letztes Jahr habe ich mein Fahrzeug umgemeldet, da gabs noch Personal und es hat auch alles schnell und einfach funktioniert.

Was sind jetzt meine Optionen?

Kann ich einfach, z.B. über check24, eine neue Versicherung für mein neues Kraftfahrzeug abschließen und das alte Fahrzeug abmelden und der Vertrag wird nichtig wenn das alte Fahrzeug abgemeldet ist?

Kann ich auch erneut einen neuen Onlinevertrag für mein neues Fahrzeug mit der BavariaDirekt abschließen und mein altes Fahrzeug abmelden?

Im Netz habe ich öfter gelesen, dass mein alter Vertrag erlischt wenn ich mein Fahrzeug abmelde WENN ich binnen zwei Wochen kein neues Fahrzeug auf mich zulasse. (Ruheversicherung) ... das verwirrt mich etwas.... nicht das ich am Ende zwei Versicherungen habe oder mehr zahle als nötig.

Gruß und Danke für Eure Antworten

Auto, Versicherung, Autoversicherung, Kfz-Versicherung, Auto und Motorrad
Was macht man beim Einkommensnachweis der Eltern für Bafög, wenn sie nur einen Minijob haben?

Ich bin gerade dabei Bafög für mein Studium zu beantragen, habe den Antrag für mich jetzt schon abgegeben und bin jetzt mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter beschäftigt.

Mein Vater arbeitet in Vollzeit, meine Mutter hat seit 2015 jedoch nur einen Minijob. Ich kann bei der Art ihrer Erwerbstätigkeit zwischen diesen Arten wählen:

  1. erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.B. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung
  2. erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit hat (z.B. Beamtin/Beamter oder Beamtin/Beamter im Ruhestand, Altersrentner/in)
  3. erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.B. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in
  4. Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich davon aussuchen soll. Ich würde zu 3 tendieren, weil sie ja nur eine geringfügige Beschäftigung hat, aber sie hat ja auch Rentenversicherungspflicht. Deswegen habe ich auch schon 1 angekreuzt, aber dann wird am Ende von mir ein Nachweis darüber verlangt, dass sie auf Antrag hin als geringfügig Erwerbstätige von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde. Aber sie hat doch so einen Antrag nie gemacht und wurde nie von der Pflicht befreit??? Dieser Nachweis ist dann auch ein Pflichtfeld und ich kann ihn nicht umgehen.

Ich hoffe sehr, dass jemand mir hier helfen kann und schon mal Danke im Vorraus :)

Finanzen, Versicherung, Recht, Minijob, BAföG, Rentenversicherung, Sozialversicherung, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Einkommensnachweis, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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