Strafzettel Falschparken, rechtliche Frage?

Hi Leute ich habe eine Frage,

ich hatte vor circa 2 Monaten bewusst aus not falsch geparkt und wusste ich bekomm einen Strafzettel.

Als ich dann zu meinem Auto kam, hatte ich wie erwartet einen Strafzettel an der Scheibe. Das Problem, es hat so geschüttet an dem Morgen (ich kam vllt 1 stunde später als der Zettel) dass der Strafzettel nicht lesbar war und alles verlaufen ist. Auf dem Strafzettel war auch gleich ein Überweisungsschein dabei. Ich hatte dann bei der Stadt angerufen um mich darüber zu informieren wie ich wo was bezahlen soll doch ich wurde leider abgewimmelt da der Bereich eine Private Parkraumüberwachung verantwortlich ist und man nicht wüsste wer oder was.

Nun habe ich gestern einen Brief bekommen mit folgender Rechnung: Falsch Parken: 25 Euro Zahlungsverzug: 10 Euro Halteranforderung: 8,95 Euro Bearbeitungsgebühr: 9,95 Euro

Betrag: 53,90 Euro

"Wenn Sie diesen Betrag nicht innerhalb 5 Tage überweisen, werden wir ein Inkasso Büro beauftragen"

Meine Frage, Darf man nach der ersten Mahnung direkt ein Inkassobüro beauftragen ? Darf man direkt so hohe Bearbeitungsgebühren etc. anfordern beim ersten mal ? Hätte er nicht den Zettel wenigsten in eine Folie tun können oder ähnliches ?

Also kann ich irgendwas machen oder ist die Antwort Pech?

ps: Ich habe freundlich da angerufen, doch mir wurde übersetzt gesagt zahl oder inkasso.

Vielen Dank schonmal

Liebe Grüße Benni

Recht, Strafe, Strafzettel
Knöllchen trotz Bewohnerparkausweises?

Hallo Leute.

Ich parke mein Auto im Parkbereich Z der Stadt Aachen im Frankenberger Viertel. Dafür habe ich den entsprechenden Bewohnerparkausweis.

Nun habe ich letztens mein Auto auf einem Parkplatz geparkt, den ich bereits oft angesteuert habe und der eindeutig rund um die Uhr als Parkplatz nutzbar ist. Kein temporäres Halteverbot oder ähnliches.

Vor drei Tagen hatte ich ein Knöllchen. Hab es abgemacht, hielt es für einen Jungenstreich oder die Unfähigkeit des Ordnungsamtes, den Bewohnerparkausweis hinter meiner Windschutzscheibe zu finden (weiter oben angebracht als üblich). Heute das zweite Knöllchen. Wieder ist mein Auto betroffen, die anderen haben keinen Strafzettel. Zu viel Zufall für einen Jungenstreich. Aber auch seltsam, dass das Ordnungsamt just in den letzten drei Tagen zu blöd geworden sein soll, um meinen Ausweis an leicht ungewöhnlicher Stelle zu entdecken, wo es bisher jahrelang keine Probleme gab.

Nun natürlich meine Sorge, dass ich mit den Tagen immer mehr Knöllchen bekomme, diese ggf. nicht anfechten kann, vllt. sogar abgeschleppt werde usw. Was natürlich sehr sehr teuer werden könnte! Was also tun? Bei der Stadt anrufen und nachfragen? Können die so spezifisch Auskunft geben? Würde einerseits gerne erstmal die Briefe abwarten, um zu erfahren, was denn der Grund für die Strafzettel ist, andererseits könnten diese sich bis dahin schon empfindlich vermehrt haben..

Bin dankbar für jede Erfahrung zu dem Thema und jeden Ratschlag!

Aachen, Knöllchen, Strafzettel
Fahrer nicht identifizierbar - rechtl. Folgen?

Situation:

-Ein deutscher Fahrzeughalter eines Motorrades bekommt einen Bußgeldbescheid wegen erhöhter Geschwindigkeit zugeschickt (40km/h in 30-Zone = noch keine Punkte in Flensburg)
-Es wurde von vorn und hinten geblitzt: Nummernschild sichtbar und so Zustellung möglich -Ebenfalls ist der Fahrer auf dem beigefügten Bild nicht zu erkennen ("durch getöntes Helm-Visier 100% unidentifizierbar")

Nun kann der Strafzettel-Empfänger (= Fahrzeughalter, nicht aber als Fahrer/Täter identifiziert !):

-Einspruch einlegen
-zum Selbstschutz lügen (=rechtlich erlaubt !) bzw. sagen: "Ich bin da nicht gefahren."
-und/oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen (auch weil er sich rechtlich nicht selbst belasten muss!): dies darf nicht als Schuldzugeständnis gewertet werden
-muss auch nicht den Fahrer nennen, sofern er mit diesem verwandt/verschwaigert ist

Frage:

Was könnten Behörden noch gegen den "unschuldigen" (= keine Schuld nachweisbar) Fahrzeughalter bzw. zur möglichen Aufklärung tun bzw. versuchen ?

Hinweis: eine Anordnung, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, ist erst ab einer "Widrigkeit mit Punkte-Bestrafung" oder bei wiederholten "Täter nicht ermittelbar = eingestellten Verfahren" möglich.

FIKTIVE Situation, nicht real vorliegend/passiert !!!

"intelligenzfreie und moralisch-motivierte Kommentare UNERWÜNSCHT und unbeachtet"

Verkehr, Geld, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Behörden, Knöllchen, Strafe, Strafzettel, Unschuldig
Mahngebühren wenn Rechnung nur an Windschutzscheibe?

Folgender Fall:

Person A hat für einen P & R Parkplatz der Stadtwerke S eine gültige Fahrzeuggebundene Dauerparkkarte mit dem es den Parkplatz seit mehreren Jahren benutzt. Nun verrutscht eines Tages die Parkkarte so stark, dass Kontrolleur B den Zeitraum und das Nummernschild nicht lesen kann. Daraufhin bring Kontrolleur B einen Strafzettel "Verstoß gegen die Einstellbedingungen" in Höhe von 30 € am Fahrzeug an. Durch einen ungeklärten Umstand z.B. eine dritte Person wird der Strafzettel vor Eintreffen von Person A vom Fahrzeug entfernt, so dass Person A nicht erfährt, dass die Strafe verhängt wurde.

Zwei Monate später erhält Person A von den Stadtwerken S eine Mahnung in Höhe von 38,10 € (5,10 € Halterfeststellung + 3 € Mahngebühren). Person A wenden sich an die Stadtwerke S mit dem Hinweis niemals eine Rechnung erhalten zu haben und die Mahnung als ungerechtfertigt anzusehen. Ausserdem weist er nach für den damaligen Tag einen gültige Parkkarte besessen zu haben. Die Stadtwerke S meinen, dass der am Auto hinterlassene Zettel die Rechnung darstellte und die dort angegebene Frist für das nachreichen der Parkkarte bereits verstrichen ist.

Nun meine Frage:

Reicht das Anbringen am Auto wirklich als Rechnungsstellung? Muss nicht erst mal eine Mahngebührfreie Zahlungserinnerung mit Hinweis, dass die Parkkarte nachgereicht werden kann, bei Person A eingehen oder sind die Stadtwerke S voll im Recht.

MfG MasterChristian

Recht, Mahnung, parken, Rechtsfrage, Strafzettel, Mahngebühren
Knöllchen vor Politesse zerissen und weggeschmissen - Umweltverschmutzung?

Guten Tag, die Überschrift verrät eigentlich alles. Und bevor hier die ganzen Moralpostel kommen, ja es ist falsch und war nicht richtig. Das macht es aber nicht ungeschehen.

kurze Schilderung:

Als ich einen Strafzettel überweisen wollte (Ironie des Schicksals), parkte ich etwa 15m vor der Bank, übersah in meiner Eile zur Uni zu spät zu kommen, das ein Parkschein notwenig ist. Als ich zurückkomme ist die nette Dame vom Ordnungsamt :) gerade fertig mit ihrer Arbeit. Schnell mache ich ihr freundlich klar, das ich vor 2min einen weiteren Strafzettel bezahlen musste, also schon bestraft worden war sowie das ich student bin und das das Geld sowieso etwas knapper ist. Hoch und heilig versprach ich ihr demnächst mehr darauf zu achten, die Parkuhr zu stellen. Aber all das ließ sie kalt - es kam nur ein "Das Verwarngeld müssen sie bezahlen, sie sollten aber trotzdem demnächst auf die Parkuhr achten bzw diese stellen. Sonst wird das Geld noch knapper". Diese Aussage hielt ich nicht für richtig, daraufhin sagte ich ihr mit einem kleinen lächeln " Schon ein übler Gestank hier, riechen sie das auch?" Aufjedenfall sagte ich ihr das ich diesen Strafzettel nicht bezahlen würde und zeriss ihn vor ihren Augen und warf die Fetzen einfach auf den Boden, sie wurden sofort vom Winde verweht. Daraufhin kam ein " Umweltverschmutzung ist auch nicht gerade billig". "Bevor ich ihr zu nahe trete, fahr ich lieber weg" dachte ich mir - das tat ich dann auch.

2 Fragen :

1.) Reicht ihre Aussage als Beweis ? Da die Papierschnitzel, sogut wie alle, weggeflogen sind, kann sie ihre Aussage lediglich mit ihrer Schilderung unterstützen.

2.) Angenommen, es kommt zum Prozess und sie gewinnt, was erwartet mich ?

Achja nochmal zur Erinnerung, ich weiß das es nicht richtig war und in Zukunft werde ich auch wirklich darauf achten kein Knöllchen zu kassieren, daher bitte keine Moralposts, sondern hilfreiche Antworten. Danke. mfg

Verkehr, Recht, Beleidigung, Knöllchen, Strafzettel, Straßenverkehr, Umweltverschmutzung, Politesse
Strafzettel aus Ungarn/London- EPC-Einspruch-Abgelehnt- was nun?

Hallo meine Lieben! Nach meinem Einspruch habe ich dieses Schreiben von diesen Verbrechnern bekommen. Wie soll ich nun reagieren? einfach nix machen??? Haben die hier Inkasso Recht?? Vielen Dank !

Einspruch abgelehnt-Begründung: Das Fahrzeug mit dem obigen Kennzeichen beging einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies führte dazu, dass ein Verwarnungsgeldbescheid von Euro Parking Collection plc (EPC) ausgestellt wurde. EPC ist ein autorisierter Dienstleistungsanbieter mit behördlicher Vollmacht zur Verfolgung und Ausstellung von Bescheiden und zur Eintreibung ausstehender Verwarnungsgelder/Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, die für Fahrzeuge ausgestellt wurden, die außerhalb der Rechtsgewalt der ausstellenden Organisation registriert sind. Dem Verkehrssünder wurde aufgrund dieser Vollmacht ein Bescheid ausgestellt. Da der Verstoß unter der rechtlichen Zuständigkeit der ausgebenden Stelle stattfand, gilt das Landesrecht (, in diesem Fall das Ungarische). In diesem Fall trägt der registrierte Fahrzeughalter/-mieter die Verantwortung unabhängig davon wer das Fahrzeug gefahren hat.

Obgleich die Gesetzgebung des Landes, in dem der Verkehrssünder seinen Wohnsitz hat, hinsichtlich des Ablaufs des Rechtsverfahrens von Bedeutung ist, gilt bezüglich der Anwendbarkeit das Rechtsprinzip des Landes, in dem der Verstoß stattfand. Dieser Grundsatz ist relevant in Bezug auf die Verfolgung der Verstöße und die Durchsetzung der Verwarnungsgeldbescheide. Der Verweis auf die Verordnung des Europarats Nr. 44/2001 dient zur Demonstration der Vollmachten, welche die ausstellende Organisation bei der Verfolgung von Verkehrssündern hat, deren Wohnsitz außerhalb ihrer Rechtsgewalt liegt. Das hindert die ausstellende Organisation jedoch nicht an der Ausübung ihres Rechts zur Verwendung ihrer landesüblichen Methoden zur Durchsetzung des Rechts. In Abhängigkeit von der ausstellenden Organisation können außerdem Maßnahmen wie das Anbringen von Parkkrallen und das Abschleppen oder die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an der Grenze angewandt werden.

Das letztendliche Ziel der ausstellenden Organisation ist nicht die unfaire Diskriminierung gegen im Ausland registrierte Fahrzeuge, sondern die Anwendung der Verkehrsbestimmungen im fairen Maß für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Ort der Fahrzeugregistrierung. Auf diese Weise soll die Einhaltung und Respektierung der inländischen Straßenverkehrsordnung garantiert werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihrer Fahrt durch ein Ihnen ungewohntes Land die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die geltende Straßenverkehrsordnung vollständig zu verstehen. Achten Sie bei der Zahlung der entsprechenden Park- oder Mautgebühren darauf, die Quittung zur zukünftigen Referenz aufzubewahren.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Betrag beglichen wird, damit Ihnen zusätzliche Kosten erspart bleiben. Die Zahlung kann gemäß den Anweisungen auf dem Bescheid erfolgen. Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben,

London, EeePC, Gerichtsvollzieher, Inkasso, Mahnung, Strafzettel, Ungarn
Bußgeld bei Parken auf Privatparkplatz

Hallo zusammen

Ich habe gestern Abend gegen 8 mein Auto mangels Alternativen auf den Privatparkplatz einer Arztpraxis gestellt. Als ich heute morgen (gegen halb 10) mein Auto wegfahren wollte war ein Zettel an der Schiebe dass ich eine Anzeige wegen einer Ordnungswiedrigkeit sowie einen Bußgeldbescheid bekomme. Wie sich herausstellte handelte es sich um den persönlichen Parkplatz des Arztes. Ein Abschleppwagen wurde nicht gerufen, und der Arzt hat sich einfach direkt hinter mein Auto gestellt, und mich sozusagen zugeparkt Das ganze war in einem Hinterhof, für ihn war die Sache also ohnehin eigentlich kein Problem). Ihm ist also auch kein Schaden entstanden (Wenn man die zwei Minuten die er gebraucht hat um mich rauszulassen nicht zählt). Eigentlich wollte ich die Sache persönlich mit ihm klären aber er war (verständlicherweise) ziemlich in Eile und hat mir keine Gelegenheit dazu gelassen. Das ganze ist übrigens in Baden-Würtemberg passiert, falls es da Unterschiede zwischen den Ländern gibt. Ich sehe es ja ein dass ich einen Strafzettel verdient habe, aber eine Anzeige scheint mir schon etwas übertrieben, zumal er ja wie gesagt keinerlei Schaden davongetragen hat.

Der Zettel an meinem Auto ist auch von keiner ofiziellen Stelle sondern eben von der Artztpraxis, mit dem Hinweis dass die Geschichte an die Stadt weitergeleitet wird. Meine Frage wäre jetzt einerseits ist eine Anzeige in dieser Sache rechtens. und zweitens mit wie viel Bußgeld ich in etwa zu rechnen habe.

Danke schonmal für alle Antworten:)

Auto, Recht, Anzeige, Falschparken, parken, Strafzettel

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