Hallo,

Ich stelle mir schon seit langem die Frage, ob man Strafzettel für das Parken ohne Parkausweis zurückerstattet bekommt, wenn man seinen gültigen Parkschein vorzeigt. Den das System mit dem Parkschein wird ja eingeführt, damit unsere Schulparkplätze nicht von fremden Personen benutz wird. Wenn man aber seinen Parkausweis vorzeigen kann sollte man doch theoretisch der Strafe entkommen.

Den ich finde es wirklich nicht im Sinne der Schüler 15 Euro für das vermeintliche Falschparken zahlen zu lassen oder haben die es wirklich soooo nötig?