Mein Arbeitgeber hat eine Anweisung an alle Mitarbeiter verteilt, in der steht das die Behinterten- und Besucherparkplätze sowie Freiflächen (Fahrwege) freizuhalten sind. Nun gab es aber den Fall, das ein Mitarbeiter ein Knöllchen in höhe von 50€ kassiert hat, da er auf einer der besagten Freiflächen geparkt hat. Auf dem gesamten Firmenparkplatz gibt es keine anzeichen für eine Parkverbotszone, also keine Schilder oder Markierungen. Zudem ist der Firmenparkplatz frei für alle befahrbar (keine Schranken oder sonstige Einrichtungen). Somit ist die Frage, ob das alles so seine Richtigkeit hat und der Arbeitgeber machen kann was er will?