Hallo,

ich habe gestern beobachtet, wie eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Berlin Knöllchen verteilte - soweit nix neues....

Dass Sie dabei selber im Halteverbot parkte, um dann die jeweils drei Autos vor und hinter sich aufzuschreiben - so what? Ist halt so, und kann man wohl nix gegen machen....

Aber: Inwieweit ist so ein Knöllchen eigentlich rechtskräftig bzw. anfechtbar, wenn die Mitarbeiterin die Strafzettel schrieb, ohne eine(n) Partner(in) als Zeugen dabei zu haben?

Hier könnte man doch darauf pochen, dass sie die Ordnungswidrigkeit möglicherweise frei erfunden hat - Aussage gegen Aussage!

Wie seht Ihr das?