Veganer fleisch ins essen machen legel?

Hi! Zunächst will ich sagen ich habe das nicht vor, bin selbst veganer, es interessiert mich einfach. Ich weiss das wenn mir zb ein restaurant fleisch ins essen mischt ein betrug vorliegt aber meine frage bezieht sich eher auf schlechte freunde etc. Besonders um einen Punkt: wenn mir ein Freund ein Lebensmittel gibt von dem ich ihm mitgeteilt habe das ich es aus meiner diät ausschließe, zb fleisch, kennt er dahiner ja nicht meine beweggründe. Es könnte ja zb eine Allergie vorliegen. Wenn er mir also Fleisch ins essen mischt riskiert er meine Gesundheit dahingehend dass er mir eine Lebensmittel zuführt von dem ich ihm mitgeteilt habe das ich es nicht konsumieren kann. Er riskiert also fahrlässig je nachdem was genau er mir gibt mein Leben (bei fleisch eher weniger aber bei zb Milch etc gibt es ja leute die da sehr heftig reagieren können)

Ist es unter diesem Punkt illegal wenn man mir ein Lebensmittel gegen meinen vorher genannten Willen (den ich nicht weiter begründet habe) gibt? So im sinne der fahrlässigkeit?)

Ps: weil fragen aufkamen generell nochmal:

Das essen wurde hier in dem Beispiel mir nicht so verkauft oä. Einfach ein schlechter Freund der meinte es wäre lustig. Auch eine allergie liegt nicht vor es ging rein um die Möglichkeit einer allergie etc die er nicht bedacht hat und mir trotz der tatsache das ich möglicherweise davon schaden nehmen KÖNNTE die zutat eingemischt hat

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Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?
Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft
Beim Roller Fahren ohne Fahrerlaubnis Gefilmt, kommt da noch was?

Moin Moin,

Erstmal, bitte erspart mir ein Mimimi, das war so dumm von euch usw. das weiss ich selber!

wir sind ebend bisschen mit einen Roller, an den wir gerade Rum Schrauben probe Gefahren. Wir haben uns Also zu dritt auf den Roller gesetzt und sind dann so ca. 2 KM Gefahren, eine Runde halt.
Das waren alles so Nebenstraßen , wo wir niemanden Erwartet Hätten.

Aufeinmal Hält ein Auto an, und Fängt uns an von Hinten zu Filmen, wir hatten ein Schwarzes 2017er Kennzeichen dran, was wir mal auf den Schrottplatz gefunden haben, damit es halt aussieht wie ein 2020er Kennzeichen.

wir fahren bisschen weiter, um zu schauen ob er uns Verfolgt, und uns Wirklich Filmt, und das Tat er dann auch Beides.

wir haben angehalten, und ihn gefragt ob wir ihn Helfen Können, worauf er meinte ob man uns Noch Helfen Könne, da wir zu dritt auf den Roller sitzen, und ich als Fahrer nichtmal ein Helm.

ich meinte zu ihn: wir sind von den Privatweg abgekommen, und wollten nur drehen, wir wissen das es Verboten ist, und das wir einfach gerade zurück zum Privat weg wollen.
Halt ein Bissle Gelabert, damit er uns in Ruhe Lässt. Er meinte nur noch fahrt ruhig zu dritt uns Stört das nicht, und hat uns den Weg erklärt. Wir sind dann Zurück gefahren, und aufeinmal kommt er mit einer Hohen Geschwindigkeit von Hinten Lang gefahren, und sie Filmen wieder.

Ich idiot ohne Helm schaue direkt in die Kamera.

denkt ihr da kommt noch was? Ich meine Er hat „nur“ mein Gesicht gefilmt, das Kennzeichen ist schon lange Abgelaufen, und der Roller steht nur in der Garage und wird noch umlackiert.

Achso, eine Fahrerlaubnis habe ich auch nicht, ich mache gerade mein Autoführerschein, und den Wollte ich als 2 Fahrzeug neben mein Auto haben.

Danke Für die Antworten!

Führerschein, Roller, Strafe, Strafgesetz, Strafrecht, fahren-ohne-fahrerlaubnis, Auto und Motorrad
Meine Schwester ist von der Schule verwiesen worden, gerecht?

Hallo Leute ich brauch dringend eure Meinung.

Meine Schwester ist 11 Jahre alt und geht in die 5. Klasse eines Gymnasiums.

Vor den Osterferien hat meine Schwester 7 Kinder ins Krankenhaus geschickt. Sie hat mein Pfefferspray, das ich vor Jahren mal auf amazon bestellt habe, was mein Vater mir aber abgenommen und versteckt hat, mit zur Schule genommen. Meine Schwester hat 2 Freunde auf der Schule denen sie das pfefferspray zeigen wollte und die 2 Kinder haben meine Schwester aufgefordert in der Mädchentoilette damit zu sprühen und wenn sie es nicht täte, "wären sie nicht mehr befreundet". Meine schwester hat sich davon leiten lassen und in eine Toilette reingesprüht und anschließend die Toilette abgespült und sind alle weggelaufen. Das Gas hat sich in der Etage verteilt und 7 Kinder das Atmen erschwert etc insklusive meine Direktorin und der Hausmeister waren betroffen.

Am nächsten Tag wurde meine Schwester von der Direktorin gerufen und nach dem vorfall gefragt. Meine schwester hat alles zugegeben und sie wurde aufgefordert das Geschehen aufzuschreiben und zu unterschreiben.

Später kamen meine Eltern dazu und haben mit der Direktorin versucht herauszufinden wieso meine Schwester sowas gemacht hat. Am Ende des Gespräches hat die Direktorin gesagt, dass da meine Schwester schlechte Noten hat und einmal in der Schule mit den 2 Freunden ein Telefonstreich bei der Polizei gemacht hat , sagte Sie, dass meine Schwester die Schule wechseln soll und das alles unter uns bleiben wird also das sie ganze Sache niemand erfahren wird.

Es war also so gedacht, dass meine Schwester wegen ihren schlechten Noten in der 5. Klasse rausgeschmissen wird und der Auslöser war die Pfeffersprayaktion.

Jetzt ist Sie in einer Realschule, wo die Kinder im Schulhof Drogen verticken, man keine Hausaufgaben bekommen und der Unterricht Grundschulniveau ist. Das Schlimmste ist, dass meine Schwester von ihrer Klasse gemobbt wird. Sie kommt jeden Tag heulend nachhause und schläft sofort ein. Morgen haben wir ein Termin bei der Klassenlehrerin, da meine Schwester mitten im Unterricht rausgerannt ist.

Den Abmeldeschein vom Gymnasium haben wir noch nicht abgegeben, also ist der Schulwechsel nicht offiziel.

Ich möchte von euch wissen, ob ihr das von der Direktorin gerecht findet und ob ihr Argumente dafür habt, dass meine Schwester wieder zurück aufs Gymnasium gehen sollte.

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Gesamte Wohnungseinrichtung zerstört, was passiert nun?

Hallo. Meine Freundin hat sich von ihrem Lebensgefährten getrennt und wohnte noch mit ihm zusammen in einem Haus.Ihre Möbel standen unten und sie schlief schon seit Jahren im eigenen Schlafzimmer im Parterre. Nun hat sie eine neue Bleibe und der "EX" hat gesehen das am neuen Haus ein Umzugswagen stand und die ehemaligen Bewohner ausziehen.Da erst wurde ihm bewusst das sie es ernst meint. Mittags wurde er schon verbal ausfallend. Wir, mein Mann(57), meine Freundin (50) und ich(52) gingen dann abends gegen 23:00 zur Kneipe und trafen noch einen guten Bekannten (50). Wir tranken Cola und hatten Spass. Plötzlich kam der "EX" und fing an zu pöbeln und ging meine Freundin an. Er hat sie aufs übelste beleidigt und schubste sie auch des öfteren. Der Wirt und 5 andere Gäste haben ihn denn dann festgehalten und gesagt er solle gehen. Wir beschlossen das meine Freundin dort nicht mehr schlafen könne und ich fuhr zu ihrem Haus und holte heimlich ihren Hund. Wir haben uns dann heimlich aus der Kneipe geschlichen und sie hat bei anderen Bekannten geschlafen. Am nächsten morgen ging sie mit dem Bekannten zur Wohnung um ihre Medikamente zu holen. Die ganze Wohnung - all ihre Sachen - waren zerstört. Überall lag Glas und Schallplatten, CD`s und andere Sachen. Die Schränke waren umgeworfen und von der Wand gerissen. Überall war Blut da er sich wohl bei seiner Attacke verletzt hat. Meine Freundin hat nun Anzeige erstattet bei der Polizei.Er versucht nun mit ihr Kontakt aufzunehmen und bettelt um eine aussergerichtliche Regelung. Nun meine Frage: Was passiert nun weiter? Welche Strafe kommt nun auf ihn zu? Kann meine Freundin Schadensersatz fordern? Da sie ja nun nicht mehr dort wohnen kann, muss er die Miete komplett übernehem oder muss M. auch ihren Teil zahlen obwohl sie ja nun kurzfristig in eine neue Wohnung ziehen muss obwohl das nicht so geplant war. Bitte dringend um Reaktionen. Danke!

Mietrecht, Beleidigung, Sachbeschädigung, Strafgesetz

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