Guten Morgen,

gestern habe ich meinen Hund zum Tier Notdienst gefahren. Er hatte starke Verkrampfungen und hatte sehr dolle Zuckungen. Die Tierärztin geht sehr stark von einer Vergiftung aus, da seine Organe nach einem Bluttest ohne Schäden waren.

Nach dem Tierarzt bin ich dann zu meinem Nachbarn gefahren und wollte ihn damit konfrontieren, aber er war nicht da. Ich bin daraufhin in seinem Garten gewesen um nach etwas zu gucken, das wie Rattengift o. ähnliches aussieht. Das habe ich auch ! Ich habe eine Tüte mit Lebensmitteln offen liegend bei ihm gesehen und hab es mitgenommen. Beim genaueren Hinsehen bemerkte ich, das da etwas blaues pulverartiges drin ist.

Jetzt zu meiner Frage:

Wie sieht es rechtsmäßig aus, werde ich dafür belangt das ich auf seinem Grundstück war und etwas (Tüte mit Abfall) aus seinem Garten genommen habe?

Vielen Dank für schonmal, wenn jemand antworten sollte.