Hallo Zusammen

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Frage1. Kann die Polizei jemanden telefonisch als Zeuge oder Beschuldigten vorladen?

Ich dachte das müsse per Post sein (u.a. mit Aktenzeichen und Tatverdacht).

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Frage 2. Ein Bekannter hat eine (schriftliche) polizeiliche Ladung als Zeuge bekommen. Hinten steht drauf, dass er der Ladung folgen muss. Wie kommt das? Dachte nur Ladungen der Staatsanwaltschaft müssen befolgt werden. Hängt das evtl. mit dem aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens" zusammen (Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/erscheinungspflicht-vor-der-polizei-bald-realitaet_011456.html)?