Darf Provider Wohnort zur IP Adresse ohne richterlichen Beschluss an Polizei raus geben?
Hallo liebe Gutefrage.net User,
ich benötige dringend Rat zu der oben genannten Frage.
Darf die Polizei, ohne sich vorher einen richterlichen Beschluss bzw. eine richterliche Anordnung einholen zu müssen, den Wohnort, welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt einer IP Adresse zugewiesen wurde, vom Provider erhalten.
Dabei ist zu bedenken, dass die IP Adresse ein persönliches Datum ist und unter das BDSG fällt. Was hat es desweiteren mit § 100 g, h StPO, sowie Art. 10 Abs.1 GG und dem Urteil des BGH vom 12.05.2010 (Aktenzeichen I ZR 121/08) auf sich?
Über guten Rat würde ich mich sehr freuen, da ich bei dieser Frage einfach nicht mehr weiterkomme.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
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