Ein Freund von mir hatte in seiner Kindheit einen Unfall. Anfangs konnte er auf dem verletzten Auge noch Licht/Dunkelheit erkennen, seit ein paar Jahren hat er aber das Augenlicht auf dem verletzten Auge ganz verloren. Er ist also auf einem Auge absolut Blind.
Er hatte damals einen Grad der Behinderung (GdH) von 30 bekommen.
Nun habe ich aber hier gelesen, dass man bei absoluter Blindheit auf einem Auge einen GdH von 50 bekommt: http : / / tinyurl.com/6d5knp3
Die Berechnung des GdH wird von einem Arzt, der für das Versorgungsamt arbeitet, nach der Versorgungsmedizin-Verordnung durchgeführt. In dieser Verordnung habe ich zwei Punkte gefunden, die dafür sprechen, dass man einen GdH von 50 bekommen sollte:
1.) Linsenverlust eines Auges: GdH: 30
2.) Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges auf 50° Abstand vom Zentrum, GdH: 40 (Übersetzt heißt das: man hat viel weniger Sicht, wenn ein Auge fehlt)
Der zweite GdH muss aber meines Wissens nach durch 2 geteilt werden (ist eine Regel, falls ein weiterer Punkt nach der Verordnung zutreffen würde, dürfte man davon nur 1/3 zurechnen...)
Das heißt also ich komme auf 30+20=50.
Stimmt meine Kalkulation?