hallo zusammen, mein arbeitgeber will mich zwingen das ich stellvertretende marktleitung mache, was ich aber nicht möchte. ich bin bei ihm als verkäuferin eingestellt in teilzeit jetz gerade mal 3 monate! nun ist die marktleitung auf unbestimmte zeit krank geworden, somit stehen im laden ab morgen nur noch ich und meine kollegin die auch erst 2 monate da ist! nun sagt er ich soll bzw muss die stellvertretung machen weil ja in meinem vertrag folgendes steht:"der arbeitgeber hat das recht, der arbeitnehmerin bei fortzahlung der bisherigen vergütung eine andere gleichwertige tätigkeit im betrieb zuzuweisen die ihren fähigkeiten und vorkenntnissen entspricht! also ich finde nicht das stellvertretende marktleitung eine gleichwertige tätigkeit ist, weil buchhaltung bestellung und personalplanung und das alles eben nicht zum profil einer teilzeitverkäuferin gehört!!! kann mir jemand sagen ob er das von mir verlangen kann? noch dazu habe ich ja einen schwerbehindertenausweis, und meine damalige anstellung als filialleiterin in einer drogerie aufgegeben weil ich es gesundheitlich nicht mehr geschafft hab. kennt sich da jemand aus?