Hartz 4 während der schulische Ausbildung?

Hallo!

Ich fange im September eine Ausbildung als Ergotherapeutin an, die zwar schulische ist, aber nicht schulgeldpflichtig (außer die Materialkosten (10 Euro/Monat) entstehen keine weitere Kosten). Mein Problem ist, dass ich umziehen muss, weil die Ausbildungsplatz ist 170km entfernt von mir, stehen aber gar keine Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung (keine Bafög wegen abgebrochenes Studium in meine Heimat, keine BaB weil die Ausbildung schulisch ist, Wohngeld vielleicht, aber max. 50 Euro/Monat). Wovon bezahle ich dann meine Lebensunterhalt? (Miete, Essen, usw.)

Meine Leistungsberaterin in Jobcenter hat gesagt, dass ich Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung habe, wenn ich eine Bafög Ablehnung bringe (darauf warte ich zurzeit), bin ich aber nicht sicher, ob ich im dresdner Jobcenter (da mache ich meine Ausbildung) auch dieselbe Antwort bekommen werde. Habe ich noch nie gehört, dass jemand während die Ausbildung HarzIV bekommen hat...
Ich habe schon die Ausbildungsvertrag unterschrieben, habe ich auch ein Zimmer gefunden, wäre Schade, wenn ich das alles nicht finanzieren könnte. Also, ich bin 26 und meine Eltern haben nicht so viel Geld.

Die hartziv.org schreibt die Folgendes: https://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html

Hartz IV als Regelbezug

Bei Auszubildenden, die weder BAföG noch BAB/Ausbildungsgeld erhalten, ist dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II gegeben. Erfüllen sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsbewilligung, stehen sie im regulären ALG II-Bezug.

Aber dann warum hat er: https://www.hartziv.org/forum/thread/12237-ue30-schulische-ausbildung-begonnen-kein-anspruch-auf-bafoeg-alg-ii-anspruch/ nichts bekommen? Freie Berufswahl ist doch noch ein Grundrecht, oder gilt das nur wenn man Geld hat?

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Schulische Ausbildung - Mit "IHK-Ausbildung" vergleichbar?

Hallo Leute,

ich habe von 2014 bis 2017 ein Berufskolleg besucht und mein Fachhochschulreife in 3 Jahren (statt 2) erfolgreich absolviert und am Ende dazu noch eine "schulische" (bzw. vollschulische) Ausbildung dazu bekommen.

Auf dem Papier heißt es: Berufsabschlusszeugnis und dieses besagt, dass ich staatlich geprüft wurde und nun die Berufsbezeichnung: "Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent - Schwerpunkt: Informationsverarbeitung" tragen darf.

Nun bin ich in der Bewerbungsphase und nutze meine kaufmännische Ausbildung natürlich als Basis, um mich für entsprechende Stellen zu bewerben, aber viele kommen auf mich zu und meinen, dass ich trotzdem eine Ausbildung machen soll, obwohl ich ja eigentlich schon eine habe. Die anderen argumentieren jedoch damit, dass nur Ausbildungen von der IHK "echt und anerkannt" werden und auch nur diese ein Begriff sind.

Nun wollte ich mich hier mal informieren, da meine Lehrer mir eigentlich versichert und es auch selbst behauptet haben, dass dieses Zeugnis eine Ausbildung entspricht, aber halt nur eine "vollschulische Ausbildung" ist. Erfahrung habe ich während meiner Ausbildung von zwei 4-wöchigen Praktika sammeln können.

Soll ich die IHK mal persönlich kontaktieren und nachfragen und könntet ihr mir vielleicht mal eure Meinung sagen?

Danke!

Liebe Grüße

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