Erste eigene Wohnung wie finanzieren—-?

4 Antworten

Was du möchtest oder nicht ist hier nicht relevant.

Du hast vorrangige Ansprüche geltend zu machen, oder musst halt mit dem auskommen was du hast.

Deine Mutter muss dir keinen Barunterhalt zahlen, selbst wenn sie leistungsfähig ist, es sei denn sie würde deinen Auszug wollen, er wäre wegen deiner Ausbildung notwendig, oder es wäre dir aus einem schwerwiegenden sozialen Grund nicht mehr zumutbar weiter unter einem Dach mit deiner Mutter zu leben.

Der Vater müsste dir aber bei Leistungsfähigkeit Barunterhalt zahlen, weil dieser ja eh schon nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit euch lebt, nur musst du ab deinem 18 Lebensjahr deinen Unterhaltsanspruch bei beiden Elternteilen selber geltend machen.

Wenn dein Vater keinen Kontakt zu dir möchte und auch keinen Unterhalt zahlen will obwohl er könnte bzw.gar keine Auskunft über sein Einkommen geben möchte, dann muss du das dem Bafög - Amt mitteilen, dann sollten sie sich um den Unterhaltsanspruch kümmern, dann geht dieser aufs Amt über, sie würden bzw.müssten dir dann erst einmal Bafög - zahlen und würden das dann zumindest anteilig vom Vater einfordern.

Könntest nach deinem Auszug dann erst einmal das Kindergeld von der Familienkasse per Abzweigungsantrag an dich überleiten lassen, solltest du von den Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen.

Schlicht und ergreifend - entweder leistet Deine Mutter Dir Barunterhalt oder Du lebst weiterhin unter deren Dach. Zum Barunterhalt sind sie allerdings nicht verpflichtet, solange sie Dir Kost und Logis gewährt.

Erwartest Du seitens Deines Vaters Unterhalt, so musst Du diesen selbst einfordern - Du kannst Dich dazu vom Jugendamt beraten lassen.

Anspruch auf Barunterhalt seitens Deiner Mutter kann dann erst entstehen, wenn Du im mütterlichen Haushalt drohst physischen bzw. psychischen Schaden zu erleiden.

Ansonsten wie Du bereits erwähnt hast, hast Du ob des ausreichenden Einkommens Deiner Eltern keinen Anspruch auf Bafög. Und andere Transferleistungen stehen Dir, wenn Du dem Grunde nach Bafögberechtigt bist , nicht zu.

Ich halte es zu Hause nicht mehr aus, habe nur noch Ärger und Depressionen. Meine Frage wäre, wie ich ohne Einkommen meine Wohnung finanzieren könnte?

Nur bei schwerwiegenden sozialen Gründen kann es mit Hilfe vom Jugendamt Unterstützung durch das Jobcenter gehen.

Ich würde mich natürlich um einen Nebenjob kümmern, aber was steht mir noch zu?

Abzweigungsantrag für das Kindergeld kannst du stellen, ggf. Unterhalt von den Eltern einfordern.

Dir steht der Unterhalt deiner gutverdienenden Eltern zu, aber nicht unbedingt eine Mietzahlung.

Von anderer Stelle bekommst du nichts.