Darf Fahrlehrer telefonieren?

Mein Fahrlehrer telefoniert ständig während meinen Fahrstunden oder macht generell permanent irgendwas am Handy.

Mittlerweile hatte ich einige Fahrstunden und kann mehr oder weniger sicher fahren aber er hat das genau so auch in meiner ersten Fahrstunde gemacht.

Meine Frage ist: Darf der das überhaupt? Weil genau genommen hat er doch in dem Moment die Verantwortung. 

In meiner allerersten Stunde zum Beispiel hat er mir ca. 5min in einer wenig befahren Nebenstraße grob die Grundlagen erklärt und mich dann direkt in den normalen Verkehr geschickt. Ich konnte kaum die Spur richtig halten und bin gefühlt im Gegenverkehr gefahren. Er hat einfach die halbe Stunde telefoniert und mir währenddessen die ganze Zeit  einhändig ins Lenkrad gegriffen damit ich mehr oder weniger auf meine Fahrbahn bleibe. 

Meistens erledigt er generell private Sachen. Letztens hat er sich neue Felgen für sein Auto bestellt und sich dabei am Telefon von nem Typen beraten lassen. Alles während meiner Stunde.

Beim telefonieren vergisst er dann auch meistens noch mir zu sagen, wo ich hinfahren soll, sodass ich manchmal so ca 30min stur geradeaus fahre :) 

Bestimmt darf er mal am Handy sein, gerade wenn ein Schüler schon eine gewisse Fahrpraxis hat, aber bei mir hat er das wirklich von der ersten Stunde an durchgängig gemacht und ich bin quasi gefühlt alleine gefahren. Gerade in den ersten paar Stunden bin ich echt nicht gut gefahren und hab einiges übersehen. Teilweise war’s dann echt knapp weil er genauso wenig aufgepasst hat wie ich :D 

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Hausverkauf - Käufer springen ab und wir erhalten die Kosten des Notars. Ist das rechtens?

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich wollten letztes Jahr ein Haus verkaufen, welches wir geerbt haben und hatten auch einige Interessenten. Hatten uns dann für ein Ehepaar entschieden, welches daraufhin einen Termin bei einem Notar gemacht hat. Dieser setzte einen Kaufvertrag auf (nur einen Entwurf!) und wir bekamen einen Termin, um ihn gemeinsam durchzusprechen. Bevor das Gespräch stattfinden konnte, hat sich das Ehepaar umentschieden und wollten das Haus dann doch nicht mehr kaufen und es wurde an eine andere Familie verkauft. Nach einiger Zeit, bekam ich eine Rechnung von dem Notar, woraufhin ICH die Kosten für die Fertigung des Entwurfs tragen sollte. Soweit ich weiß, ist es üblich, das die Käufer den Notar zahlen und nicht die Verkäufer den gesamten Betrag begleichen. Ich habe dann bei dem Notar angerufen und er meinte, ihm wäre es egal wer das bezahlt, er wolle nur die Kosten für den Kaufvertrag erstattet bekommen. Er meinte, dass er sich mit dem Ehepaar in Verbindung setzt, sodass sie die Hälfte übernehmen und die andere Hälfte zwischen mir und meinem Bruder aufgeteilt wird, da wir zu 1/2 Teilen geerbt haben. Im nachhinein, habe ich darüber nachgedacht und kam zu dem Entschluss, dass das nicht rechtens sein kann, da wir nichts dafür konnten, dass die Käufer dann doch nicht kaufen wollten. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt auch".

Habe heute eine Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher erhalten, wo der gesamte Betrag von mir alleine gefordert wird.

Kann ich etwas dagegen unternehmen? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Rechnung zu bezahlen?

Eine weitere Frage wäre, wieso ich das ganz alleine zahlen muss und mein Bruder nichts erhält?

Dazu muss ich erwähnen, dass kein Kontakt zwischen mir und meinem Bruder besteht.

Wäre dankbar für jede hilfreiche Antwort!

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Rechtslage Garantie/Gewährleistung bei Leuchtmitteln? - Juristische Beantwortung?.

Heutzutage kann ein Leuchtmittel leicht 20 € kosten (Röhre). Dieses Leuchtmittel wurde ca. im April 12 in einem Baumarkt erworben und war jetzt schon defekt. Eine Haltbarkeit von unter einem Jahr ist ökonomisch und ökologisch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzung erfolgt bestimmungsgemäß - im haushaltsüblichen Gebrauch und in einem neuwertigen Möbelstück. Muss der Baumarkt nach Produkthaftungsgesetzt, BGB oder sonstiger Rechtsgrundlage haften und ohne Berechnung ein neues Leuchtmittel herausgeben und das alte zurücknehmen (das macht die angefahrene Filiale nicht, daher erfolgte zunächst der Kauf einer neuen Röhre unter Androhung, die Zentrale einzuschalten...)? Haftet der Leuchtmittelproduzent (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen...?)? Oder kann der Möbelhersteller (wie alt darf der Kaufbeleg des Möbels dann höchstens sein, welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen...) für das Leuchtmittel haften? ggf. gibt es verschiedene Wege, mehrere Dritte haftbar zumachen und welche Reihenfolge ist empfehlenswert...? - Klar, könnte jemand sagen, wegen 20 € - das lohnt sich nicht. Manchmal geht es einem ums Prinzip oder einfach um den Gewinn an grundsätzlicher Rechtsklarheit etc. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt und freue mich auf zahlreiche Nachrichten/Antworten.

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