Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Letzte Woche habe ich die eidesstaatliche Versicherung abgegeben (leider Gottes) und heute habe ich einem Brief bekommen in dem steht,
PFÄNDUNGS - UND ÜBERWEISUNGSBESCHLUSS!
Mein Kindergeld und mein ALG II geht auf das Konto meiner Frau, ich habe kein Konto mehr, denn der Gläubiger ist die Bank.
Auf diesem Bescheid steht aber die Kontonummer meiner Frau.
Es steht auch drauf: Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Sparbücher bezüglich der von der Pfändung erfassten Verträge an den Gläubiger herauzugeben hat. Es ist der Drittschuldnerin untersagt, an den Schuldner zu leisten, soweit die Ansprüche gepfändet sind. Jede Verfügung über die oben bezeichneten Ansprüche und Rechte zum Nachteil des Gläubigers, insbesondere ihre Einziehung, ist dem Schuldner untersagt. Soweit die Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin gepfändet sind, werden sie dem Gläubiger zur Einziehung überweisen.
Ist das Konto jetzt gesperrt obwohl es nicht mein Konto ist?
Was bedeutet das alles genau???
Wer kann mir helfen??
Schon mal DANKE